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Tagesordnungspunkt

TOP Ö 15: Bedarfsanerkennung JaS Grundschule Mömlingen

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.05.2020   JHA/001/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Jugendhilfeausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Bedarf für eine Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden an der Grundschule Mömlingen an.


Herr Adams informiert, dass die Gemeinde Mömlingen in ihrem Antrag vom 26.07.2019 die Einrichtung einer Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ an der Grundschule Mömlingen mit einem Wochenstundenumfang von 19,5 Stunden beantragt hat.

 

Im aktuellen Schuljahr besuchen 163 Schülerinnen und Schüler die Hans-Memling-Grundschule Mömlingen.

 

Die Gemeinde begründet den Bedarf mit Fällen von Schulabsentismus, erheblichen Unterrichtsstörungen, Lernverweigerung und emotionalen Krisen von Kindern. Es seien Fälle von körperlicher Gewalt gegen Mitschüler und Lehrkräfte vorgekommen.

 

Von der Grundschule Mömlingen wurden Bedarfe im Bereich Regeln einhalten, Stärkung sozialer Verhaltensweisen, Bearbeitung von massiven Konflikten, Bedarf an Unterstützung des Erziehungsverhaltens von Eltern und in der Bearbeitung familiärer Probleme, die sich auf das Verhalten der Kinder auswirken, gesehen.

 

Der Fachbeirat zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Miltenberg hat in seiner Sitzung vom 14.11.2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Fachbeirat zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Miltenberg empfiehlt dem

Jugendhilfeausschuss, den Bedarf an Jugendsozialarbeit an der Grundschule Mömlingen im

Umfang von einer 50%- Stelle anzuerkennen und (sollten die Fördervoraussetzungen erfüllt

sein und der Kreistag einem weiteren Ausbau der JaS zustimmen) den Förderantrag für die

Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei der Verwaltung in Auftrag zu geben.“

 

Nach den aktuell gültigen Förderrichtlinien ist eine JaS- Stelle an der Grundschule Mömlingen nicht förderfähig. Allerdings sind neue Förderrichtlinien angekündigt, die zu einer Förderfähigkeit führen könnten. Aktuell ist eine Aufnahme in das staatliche Förderprogramm nicht möglich.

 

Nach dem JHA- Beschluss vom 02.05.2013 zur Jugendsozialarbeit an Grundschulen, besteht die Möglichkeit, eine JaS-Stelle auch ungefördert in Trägerschaft des LRA zu starten, wenn die antragstellende Gemeinde sich bereit erklärt, alle Personal- und Personalsachkosten zu tragen.