Tagesordnungspunkt

TOP Ö 13: Bedarfsanerkennung JaS Grundschule Eichenbühl

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.05.2020   JHA/001/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Jugendhilfeausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Bedarf für eine Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden an der Grundschule Eichenbühl an.


Herr Adams trägt vor, dass die Gemeinde Eichenbühl in ihrem Antrag vom 06.06.2019 die Einrichtung einer Stelle „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ an der Grundschule Eichenbühl mit einem Wochenstundenumfang von 19,5 Stunden beantragt hat.

 

Im aktuellen Schuljahr besuchen 128 Schülerinnen und Schüler die Erftal-Grundschule Eichenbühl.

 

Die Gemeinde begründet den Antrag mit dem Bedarf von Training sozialer Fähigkeiten der Schülerinnen und Schülern, bei der Unterstützung von Konfliktlösungen. Einige Eltern bräuchten Unterstützung bei ihrer Erziehungsarbeit.

 

Die Grundschule Eichenbühl meldet auffälliges Verhalten in Form von mangelnder Konzentration im Unterricht (35,10%), Unterrichtsstörungen (26 %), verbale Gewalt (19,5 %), physische Gewalt gegen Mitschüler*innen (10,4 %) sowie autoaggressives Verhalten und psychische Belastung (jeweils 7,8 %). Die Schule sieht den Bedarf an Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, die unter sozio-ökonomischen schwierigen Bedingungen aufwachsen und denen es an Unterstützung durch das Elternhaus mangelt, die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, Integrationshilfe benötigen, die ihre Aggressionen gegen sich und andere und ihre Gewaltbereitschaft nicht in den Griff bekommen, die unter Scheidung oder Suchtverhalten der Eltern leiden oder die Versagens- und Schulängste haben.

 

Nach den aktuell gültigen Förderrichtlinien ist eine JaS- Stelle an der Grundschule Eichenbühl nicht förderfähig. Allerdings sind neue Förderrichtlinien angekündigt, die zu einer Förderfähigkeit führen könnten. Aktuell ist eine Aufnahme in das staatliche Förderprogramm nicht möglich.

 

Nach dem JHA- Beschluss vom 02.05.2013 zur Jugendsozialarbeit an Grundschulen, besteht die Möglichkeit, eine JaS-Stelle auch ungefördert in Trägerschaft des LRA zu starten, wenn die antragstellende Gemeinde sich bereit erklärt, alle Personal- und Personalsachkosten zu tragen.

 

 

Herr Adams ergänzt, dass wenn die Gemeinde Eichenbühl jetzt damit auf eigene Kosten starten würde und danach in die neue Förderung käme, müsste die Stelle ein Jahr lang nicht besetzt sein. Oder aber die Stelle bleibe weiterhin besetzt und die Gemeinde Eichenbühl zahle die Stelle allein.

 

Herr Adams fügt hinzu, dass der Ausschuss heute die Grundlage für eine staatlich geförderte Stelle beschließen könne. Wie sich Eichenbühl letztendlich entscheide, habe mit dem Beschluss nichts zu tun.

 

Kreisrat Schwing fragt nach, nach welchen Kriterien der Bedarf anerkannt werde.

 

Herr Adams antwortet, dass die Schule oder die Gemeinde einen Bedarf melde. Die Begründung der Gemeinde sei in der Vorlage oben aufgeführt. Jetzt liege es Es liege im Ermessen des Jugendhilfeausschusses, ob er diesen Bedarf ebenfalls sehe und anerkenne.

Hinsichtlich der staatlichen Förderrichtlinien brauche es eine Anerkennung des Jugendhilfeausschusses. Nach den aktuellen Förderrichtlinien scheide die Gemeinde Eichenbühl aus, weil die Schule keine 20% Migrationshintergrund hätte.

 

Herr Keller meint, dass man bei der Antragstellung viel Vertrauen in die Schulleiter*innen haben sollte. Er glaubt nicht, dass der Jugendhilfeausschuss bei einer Unterrichtsstörung von 27% zu 21% sagen könne, den Bedarf deutlich besser zu sehen. Man sollte mehr Vertrauen in die Meldung der Schulleiter*innen haben als auf die gemeldeten Prozente.

Er warnt davor, einen Bedarf festzustellen, wenn die staatliche Förderung nicht zu erwarten sei. Dies sei für keinen der Beteiligten ein gutes Moment, mit einer Maßnahme zu beginnen. Die Schüler*innen, die Eltern, die Lehrer*innen hätten dann diesen Service der Jugendsozialarbeit an ihrer Schule und dann müssten sie ein Jahr Pause machen. Dies führe zu sehr viel Unverständnis und würde das gesamte Projekt zurückwerfen.

 

Kreisrätin Klug schließt sich ihrem Vorredner an und sei sehr unsicher, ob man in diesem Fall den Bedarf anerkennen solle, obwohl natürlich die Schule am Ende selbst in der Verantwortung sei, was sie mit der Zustimmung mache.

 

Herr Adams erklärt, dass er der Gemeinde im Anschluss an die Sitzung Rückmeldung geben würde, wie der Beschluss ausgefallen sei. Würde der Jugendhilfeausschuss diesen Bedarf bestätigen, würde er der Gemeinde sagen, dass man ins Antragsverfahren gehen könnte, auch mit unklaren Ausgang. Er würde auch gleichzeitig deutlich machen, dass wenn die Gemeinde früher starten wolle, das immer noch tun könne.

Es seien mit einem Beschluss beide Optionen offen.

 

Kreisrat Breunig fragt, wie viele JaS-Stellen es im Landkreis gebe.

 

Herr Adams antwortet, dass momentan an 19 von 25 Grundschulen Jugendsozialarbeiter*innen tätig seien, an 14 von 16 Mittelschulen und an den Berufsschulen und den zwei Förderschulen. Momentan seien noch sechs Grundschulen und die Realschulen förderfähig.

 

Kreisrat Härtel möchte zum Verständnis wissen, dass der Jugendhilfeausschuss den Bedarf anerkennen müsse, damit die Schulen überhaupt in den Genuss einer Förderung kommen könnten. Dann wäre es sinnvoll, den Bedarf festzustellen und die Gemeinde gleichzeitig zu informieren, evtl. zu warten, bis die neuen Förderrichtlinien da seien.

 

Herr Rätz kommt auf die Aussage von Herrn Keller zurück. Man hätte mit dem Ausschuss der letzten Wahlperiode schon beschlossen, dass man die JaS ausbauen wolle. Dies sei fast schon sozialpädagogische flächendeckende Kultur hier im Landkreis, allen Gemeinden den Luxus der Jugendhilfe im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen zukommen zu lassen. Trotzdem habe ihn die Aussage irritiert, dass die Schule schon die richtigen Bedarfe melden würden.

Im Jugendamt meldeten aber nicht nur Schulen Bedarfe an, sondern auch die ganzen Kliniken, die Kinderärzte und die Psychotherapeuten. Wenn man jedes Mal alles gewähre, was sinnvoll und nötig sei, würde man aus den Kosten nicht mehr rauskommen. Deswegen müsse es bestimmte Prozesse im Jugendamt geben, wonach entschieden werde.

Im Bereich der JaS hätte man hier ein flächendeckendes politisches Instrument, was sinnvollerweise auch für alle Eltern gleichermaßen im Landkreis zugänglich gemacht werden sollte.

 

Landrat Scherf stimmt Herrn Rätz zu, dass man kritisch mit den Bedarfsmeldungen umgehen müsse. Wenn eine Schule sage, dass sie JaS haben möchte und die Gemeinde das beantrage, dann heiße das nicht, dass man die Lösung für bestimmte Probleme in der Schule habe, sondern es heiße auch, dass man eine andere pädagogische Sichtweise in die Schule hineinlassen müsse. Jugendsozialarbeiter*innen brächten den Blickwinkel von Jugendhilfe und einen ganz anderen Blick auf Schüler*innen in die Schule hinein. Es stecke mehr dahinter, als nur ein Büro für JaS zu öffnen. Es sei auch wichtig, dass es ein Instrumentarium der Jugendhilfe sei und nicht der Schulsozialarbeit.

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