Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Güterverkehr Schienenverkehr
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Sitzung:21.09.2020   EBV/004/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Wosnik informiert, dass der Güterverkehr auf der Schiene im Landkreis Miltenberg nach diversen Gesprächen mit Bürgermeistern, Unternehmen, dem Schieneninfrastrukturbetreiber und der Regierung von Unterfranken Potentiale zur Optimierung bietet.

 

Deshalb soll zusammen mit international tätigen und im Landkreis ansässigen Unternehmen eine Machbarkeitsstudie zum Thema Güterverkehr auf der Schiene erstellt werden.

 

Eine mögliche Förderung wurde dabei von Heiko Brückner, Regierung von Unterfranken, anlässlich eines ersten Austausches der Interessensvertreter in Aussicht gestellt. Mit Blick auf Fördermöglichkeiten für eine Machbarkeitsstudie stellte Heiko Brückner heraus, dass es zwar kein spezielles Förderprogramm gibt, das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, bei dem die Ressortzuständigkeit liegt, aber erfahrungsgemäß in vergleichbaren Fällen nach Einzelfallentscheidungen 50 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernimmt. Ansprechpartner für die fördertechnische Abwicklung sei in jedem Falle die Regierung von Unterfranken. Wichtig sei, auf die Staatsregierung zuzugehen und zu versuchen, diese mit gemeinsamen Aktionen der beteiligten Akteure vom eigenen Vorhaben zu überzeugen.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund des Klimaschutzes, aber auch aus Gründen der Terminsicherheit, ist eine Verlagerung zurück auf die Schiene zu begrüßen. Gleichzeitig sind die Strecken Aschaffenburg-Miltenberg, Miltenberg-Wertheim und Miltenberg-Walldürn jedoch bereits heute durch den Personennahverkehr aufgrund ihrer Eingleisigkeit extrem ausgelastet. Der hohe Stellenwert des Güterverkehrs für den industriell und logistisch geprägten Landkreis Miltenberg begründet die Bedeutung und Wichtigkeit eines koordinierten, gemeinsamen Vorgehens zur Definition des Potenzials und ggf. dessen Nutzung entlang des bestehenden Streckennetzes.

 

Das Gutachten soll die möglichen Entwicklungspfade des Güterverkehrs so abbilden, dass daraus konkrete, raumbezogene Festlegungen für regional bedeutsame Maßnahmen und Planungen im Verkehrsbereich Güterverkehr abgeleitet werden können.

Im Rahmen des Gutachtens sollen derzeitige Verkehrs- und Erreichbarkeitsprobleme analysiert und räumlich konkretisierte Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazitäten des Güterverkehrs auf der Schiene identifiziert werden.

Als Ergebnis erwartet die Verwaltung ein auf den Landkreis bezogenes Gesamtkonzept für die verkehrliche Entwicklung im Bereich Güterverkehr auf der Schiene bis in das Jahr 2035. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen als Grundlagen für die künftige Herangehensweise des Landkreises im Bereich Güterverkehr dienen.

 

 

 

Raumzuschnitt

Der Betrachtungsraum umfasst den Bereich des Landkreises mit den Schienenstranganschlüssen in die benachbarten Regionen.

Wirtschaftlich maßgeblich ist vor allem die Einbindung des Landkreises in den Agglomerationsraum der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main und die intensiven verkehrlichen und funktionalen Verflechtungen (Grafik Schienennetz vgl. Abb. 2).

Diese räumliche Lage und die Verflechtungen machen für die Machbarkeitsstudie eine bundesländerübergreifende Betrachtung des Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich. Darüber hinaus sind die verkehrlichen Beziehungen nach Baden-Württemberg und in die Region Würzburg relevant.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

·         Formulierung der Aufgabenstellung

·         Ausarbeitung der Leistungsbeschreibung für die Machbarkeitsstudie

·         Befassung im Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr

·         Klärung der Frage, wer Auftraggeber der Machbarkeitsstudie sein soll

·         Kostenschätzung

·         Förderantrag für Machbarkeitsstudie

·         Förderentscheidung durch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie Delegation des Förderverfahrens an die Regierung von Unterfranken

·         Zustimmung der Regierung von Unterfranken zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn

·         Ausschreibung und Vergabe

·         Erstellung der Machbarkeitsstudie

 

 

Kreisrat Dr. Fahn möchte wissen, wann die Machbarkeitsstudie fertig sein und was diese kosten werde. Weiterhin fragt er, inwieweit eine Zweigleisigkeit der Strecke Aschaffenburg-Miltenberg geprüft werde.

 

Landrat Scherf antwortet auf die dritte Frage, dass dieseine Fragestellung in der Aufgabenstellung sein werde. Kernaufgabe sei es, zu eruieren, welche Potentiale die Industrie hier im Landkreis Miltenberg an Güterverlagerung auf die Schiene biete. Daraus leite sich die zweite Fragestellung ab, was an der Schieneninfrastruktur geschehen müsse, damit möglichst viel von diesen Potentialen auf die Schiene übertragen werden könnte. Durch die Eingleisigkeit der Strecken Aschaffenburg-Miltenberg, Miltenberg-Wertheim und Miltenberg-Walldürn entstehe ein Nadelöhr. Bei Tageslicht seien aktuell sehr wenige Slots überhaupt für den Güterverkehr vorhanden. Damit der Bund dafür Geld ausgebe, benötige man eine planerische Notwendigkeit. Deswegen müsste diese nachgewiesen werden. Diese sei dann Grundlage dafür, dass mögliche Investitionsentscheidungen getroffen werden könnten.

 

Herr Wosnik verweist auf den zuvor dargestellten Ablauf. Man rechne im vierten oder fünften Schritt mit einer Kostenschätzung für die Machbarkeitsstudie, die dann Ausgangspunkt für einen Förderantrag wäre. Grob geschätzt werde sie im höheren fünfstelligen Bereich liegen.

 

Kreisrat Luxem möchte wissen, ob es realistisch sei, dieses Projekt länderübergreifend anzugehen.

 

Landrat Scherf bejaht das. Wenn eine Grundlage da sei, werde man die Fühler nach möglichen Landkreisen ausstrecken, die sich mitbeteiligten.

 

Kreisrat Scholtka fragt zu den erwähnten Optimierungsmöglichkeiten und Mängeln, ob diese schon alle untersucht seien.

Ob es Sinn mache, den Güterverkehr separat –unabhängig vom Personenverkehr- zu betrachten, möchte er wissen. Es wäre ein Schuss, der nach hinten losgehe, wenn man wegen des Güterverkehrs den Personenverkehr vernachlässigen würde.

 

Landrat Scherf erklärt, dass der Freistaat Bayern im nachfrageorientierten Umfang mit dem Fahrplan ab Dezember 2019  Personenverkehr in einem Ausmaß bestellt habe, dass die Schieneninfrastruktur nun komplett ausgelastet sei. Mit dieser Auslastung sei für den Güterverkehr kaum Spielraum da, auch nicht für eine Steigerung. Landrat Scherf nennt die Bemühungen in den vergangenen Jahren am Standort Amorbach. Die OWA versuche, Güter auf die Schiene zu verlagern, was ab Aschaffenburg überhaupt kein Problem sei. Wie man aber durch dieses Nadelöhr überhaupt nach Aschaffenburg komme, sei das Problem.

Man habe im Landkreis Miltenberg noch zwei bis drei andere interessante Güteranschlüsse. Dort bestehe auch das Problem, überhaupt mit den Güterzügen dorthin zu gelangen. Von daher mache es jetzt Sinn, zu ermitteln, welche Potentiale im Güterverkehr da seien und was dort für Investitionen notwendig wären. Am Ende würde auch der Personenverkehr davon profitieren.

 

Weiterhin erklärt Landrat Scherf, dass der Personenverkehr ebenfalls untersucht werde. Der Landkreis habe für Miltenberg-Seckach gemeinsam mit dem Neckar-Odenwald-Kreis die Machbarkeitsstudie beauftragt, die im Frühjahr vorgestellt worden sei und nach deren Grundlage jetzt die Bahn in die Strecke investiere, um dort eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 80km/h und einen Taktverkehr zu ermöglichen.

Der Freistaat Bayern habe die Strecke Miltenberg-Wertheim untersucht, um für den Personenverkehr einen besseren Taktverkehr zu bekommen. Auf dieser Basis laufen momentan beispielsweise die Bahnübergangsinvestitionen, z.B. in Faulbach.

Die Strecke Aschaffenburg-Miltenberg werde bezüglich Personenverkehr begutachtet hinsichtlich des Vorhabens, die Strecke zu elektrifizieren und die Züge nach Frankfurt durchfahren zu lassen.

 

Zusammenfassend sei zu sagen, dass der Personenverkehr begutachtet und untersucht werde.

Jetzt versuche man die Potentiale des Güterverkehrs zu untersuchen, weil die sonst keiner im Blick habe.

Man begutachte die beiden Verkehre getrennt, damit man beides im Blick habe.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff habe das letzte Mal schon über die Einbindung des trimodalen Terminals Aschaffenburg gesprochen. Er habe das jetzt explizit nicht gefunden in der Darstellung. Er möchte wissen, ob das bewusst rausgelassen worden sei oder ob das mitbetrachtet werde. Es wäre zumindest wichtig, wenn man lange Strecken auf der Bahn transportieren wolle, sei das eine Variante, die aus seiner Sicht Sinn mache.

 

Landrat Scherf antwortet, dass die trimodale Herangehensweise eine sehr gute sei. Diesen trimodalen Ansatz könne man beispielsweise auch am Standort Faulbach verfolgen. Faulbach habe dort die Voraussetzungen für Schiffsverkehr, Straße und Schiene. Man verfolge diesen Ansatz der Verknüpfung von Straße, Schiene und Main nicht ausschließlich für Aschaffenburg, sondern für den gesamten Bereich. Am Ende wäre es besser, wenn Güter nach Faulbach transportiert würden, als wenn man den gesamten Güterverkehr zwischen Aschaffenburg und Miltenberg von der Schiene runterbekomme und alles über den LKW durch den Landkreis gehe. Von daher betrachte man diesen Ansatz räumlich offen.

 

Kreisrat Dr. Bohnhoff sagt, dass es eine Variante sei, die man mit untersuchen könne. Wenn man das Aschaffenburger Terminal integriere, könne man somit die weiten Strecken entlasten. Das sei ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, die sagen, sie möchten mehr Schienenverkehr machen, dann könnten sie die weiten Strecken ab Aschaffenburg setzen. Das sehe er aus seiner Sicht und aus logistischer Sicht als sehr sinnvoll an. Er möchte empfehlen, das mit aufzuführen.

 

Landrat Scherf erklärt, man betrachte den trimodalen Ansatz, aber nicht isoliert auf Aschaffenburg, weil die Firmen auch ein großes Interesse daran hätten, direkt ab dem Standort zu transportieren.

 

Herr Wosnik ergänzt, wenn es Anregungen zur Leistungsbeschreibung gebe, nehme er diese gerne entgegen.

 

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