Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: ASD Aufgaben
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.05.2020 JHA/001/2020 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und danken Frau Appel und ihrem Team für die gute Arbeit.
Frau Appel, Leiterin SB 222, trägt anhand
beiliegender Präsentation die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)
vor.
„Hat das Jugendamt versagt?
Jugendhilfekosten wieder gestiegen!“
Solche oder auch ähnliche Überschriften in
Pressemitteilungen kennen alle.
Der ASD sei nicht DAS Jugendamt, sondern
nur ein kleiner Teil davon. Alle vorgenannten Überschriften treffen allerdings
den ASD. Man kann darüber streiten, ob der ASD im Mittelpunkt des Jugendamtes
mit seinen Tätigkeiten steht oder auch das Herz des Jugendamtes ist. Der ASD ist
auf jeden Fall ein besonderer Dienst des Jugendamtes, weil kaum ein anderer
Bereich der öffentlichen Jugendhilfe so viel negativer Kritik von außen
ausgesetzt ist. Kaum ein Bereich sieht sich mit so einer großen Vielfalt von
Erwartungen unterschiedlicher Interessenslagen oder Meinungen konfrontiert.
Kaum ein anderer Bereich des Jugendamtes steht unter einem solchen Druck, auf
der einen Seite den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und
den gesellschaftlichen Herausforderungen standzuhalten, auf der anderen Seite
aber für einen ganz wesentlichen Teil der Jugendhilfekosten Verantwortung zu
tragen. Kurzum, der ASD beschäftigt sich häufig nicht mit den Themen des
Jugendamtes, die überwiegend angenehm sind oder sich positiv repräsentieren
lassen.
Der ASD im Landkreis Miltenberg ist in
drei Teams sozialräumlich (Nord, Mitte, Süd) gegliedert und an zwei
Dienststellen (Obernburg und Miltenberg) verortet. Neben dem klassischen ASD
gibt es den ASD umA. Dieser betreut die unbegleiteten minderjährigen Ausländer
(sozialpädagogisch) und nimmt zudem die Kernraufgaben der klassischen ASD
Arbeit für Asylfamilien wahr.
Die Kernaufgaben
des ASD lassen sich im Wesentlichen in drei Bereiche aufgliedern:
·
Beratung und Betreuung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
·
Eingreifende Tätigkeiten
·
Mitwirkung in Verfahren vor dem
Familiengericht
Die größte Herausforderung im Arbeitsalltag
des ASD ist die Doppelfunktion zwischen Hilfen und Begleitung von Familien auf
der einen Seite und Kontrolle und Eingriff (Ausübung des staatlichen
Wächteramtes) auf der anderen Seite.
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (HzE, §§
27ff SGB VIII) mit all seinen Angeboten haben Erziehungsberechtigte Anspruch
auf Hilfen und Unterstützung bei der Erziehung. Im Rahmen der
Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) die Kinder und Jugendlichen selbst, um
ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Bei allen
vorgenannten Leistungen bewegen wir uns im Rahmen der freiwilligen Annahme der
Jugendamtsangebote.
Bei der Ausübung des staatlichen Wächteramtes
befinden wir uns hingegen im Zwangskontext als staatshoheitlicher Aufgabe des
Jugendamtes zur Abwendung einer Kinderwohlgefährdung. Mit den Familien wird
beispielweise auf die Inanspruchnahme von Hilfen hingearbeitet und ein
Schutzkonzept mit Familie und Sozialem Netzwerk erstellt, um weitere Eingriffe
(Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen aus der Familie) zu vermeiden.
Wenn eine Inobhutnahme gegen den Willen der Personensorgeberechtigen
durchzuführen ist, ruft der ASD das Familiengericht an.
In der landläufigen Meinung wird die Arbeit
im Spagat zwischen Beratung und Kinderschutz oft sehr negativ bewertet („das
Jugendamt nimmt die Kinder weg“) und ist immer wieder großer Kritik ausgesetzt.
Die Kinder- und Jugendhilfe in Gestalt des
Allgemeinen Sozialdienstes muss immer wieder eine Standortbestimmung im
Spannungsfeld zwischen Aufgaben von Prävention und Wächteramt vornehmen. Es ist
Aufgabe des Jugendamtes, die Arbeit immer wieder an die gesellschaftlichen
Veränderungen und Herausforderungen anzupassen und darauf zu reagieren.
Herr Keller bestärkt die Aussage von Frau Appel, dass der ADS das Herzstück und die Schaltzentrale in einem Jugendamt sei. Jedes Kind wolle in den Kindergarten, alle Eltern wollen, dass es einen Platz gebe, alle Kinder nehmen an Ferienfreizeiten teil und auch die freiwilligen Angebote, das lieben Eltern, das lieben Kinder. Aber die Balance des Auftrags, die der ASD hat, sei ein ganz schwieriger und die Mitarbeiter*innen im ASD müssten auch manchmal innerhalb von Stunden oder Minuten Entscheidungen treffen, die Auswirkungen hätten. Und das Tag und Nacht. Herr Keller ist der Meinung, dass der Landkreis im ASD sehr gut aufgestellt sei, auch mit der Aufstockung der Stellen. Jeder Landkreis und öffentliche Träger sei sehr gut beraten, seinen ASD bestmöglich auszustatten, denn dadurch sei der Kinderschutz gesichert und im Wesentlichen auch die Unterstützung aller Familien sichergestellt. Außerdem habe er die größtmögliche präventive Wirkung. Herr Keller bedankt sich für die Arbeit des ASD.