Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Radverkehrskonzept des Landkreises Miltenberg
Beschlussfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.02.2020 BAUV/001/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für
Bau und Verkehr nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beschließt
einstimmig,
die Planung des Ausbaus des kreisstraßenbegleitenden Radwegs zwischen Schmachtenberg und Röllbach im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zu vergeben.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
Herr Wosnik, Kreisbaumeister, erklärt zum Radverkehrskonzept:
Radverkehrsförderung
Die in der Anlage befindliche Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Miltenberg wurde dem Kreistag zum Beschluss empfohlen.
Querungshilfen
Weitere kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs sind die, an vielen Stellen des Radwegenetzes vorgeschlagenen Querungshilfen.
Das Staatliche Bauamt hat in der Besprechung den Auftrag erhalten, aus der Vielzahl der Maßnahmen diejenigen herauszuarbeiten, die sich relativ unkompliziert herstellen lassen.
Eine entsprechende Rückmeldung steht noch aus.
Geschwindigkeitsreduzierungen
Im Radverkehrskonzept wird auf sehr gering befahrenen Straßen außerorts als sinnvolle Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs, die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 70 Km/h vorgesehen. Folgende Straßen und -abschnitte werden hier vorgeschlagen:
Maßnahmennummer |
Kommune |
Straße |
STR_083 |
Hausen |
Roßbacher Straße |
STR_102 |
Leidersbach |
Roßbacher Straße |
STR_159 |
Eschau |
MIL 26 |
STR_161 |
Eschau |
MIL 26 |
STR_506b |
Eichenbühl |
Richelbacher Straße |
STR_506c |
Neunkirchen |
Richelbacher Straße |
STR_582 |
Schneeberg |
MIL 10 |
STR_582a |
Amorbach |
MIL 10 |
STR_707 |
Miltenberg |
Mainbullauer Straße |
STR_844g |
Mönchberg |
MIL 2 |
Eine grundsätzliche Bereitschaft der Kommunen, in denen diese Streckenabschnitte liegen, liegt bereits zum Teil vor. Ausstehend sind nun die Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde und die Umsetzung der Maßnahmen.
Bau eines Straßenbegleitenden Radweges
Zwischen Schmachtenberg und Röllbach schlägt das Radverkehrskonzept den Neubau eines Radweges parallel zur MIL 28 vor. Die Gemeinden Mönchberg und Röllbach haben bereits in der Vergangenheit hier insofern günstige Voraussetzungen geschaffen, als dass die entsprechenden Flurstücke im kommunalen Besitz sind. Ebenso wurde ein provisorischer Weg durch Aufschotterung angelegt.
Die Gemeinde Mönchberg hat eine unverbindliche Anfrage für eine Planung bereits durchgeführt.
Die Führung des Radweges ist folgend dargestellt:
Seitens der Gemeinde Mönchberg ist eine Nutzung des Weges für die Landwirtschaft eingefordert.
Das Staatliche Bauamt hat erklärt, dass die Umsetzung von Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes als zusätzliche Leistung, also separat von geplanten Baumaßnahmen an Kreisstraßen, nur durch externe Planungsbüros erfolgen kann.
Ein unverbindliche Auskunft eines Tiefbauplaners schätzt die Maßnahme auf ca. 160.000 € netto ohne Nebenkosten. Das Radverkehrskonzept schätzt die Kosten auf brutto 175.000 € (Anlage).
Für die weitere Planung soll nun ein Ingenieurbüro gesucht werden.
Auf die Frage, von Kreisrat Wolz, ob die Kosten hierfür aus dem Budget genommen werden würden, antwortet Herr Wosnik, dass im Budget 150.000 € für den kreiseigenen Radwegebau und 150.000 € für Maßnahmen zur Förderung der Gemeinden eingeplant seien. Da es eine Kreisstraße sei, würden die Kosten aus dem Budget für den kreiseigenen bestritten.
Im Kreisstraßenhaushalt habe es bisher die größten Schwankungen gegeben. Es könne durchaus sein, dass eine Kreisstraßenmaßnahme ausfalle und Kreisstraßenbudget freiwürde für diese Maßnahme.
Landrat Scherf ergänzt, dass zwar ein höherer Betrag für das Radwegekonzept beschlossen worden sei, der aber im ersten Jahr heruntergesetzt worden sei, weil nach realistischer Einschätzung das Konzept erst einmal planerisch umgesetzt werden müsse.
Herr Wosnik bestätigt, dass erst einmal der Planung nähergetreten werde. Man beauftrage jetzt auch noch nicht den Weg, sondern nur die Planung.
Nach einem kurzen Meinungsaustausch kommt das Gremium zu dem Vorschlag, dass es möglicherweise nicht nötig sei, den Weg auch für landwirtschaftliche Maschinen auszubauen. Die umliegenden Flurstücke seien durch Flurwege gut erschlossen und eventuell reiche es aus, nur die Querungen von Flurwegen und Radweg stärker auszubauen.
Kreisrätin Dolzer-Lausberger hat Bedenken wegen einer eventuellen Doppelplanung in Bezug auf landwirtschaftliche Nutzung oder nicht.
Herr Wosnik erklärt, dass dies nicht gemacht werde, da die Aufgabenstellung im Rahmen der Grundlagenermittlung vorher genau geklärt werde.
Kreisrat Scholtka weist darauf hin, dass die große Beschädigung der Wege durch landwirtschaftliche Fahrzeuge auch in die Überlegungen mit einbezogen werden sollten.