Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Vertragsanpassung Erziehungsberatungsstelle

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.11.2020   JHA/002/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

Beschluss:

 

Der Landkreis Miltenberg und der Caritasverband vereinbaren ab dem 01.01.2021 zur Sicherung der Leistung der Erziehungsberatung eine Begrenzung des Eigenanteils des Freien Trägers auf 15%.


Herr Rätz, Jugendamtsleiter, legt dar, dass am 01.01.1998 der Vertrag zwischen dem „Kreis-Caritas-Verband 1975“ und dem Landkreis Miltenberg für die „Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern –Erziehungsberatung- für den Landkreis Miltenberg“ in Kraft trat. Er regelt die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung nach § 28 SGB VIII.

 

Erziehungsberatung ist eine ambulante Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext der Hilfen zur Erziehung. Die vom Gesetzgeber bewusst gewählte Niedrigschwelligkeit, die es Eltern, jungen Menschen, Familien oder sonstigen Erziehungsberechtigten ermöglicht, sich direkt an eine Erziehungsberatungsstelle zu wenden, unterscheidet die Erziehungsberatung von den anderen Hilfeformen. Dennoch setzt die Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung die Feststellung eines erzieherischen Bedarfs voraus, der die Notwendigkeit der Hilfeleistung begründet (§ 27 SGB VIII).

Erziehungsberatung soll allen Familienformen aus allen sozialen Schichten offenstehen und sich an der jeweiligen individuellen erzieherischen Bedarfslage orientieren. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung stehen dabei vorrangig die Kinder/Jugendlichen und ihre Bedarfe im Fokus. Erziehungsberatung unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben und ihrer spezifischen Lebenssituation. Erziehungsberatung stärkt aber auch Eltern in ihren Kompetenzen, damit sie die Herausforderungen des Familienalltags bewältigen können. Daher ist deren aktive Mitwirkung von besonderer Bedeutung.

 

Die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle (EB) erfolgt durch Eigenanteil des Freien Trägers Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V., einem staatlichen Förderzuschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie der Kostenübernahme durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises Miltenberg.

 

Am 28.08.2020 teilte der Caritasverband mit, dass er seinen Eigenanteil (zuletzt ca. 21%) aufgrund von zurückgefahrener Unterstützung in Form kirchlicher Zuschüsse durch den Diözesancaritasverband nicht mehr auf dem derzeitigen Stand aufrechterhalten kann. Hintergrund sind Auswirkungen durch Corona und der Wegfall von Kirchensteuereinnahmen beim Bistum Würzburg.

 

Der Landkreis Miltenberg und der Caritasverband streben ab dem 01.01.2021 zur Sicherung der Leistung der Erziehungsberatung eine Begrenzung des Eigenanteils des Freien Trägers auf 15% an.

 

Durch die Vertragsanpassung entsteht beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe ein Zuschussmehraufwand für Personal- und Sachkosten i.H.v. jährlich ca. 25 bis 40 T€.

 

 

Frau Vieli, Caritas, gibt anhand beiliegender Präsentation einen Einblick in die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle, die allen Ratsuchenden kostenlos offensteht. 2019 seien 572 Fälle beraten worden, davon 438 neue. Seit letztem Jahr gingen die Fachkräfte auch in die Kindergärten, auch würden sie Erzieherinnen und Tagesmütter beraten.

 

 

Landrat Scherf dankt Frau Viéli für die konkreten Einblicke in die wertvolle und sehr wichtige Arbeit der Erziehungsberatungsstelle für unsere Familien in enger Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt.

 

Herr Keller von der Diakonie Würzburg dankt dem Caritasverband, weil er die staatliche Aufgabe übernehme. Das Jugendamt könne diese Arbeit sicher auch leisten, aber die Brücke zum Jugendamt sei für den einen oder anderen manchmal schwieriger. Man gehe leichter zu einem freien Träger in eine Erziehungsberatungsstelle und fühle sich dort aufgehoben.

Der große Dank gelte auch für die Übernahme eines Eigenanteils von 21% über Jahre hinweg. Der Caritasverband spare selbst mit 15% dem Landkreis einiges an Zuwendungen. Deswegen könne er die Reduzierung auf einen 15%-igen Eigenanteil unterstützen.

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