Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Bedarfsrahmenfestellung JaS
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.05.2020 JHA/001/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Jugendhilfeausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s,
die
Bedarfserhebung für JaS- Stellen um eine tabellarische Erfassung von
„Auffälligem Verhalten“ (vergl. Sachbericht zur JaS, BLJA) zu erweitern.
Herr
Adams, SB 223, erklärt, dass zur Beantragung einer JaS- Stelle im Rahmen des
staatlichen Förderprogramms „Jugendsozialarbeit an Schulen“ eine
Bedarfsfeststellung durch den Jugendhilfeausschuss nötig ist. Der Bedarf ist
anhand relevanter sozialräumlicher Indikatoren aus dem Einzugsgebiet der Schule
sowie aus Sicht der Schule zu belegen. Die „Sicht der Schule“ wurde bisher in
Form von Situationsbeschreibungen in Freitext erfasst.
Um
eine Vergleichbarkeit der Bedarfe aus Sicht der Schule zu erhalten, hat der
Fachbeirat zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Miltenberg in seiner
Sitzung vom 14.11.2019 den Beschluss gefasst:
„Der
Fachbeirat zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Miltenberg empfiehlt
dem
Jugendhilfeausschuss,
für Neuanträge auf Einrichtung von JaS-Stellen künftig Zahlen über JaS-Bedarfe
an der Schule in die Entscheidungsbegründung mit einzubeziehen. Bedarfe sollen sich
an den Vorgaben des BLJA für die Sachberichte der JaS- Stellen orientieren. Die
Bedarfe sollen je Jahrgangsstufe von der Schule und prozentual zur Schülerzahl
erhoben werden. Damit ist (zusammen mit Daten der Jugendhilfeplanung) eine
Vergleichbarkeit und Priorisierung von Schulen möglich.“
Im
jährlichen Sachbericht einer JaS- Stelle an das BLJA wird eine
Ausdifferenzierung für „Auffälliges Verhalten“ erfasst:
Von den Schulen
sollen Fallzahlen ermittelt und prozentual im Bezug zur Gesamtschülerzahl
umgerechnet werden. Somit ließe sich eine erweiterte Bewertungsgrundlage zur
Priorisierung besseren Vergleichbarkeit herstellen.
Die Schulen sollen die Jahrgangsstufe prozentual erheben. Hierzu möchte Herr Fecher wissen, wie diese Daten erhebt. Im Zweifelsfall würden sich die Akteure gegenseitig hochpushen und es gebe dann plötzlich mehr Bedarfsanmeldungen als wirklich an Bedarf da sei.
Herr Adams antwortet, dass die Schulleitung darum gebeten worden sei, die Fälle zu erfassen, was in jeder Klassenstufe da sei. Dies sei an die Klassenleitung weitergegeben worden. Er selbst habe es dann in Relation zur Gesamtschülerzahl prozentual ausgerechnet.
Landrat Scherf ergänzt, dass es tatsächliche Fälle sein müssten, nicht nur eine Allgemeinaussage.
Herr Almritter sagt, ohne das grundsätzliche Papier in Frage stellen zu wollen, dass es einige Kriterien wie psychische Belastung beispielsweise oder Unterrichtsstörungen gebe, wo er sich schwertue, diese erheben zu lassen. Konkrete Opfer verbaler oder physischer Gewalt seien eigentlich nur ein paar wenige. Es seien grundsätzlich ziemlich weiche Kriterien, deshalb solle man die Ausdifferenzierung nicht zu kritisch beobachten.
Landrat Scherf stimmt zu, dass es griffige Fälle sein müssten.
Herr Rätz ergänzt, dass es nur ein weiteres inhaltliches Kriterium sei. Wenn man wirklich Prioritäten festlege und diese untersuche, kämen noch einige offensichtliche Fakten dazu wie beispielsweise die Jugendarbeitslosigkeit, je nachdem, was in der Jugendhilfeplanung festgelegt werde. Aus diesem Kanon plus diesen etwas dezidierteren Meldungen aus den Schulen wolle man dann eine transparentere und nachvollziehbare Größenordnung geschaffen haben.
Herr Brummer sagt, dass die Bedarfe da, aber schwer in Tabellen aufzunehmen seien. Letzten Endes sei es ein Feedback für die wundervolle Arbeit, die die Mitarbeiter*innen jetzt schon an den Schulen leisten würden. Er lobt die konzeptionelle Aufstellung der Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Miltenberg, was in anderen Kreisen nicht zu finden sei.
Das große Nachfragen solle die Verwaltung als Kompliment ansehen.