Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: ASD Aufgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.05.2020   JHA/001/2020 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und danken Frau Appel und ihrem Team für die gute Arbeit.


Frau Appel, Leiterin SB 222, trägt anhand beiliegender Präsentation die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vor.

 

„Hat das Jugendamt versagt?

Jugendhilfekosten wieder gestiegen!“

Solche oder auch ähnliche Überschriften in Pressemitteilungen kennen alle.

 

Der ASD sei nicht DAS Jugendamt, sondern nur ein kleiner Teil davon. Alle vorgenannten Überschriften treffen allerdings den ASD. Man kann darüber streiten, ob der ASD im Mittelpunkt des Jugendamtes mit seinen Tätigkeiten steht oder auch das Herz des Jugendamtes ist. Der ASD ist auf jeden Fall ein besonderer Dienst des Jugendamtes, weil kaum ein anderer Bereich der öffentlichen Jugendhilfe so viel negativer Kritik von außen ausgesetzt ist. Kaum ein Bereich sieht sich mit so einer großen Vielfalt von Erwartungen unterschiedlicher Interessenslagen oder Meinungen konfrontiert. Kaum ein anderer Bereich des Jugendamtes steht unter einem solchen Druck, auf der einen Seite den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und den gesellschaftlichen Herausforderungen standzuhalten, auf der anderen Seite aber für einen ganz wesentlichen Teil der Jugendhilfekosten Verantwortung zu tragen. Kurzum, der ASD beschäftigt sich häufig nicht mit den Themen des Jugendamtes, die überwiegend angenehm sind oder sich positiv repräsentieren lassen.

 

Der ASD im Landkreis Miltenberg ist in drei Teams sozialräumlich (Nord, Mitte, Süd) gegliedert und an zwei Dienststellen (Obernburg und Miltenberg) verortet. Neben dem klassischen ASD gibt es den ASD umA. Dieser betreut die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (sozialpädagogisch) und nimmt zudem die Kernraufgaben der klassischen ASD Arbeit für Asylfamilien wahr.

 

Die Kernaufgaben des ASD lassen sich im Wesentlichen in drei Bereiche aufgliedern:

·         Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien

·         Eingreifende Tätigkeiten

·         Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht

 

Die größte Herausforderung im Arbeitsalltag des ASD ist die Doppelfunktion zwischen Hilfen und Begleitung von Familien auf der einen Seite und Kontrolle und Eingriff (Ausübung des staatlichen Wächteramtes) auf der anderen Seite.

 

Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (HzE, §§ 27ff SGB VIII) mit all seinen Angeboten haben Erziehungsberechtigte Anspruch auf Hilfen und Unterstützung bei der Erziehung. Im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) die Kinder und Jugendlichen selbst, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Bei allen vorgenannten Leistungen bewegen wir uns im Rahmen der freiwilligen Annahme der Jugendamtsangebote.

 

Bei der Ausübung des staatlichen Wächteramtes befinden wir uns hingegen im Zwangskontext als staatshoheitlicher Aufgabe des Jugendamtes zur Abwendung einer Kinderwohlgefährdung. Mit den Familien wird beispielweise auf die Inanspruchnahme von Hilfen hingearbeitet und ein Schutzkonzept mit Familie und Sozialem Netzwerk erstellt, um weitere Eingriffe (Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen aus der Familie) zu vermeiden. Wenn eine Inobhutnahme gegen den Willen der Personensorgeberechtigen durchzuführen ist, ruft der ASD das Familiengericht an.

 

In der landläufigen Meinung wird die Arbeit im Spagat zwischen Beratung und Kinderschutz oft sehr negativ bewertet („das Jugendamt nimmt die Kinder weg“) und ist immer wieder großer Kritik ausgesetzt.

Die Kinder- und Jugendhilfe in Gestalt des Allgemeinen Sozialdienstes muss immer wieder eine Standortbestimmung im Spannungsfeld zwischen Aufgaben von Prävention und Wächteramt vornehmen. Es ist Aufgabe des Jugendamtes, die Arbeit immer wieder an die gesellschaftlichen Veränderungen und Herausforderungen anzupassen und darauf zu reagieren.

 

 

Herr Keller bestärkt die Aussage von Frau Appel, dass der ADS das Herzstück und die Schaltzentrale in einem Jugendamt sei. Jedes Kind wolle in den Kindergarten, alle Eltern wollen, dass es einen Platz gebe, alle Kinder nehmen an Ferienfreizeiten teil und auch die freiwilligen Angebote, das lieben Eltern, das lieben Kinder. Aber die Balance des Auftrags, die der ASD hat, sei ein ganz schwieriger und die Mitarbeiter*innen im ASD müssten auch manchmal innerhalb von Stunden oder Minuten Entscheidungen treffen, die Auswirkungen hätten. Und das Tag und Nacht. Herr Keller ist der Meinung, dass der Landkreis im ASD sehr gut aufgestellt sei, auch mit der Aufstockung der Stellen. Jeder Landkreis und öffentliche Träger sei sehr gut beraten, seinen ASD bestmöglich auszustatten, denn dadurch sei der Kinderschutz gesichert und im Wesentlichen auch die Unterstützung aller Familien sichergestellt. Außerdem habe er die größtmögliche präventive Wirkung. Herr Keller bedankt sich für die Arbeit des ASD.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung