Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Entwicklung Förderprogramm Bundesstiftung Frühe Hilfen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.05.2020 JHA/001/2020 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und danken Frau Neppl für ihren Bericht.
Frau Neppl, Leiterin SB 224, trägt vor, dass mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen (BIFH) ihre Arbeit aufnahm. Ziel war es, präventive Versorgungsstrukturen für (werdende) Familien auf- und auszubauen, um insbesondere Eltern in belasteten Lebenslagen spezifische Hilfen anzubieten. Die durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen gewonnenen Ergebnisse bilden die Grundlage für die 2018 gestartete Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH). Gefördert werden in Bayern insbesondere der Einsatz und die Qualifizierung von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich sowie Strukturen des Ehrenamtes im Kontext Früher Hilfen.
Die präventive
Unterstützung richtet sich an belastete Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern
im Alter von 0 bis 3 Jahren. Durch die Hilfe werden die Familien frühzeitig
erreicht und passgenau unterstützt: Überforderungssituationen von Eltern und
andere Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung entgegengewirkt, auch um
Misshandlungen oder Vernachlässigung von Kindern vorzubeugen. Durch die
Förderung elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenzen werden positive
Entwicklungschancen für Kinder geschaffen. Im Landkreis Miltenberg wird das
Angebot zunehmend sehr gut angenommen.
Fördermittel der
Bundesstiftung
Die
Bemessungsgrundlage für die Förderung hat sich ab dem Jahr 2020 geändert. So bemisst
sich nun der Umfang der Förderung nach der Anzahl der lebend geborenen Kinder
im Landkreis und kann jetzt jährlich variieren. Lag sie 2019 noch bei knapp 52
T€ beläuft sie sich im aktuellen Jahr nur noch auf 48,6 T€. Sie soll in erster
Linie Einzelfallhilfen und in zweiter Linie Ehrenamtsmaßnahmen abdecken. Durch
letztere werden die Kosten des Projekts „wellcome“ gedeckt und schon in den
letzten Jahren durch im Haushalt gedeckte Mittel aufgestockt. Im letzten Jahr
lagen die Gesamtkosten für die Frühen Hilfen bei 77,2 T€. Das Jugendamt hatte
durch Nachbeantragung weitere 16 T€ zusätzlich bewilligt bekommen, so dass die restlichen
Ausgaben in Höhe von 9,3 T€ wie geplant mit Jugendhilfemitteln des Landkreis
Miltenberg finanziert wurden. Mittlerweile nehmen die Einzelfallhilfen mehr als
die Gesamtsumme der Fördermittel ein. Die entstehenden Kosten über die
Fördersumme hinaus werden auch dieses Jahr – wenn möglich – bei der
Bundesstiftung nachbeantragt werden, eine Zusage ist jedoch nicht garantiert.
Immer mehr Familien werden durch gut ausgebildete Familienbegleiterinnen präventiv gefördert. Im Jahr 2019 konnten 27 Familien betreut werden, das entsprach zum Vorjahr einer Steigerung von fast 30 %. Gleichzeitig werden durch das Projekt „wellcome“ des Kreiscaritasverbandes Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr durch ehrenamtliche Helferinnen in ihrem praktischen Alltag unterstützt, um Familien ganz niedrigschwellig im Rahmen von Frühe Hilfen Entlastung zu bieten. Beide Angebote haben ihre sinnvolle Berechtigung im präventiven Angebotsspektrum. Um die Qualität beider Angebote weiter zu gewährleisten und nicht gegenseitig miteinander um die gleichen Fördermittel konkurrieren zu lassen, regt die Verwaltung an, ab dem kommenden Haushaltsjahr „wellcome“ aus dem Förderbudget der BSFH auszugliedern und getrennt mit eigenen Budget zu finanzieren. Hierzu wird sie im nächsten Jugendhilfeausschuss einen eigenen Beschlussantrag vorlegen.