Tagesordnungspunkt
TOP Ö 16: Bedarfsanerkennung JaS Grundschule Niedernberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.05.2020 JHA/001/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Jugendhilfeausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der
Jugendhilfeausschuss erkennt den Bedarf für eine Stelle „Jugendsozialarbeit an
Schulen“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden an der
Grundschule Niedernberg an.
Herr Adams trägt vor, dass die
Gemeinde Niedernberg in ihrem Antrag vom 23.04.2020 die Einrichtung einer
Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ an der Grundschule Niedernberg mit
einem Wochenstundenumfang von 19,5 Stunden beantragt hat.
Im aktuellen Schuljahr
besuchen 160 Schülerinnen und Schüler die Grundschule Niedernberg.
Die Gemeinde begründet den
Bedarf mit Fällen, in denen Eltern Erziehungskompetenz vermissen lassen, Bedarf
an Integration, Bearbeitung von massiven Konflikten und Mobbing- Situationen,
sowie Fälle, in denen Schülerinnen und Schüler psychische Auffälligkeiten
zeigen. Außerdem wird der Bedarf an Training von Impulskontrolle oder
Frustrationstoleranz aufgezeigt.
Von der Grundschule
Niedernberg wurden für das aktuelle Schuljahr „Auffälliges Verhalten“ erfasst,
mit dem ein Bedarf an JaS begründet wird. Demnach sind „Mangelnde Konzentration
im Unterricht“ (56,24%), „Opfer verbaler oder physischer Gewalt“ (35,52%),
„Unterrichtsstörungen“ (26,64%), „Verbale Gewalt gegen Mitschüler/innen“
(25,16%) und „Psychische Belastung“ (16,28%) die am häufigsten genannten
Verhaltensweisen.
Nach den aktuell gültigen
Förderrichtlinien ist eine JaS- Stelle an der Grundschule Niedernberg nicht
förderfähig. Allerdings sind neue Förderrichtlinien angekündigt, die zu einer
Förderfähigkeit führen könnten. Aktuell ist eine Aufnahme in das staatliche
Förderprogramm nicht möglich.
Nach dem JHA- Beschluss vom 02.05.2013 zur Jugendsozialarbeit an Grundschulen besteht die Möglichkeit, eine JaS-Stelle auch ungefördert in Trägerschaft des LRA zu starten, wenn die antragstellende Gemeinde sich bereit erklärt, alle Personal- und Personalsachkosten zu tragen