Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Vertragsanpassung Erziehungsberatungsstelle
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.11.2020 JHA/002/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des
Ausschusses fassen den einstimmigen
Beschluss:
Der Landkreis Miltenberg und der Caritasverband
vereinbaren ab dem 01.01.2021 zur Sicherung der Leistung der Erziehungsberatung
eine Begrenzung des Eigenanteils des Freien Trägers auf 15%.
Herr Rätz,
Jugendamtsleiter, legt dar, dass am 01.01.1998 der Vertrag zwischen dem
„Kreis-Caritas-Verband 1975“ und dem Landkreis Miltenberg für die
„Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
–Erziehungsberatung- für den Landkreis Miltenberg“ in Kraft trat. Er regelt die
Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung nach § 28 SGB VIII.
Erziehungsberatung
ist eine ambulante Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext der Hilfen
zur Erziehung. Die vom Gesetzgeber bewusst gewählte Niedrigschwelligkeit, die
es Eltern, jungen Menschen, Familien oder sonstigen Erziehungsberechtigten
ermöglicht, sich direkt an eine Erziehungsberatungsstelle zu wenden,
unterscheidet die Erziehungsberatung von den anderen Hilfeformen. Dennoch setzt
die Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung die Feststellung eines
erzieherischen Bedarfs voraus, der die Notwendigkeit der Hilfeleistung
begründet (§ 27 SGB VIII).
Erziehungsberatung
soll allen Familienformen aus allen sozialen Schichten offenstehen und sich an
der jeweiligen individuellen erzieherischen Bedarfslage orientieren. Im Rahmen
der Hilfe zur Erziehung stehen dabei vorrangig die Kinder/Jugendlichen und ihre
Bedarfe im Fokus. Erziehungsberatung unterstützt Kinder und Jugendliche bei der
Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben und ihrer spezifischen Lebenssituation.
Erziehungsberatung stärkt aber auch Eltern in ihren Kompetenzen, damit sie die
Herausforderungen des Familienalltags bewältigen können. Daher ist deren aktive
Mitwirkung von besonderer Bedeutung.
Die Finanzierung
der Erziehungsberatungsstelle (EB) erfolgt durch Eigenanteil des Freien Trägers
Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V., einem staatlichen
Förderzuschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales,
Familie und Integration sowie der Kostenübernahme durch den Träger der
öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises Miltenberg.
Am 28.08.2020
teilte der Caritasverband mit, dass er seinen Eigenanteil (zuletzt ca. 21%)
aufgrund von zurückgefahrener Unterstützung in Form kirchlicher Zuschüsse durch
den Diözesancaritasverband nicht mehr auf dem derzeitigen Stand
aufrechterhalten kann. Hintergrund sind Auswirkungen durch Corona und der
Wegfall von Kirchensteuereinnahmen beim Bistum Würzburg.
Der Landkreis
Miltenberg und der Caritasverband streben ab dem 01.01.2021 zur Sicherung der
Leistung der Erziehungsberatung eine Begrenzung des Eigenanteils des Freien
Trägers auf 15% an.
Durch die Vertragsanpassung entsteht beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe ein Zuschussmehraufwand für Personal- und Sachkosten i.H.v. jährlich ca. 25 bis 40 T€.
Frau Vieli, Caritas, gibt anhand beiliegender Präsentation einen Einblick in die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle, die allen Ratsuchenden kostenlos offensteht. 2019 seien 572 Fälle beraten worden, davon 438 neue. Seit letztem Jahr gingen die Fachkräfte auch in die Kindergärten, auch würden sie Erzieherinnen und Tagesmütter beraten.
Landrat Scherf dankt Frau Viéli für die konkreten Einblicke in die wertvolle und sehr wichtige Arbeit der Erziehungsberatungsstelle für unsere Familien in enger Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt.
Herr Keller von der Diakonie Würzburg dankt dem Caritasverband, weil er die staatliche Aufgabe übernehme. Das Jugendamt könne diese Arbeit sicher auch leisten, aber die Brücke zum Jugendamt sei für den einen oder anderen manchmal schwieriger. Man gehe leichter zu einem freien Träger in eine Erziehungsberatungsstelle und fühle sich dort aufgehoben.
Der große Dank gelte auch für die Übernahme eines Eigenanteils von 21% über Jahre hinweg. Der Caritasverband spare selbst mit 15% dem Landkreis einiges an Zuwendungen. Deswegen könne er die Reduzierung auf einen 15%-igen Eigenanteil unterstützen.