Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Erhöhung der Sätze zur Vollzeitpflege zum 1.7.2020
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.05.2020 JHA/001/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Jugendhilfeausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Landkreis Miltenberg passt die monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege ab 01.07.2020 den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände an.
Herr Leiblein, SG 221 – Geldleistungen und
Verwaltung, trägt vor, dass die Berechnung der Pflegepauschalen für die
Vollzeitpflege 2005 auf den Regelbetrag für die Unterhaltsberechnung umgestellt
wurde.
Die o. g. Empfehlungen
gelten für junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 33
SGB VIII gewährt
wird. Sie regeln den Unterhalt des jungen Menschen in
- Vollzeitpflege,
- Vollzeitpflege in
Form von Wochenpflege,
- Sonderpflege.
Auch bei
seelischer Behinderung und in der Volljährigenhilfe sowie in der
Bereitschaftspflege werden entsprechende Leistungen gewährt.
Bei der Vollzeitpflege unterscheidet man die Leistungen zum Unterhalt
und die Kosten der Erziehung.
Das SGB VIII verpflichtet dazu, bei
Vollzeitpflege den notwendigen Unterhalt des jungen Menschen außerhalb
des Elternhauses sicherzustellen. Der Unterhaltsbedarf deckt den gesamten regelmäßig
wiederkehrenden Lebensbedarf des jungen Menschen.
Der Erziehungsbeitrag soll den
Pflegeeltern die geleistete Erziehung entgelten. Er ist kein Lohn im üblichen
Sinne. Die Pflegeeltern können darüber frei verfügen.
Die laufenden
Leistungen zur Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener
Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige
Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.
Die monatliche Pflegepauschale ist nach
Altersstufen unterteilt und beträgt (in Klammern bisher):
Altersstufe |
Unterhaltsbedarf |
Erziehungs- beitrag |
Pflegepau schale |
0 – vollendetes 6. Lebensjahr |
267 € x 2 = 534
€
(504 €) |
350 € (350 €) |
.884 € (854 €) |
7.- vollendetes 12. Lebensjahr |
322 € x 2 = 644
€
(594 €) |
350 € (350 €) |
.994 € (958 €) |
Ab 13. Lebensjahr |
395 € x 2 = 790
€
(728 €) |
350 € (350 €) |
1140 € (1098 €) |
Die monatliche
Pflegepauschale für junge Menschen in Wochenpflege beträgt wegen niedrigeren
Aufwendungen für Lebensunterhalt und Erziehung bei
- Wochenpflege mit 5
Tagen 85 v.H. und
-
Wochenpflege
mit 6 Tagen 92,5 v.H. der Pflegepauschale
Bereitschaftspflegeeltern,
die vom Jugendamt in Obhut genommene Kinder betreuen, erhalten
- bei bis zu 10
Tagen täglich 26,6% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 93,00 €
unverändert),
- bei 11 bis 60
Tagen täglich 17,4% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 61,00 €
unverändert).
Herr Keller merkt an, dass er im letzten Jahr zweimal auf Tagungen und Veranstaltungen der Internationalen Gesellschaft für Erziehung gewesen sei. Von daher bittet er, die Pflegefamilien zu pflegen, denn ein Kind, das nicht in seiner Familie aufwachse, sei gut aufgehoben, wenn sich Pflegeeltern um ein Kind kümmern würden. Die ersten Tendenzen in anderen Regionen Deutschlands zeigen, dass es keine Familien mehr gebe, die diese Aufgaben übernehme. Es gebe im städtisch Geprägten die ersten Kleinkindergruppen, in denen acht oder neun Kleinstkinder im Schichtbetrieb in der Erziehung legen. Als Träger der Jugendhilfe wolle man so etwas nie, weil es gegen jegliche Entwicklung stehe. Ein Kind benötige eine Bindung. Da es keine Familien mehr gebe, müsste solche Modelle geschaffen werden. Bei diesem Modell spreche ma nicht von 800 oder 1000 Euro im Monat, sondern von 200-300 Euro am Tag, weil sich quasi 12 Fachkräfte im Rund-um-Betrieb um diese Kleinstkinder kümmern müssten. Deshalb sein flammender Appell, Pflegefamilien zu suchen und zu halten und wahrzunehmen, wie wertvoll diese Arbeit für die Kinder und die Jugendhilfe sei.
Landrat Scherf stimmt der Aussage von Herrn Keller voll zu.
Herr Leiblein ergänzt, dass es dem Jugendamt sehr bewusst sei, dass man die Pflegefamilien pflegen und das Verhältnis aufrechterhalten müsse. Man versuche durch z.B. Flyer, mehr Pflegeeltern zu rekrutieren, was allerdings äußerst schwierig sei.
Kreisrat Schwing möchte wissen, wie viele Kinder derzeit in Pflegefamilien untergebracht seien.
Herr Leiblein sagt, dass im Landkreis Miltenberg aktuell 55 Kinder bei 48 Pflegefamilien untergebracht seien.