Tagesordnungspunkt

TOP Ö 16: Bedarfsanerkennung JaS Grundschule Niedernberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.05.2020   JHA/001/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Jugendhilfeausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Bedarf für eine Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden an der Grundschule Niedernberg an.


Herr Adams trägt vor, dass die Gemeinde Niedernberg in ihrem Antrag vom 23.04.2020 die Einrichtung einer Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ an der Grundschule Niedernberg mit einem Wochenstundenumfang von 19,5 Stunden beantragt hat.

 

Im aktuellen Schuljahr besuchen 160 Schülerinnen und Schüler die Grundschule Niedernberg.

 

Die Gemeinde begründet den Bedarf mit Fällen, in denen Eltern Erziehungskompetenz vermissen lassen, Bedarf an Integration, Bearbeitung von massiven Konflikten und Mobbing- Situationen, sowie Fälle, in denen Schülerinnen und Schüler psychische Auffälligkeiten zeigen. Außerdem wird der Bedarf an Training von Impulskontrolle oder Frustrationstoleranz aufgezeigt.

 

Von der Grundschule Niedernberg wurden für das aktuelle Schuljahr „Auffälliges Verhalten“ erfasst, mit dem ein Bedarf an JaS begründet wird. Demnach sind „Mangelnde Konzentration im Unterricht“ (56,24%), „Opfer verbaler oder physischer Gewalt“ (35,52%), „Unterrichtsstörungen“ (26,64%), „Verbale Gewalt gegen Mitschüler/innen“ (25,16%) und „Psychische Belastung“ (16,28%) die am häufigsten genannten Verhaltensweisen.

 

Nach den aktuell gültigen Förderrichtlinien ist eine JaS- Stelle an der Grundschule Niedernberg nicht förderfähig. Allerdings sind neue Förderrichtlinien angekündigt, die zu einer Förderfähigkeit führen könnten. Aktuell ist eine Aufnahme in das staatliche Förderprogramm nicht möglich.

 

Nach dem JHA- Beschluss vom 02.05.2013 zur Jugendsozialarbeit an Grundschulen besteht die Möglichkeit, eine JaS-Stelle auch ungefördert in Trägerschaft des LRA zu starten, wenn die antragstellende Gemeinde sich bereit erklärt, alle Personal- und Personalsachkosten zu tragen

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