Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlage an der Kreisstraße MIL 31 auf der Gemarkung Kleinwallstadt - Beschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.02.2020 BAUV/001/2020 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 11, Nein: 4 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für Bau und Verkehr nimmt den
Sachstand zustimmend zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich (11:4),
der Ausbauvereinbarung für den Bahnübergang zuzustimmen.
Herr Wosnik
informiert, dass im Nachgang zur Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr
vom 09.07.2019 das Staatliche Bauamt die Prüfaufträge aus der Sitzung
bearbeitet und nachfolgend berichtet hat:
Zu 1. Untersuchung der Wirkung einer
Einfädelspur und Umleitung über den Kreisel auf die 2309
Am 09.09.2019
zum Prüfauftrag eine Rechtseinbiegespur als Beschleunigungsstreifen für den
Schwerverkehr einzurichten, teilte das SBA mit.
Dem Prüfauftrag
ist das Staatliche Bauamt nachgekommen.
Das SBA teilt
die Auffassung des Planungsbüros zu der Abbiegespur mit:
Grundsätzlich
liegt das Ziel der Maßnahme darin, die technische Sicherung des Bahnüberganges
zu erneuern und die bestehende Beschränkung für Fahrzeuge > 12 m von der MIL
31 aufzuheben, um die Belastungen des Marktes Sulzbach durch den LKW-Verkehr zu
reduzieren. Gleichzeitig ist ein regelkonformer Zustand am Bahnübergang mit
ausreichenden Schleppkurven und Räumbereichen herzustellen, um die Sicherheit
am Bahnübergang zu erhöhen.
Eine
kostengünstige Lösung stellen die von der WFB geplanten vorgeschalteten
Lichtzeichen dar. Eine sichere Räumung des Bahnüberganges wäre damit
gewährleistet und die Verkehrsbeziehungen würden nicht eingeschränkt werden.
Die Verkehrsbehinderungen durch die kurze Rotphase der vLz sind aus unserer
Sicht vertretbar. Die Dauer der Rotphase wurde durch unseren Planer auf 22
Sekunden berechnet.
Die nun
zusätzlich diskutierte Variante „Rechtseinbiegespur und Linksabbiege-Verbot“
erfüllen die Anforderungen ebenfalls. Allerdings habe diese im Vergleich zur
vorgeschlagenen Variante folgende Nachteile:
·
Durch
die Herstellung der Rechtseinbiegespur müssten Fremdgrundstücke in Anspruch
genommen werden (vier private Flurstücke betroffen). Dadurch müsste (sofern die
Grundstückseigentümer nicht zum Verkauf bereit sind) ein
Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, was die Umsetzungszeit des
Projektes um mindestens 1,5 Jahre verlängern würde.
·
Es
ist zu erwarten, dass unsere Aufsichtsbehörde (EBA) die Planungen nur dann frei
geben wird, wenn das Linksabbiegen nicht nur verboten, sondern durch bauliche
Maßnahmen verhindert wird.
·
Durch
das Linksabbiegeverbot ergeben sich verkehrliche Einschränkungen. Es wäre zu
erwarten, dass der „Schleichverkehr“ auf den parallelen Wirtschaftswegen
zunimmt.
·
Aufgrund
des Flächenverbrauchs müssten naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche
Maßnahmen zusätzlich geplant und umgesetzt werden. Entsprechende
Ausgleichsmaßnahmen müssten aufgrund des Flächenverbrauchs vorgesehen werden.
·
Es
ist davon auszugehen, dass diese Variante aufgrund der zusätzlichen Maßnahmen
Rechtseinbiegespur, bauliche Trennung um Linksabbiegen zu verhindern,
Ersatzmaßnahmen, maßgeblich höhere Kosten für alle Beteiligten verursachen
würde.
Alle fachlichen
Beteiligten halten eine vorgeschaltete Lichtzeichenanlage (vLz), die den
Verkehr für kurze Zeit (lt. Berechnung 22 Sekunden) auf dem Hauptstrom der St
2309 unterbricht, für vertretbar und am wirtschaftlichsten. Außerdem wird der
angedachten Rechtseinbiegespur ausdrücklich widersprochen.
Zu 2. Verkehrszählung (Wie viele Lastwagen
durchschnittlich pro Tag aus Richtung Dornau kommen.)
Zwischen dem 03.06.2019
und dem 05.06.2019 wurde an dem Bahnübergang eine Verkehrszählung vorgenommen.
Es wurden zwischen 599 (04.06.2019) und 655 (03.06.2019) PKW und zwischen 13
und 20 LKW gezählt. Lastzüge wurden nicht gezählt. Details finden sich in der
Anlage 1.
Weiterer Besprechungstermin am 19.11.2019
Am 19.11.2020
haben sich die Westfrankenbahn, das Planungsbüro Projektplan, der Markt Kleinwallstadt,
das Landratsamt Miltenberg und das Staatliche Bauamt Aschaffenburg zu einer
Projektbesprechung diverser Bahnübergänge im Landkreis Miltenberg getroffen.
Ebenso anwesend war der Kreisrat Rudi Schuck.
Hierbei ging es
unter anderem auch um den Bahnübergang bei Dornau und die MIL 31, welche
unmittelbar in die St 2309 mündet. Das Staatliche Bauamt, die Westfrankenbahn
und das Planungsbüro haben ihre Position - nach mehrmaligen Nachfragen des
Marktes Kleinwallstadt und insbesondere des Kreisrates – deutlich gemacht, dass
die fachliche Meinung aller Beteiligten geschlossen ist (Anmerkung des UB 5:
Die fachliche Position befürwortet die Umsetzung mit einer Lichtsignalanlage,
wie in der Sitzung bereits dargestellt und auch beschlossen.).
Dies gilt ebenso
auch für die der Polizei und die untere Verkehrsbehörde.
Aus Gründen der
Verkehrssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit wird eine Signalisierung zur
Räumung des Bahnüberganges und Aufhebung der Längenbeschränkung auf der St 2309
befürwortet. Eine kurze Unterbrechung des Verkehrs auf der Staatsstraße ist aus
Sicht der Verkehrsbehörde vertretbar.
Das SBA
informiert das Landratsamt, dass ein Verzicht auf die Signalisierung auf der St
2309 nur mit einer Beibehaltung der derzeitigen Längenbeschränkung einhergehen
kann, wobei lediglich eine Scheinsicherheit geschaffen wird, da die Einhaltung
nicht gewährleistet ist.
Die Beibehaltung
der Längenbeschränkung kann vom Landkreis Miltenberg beschlossen werden, da es
sich hierbei um die MIL 31 handelt.
Diese Lösung will
Kreisrat Schuck in der nächsten Bauausschusssitzung ansprechen, um u. a. eine
Signalisierung auf der St 2309 zu vermeiden.
Unklar ist, ob
die Deutsche Bahn in diesem Falle den Bahnübergang weiter aufrechterhalten
wird.
Das für die
Deutsche Bahn planende Büro hat am Montag den 10.02.2020 einen Vorschlag für
die Kostenteilungsbearbeitung übersandt.
Bei Gesamtkosten
von rd. 1,0 Mio. € fallen ca. 38.513,15 € auf den Straßenbaulastträger Landkreis.
Die Abrechnung findet nach den tatsächlichen Baukosten statt.
Mit der Maßnahme
steht es dem Landkreis frei, die Längenbeschränkung auf der MIL 31 zugunsten
einer Befahrbarkeit auch mit längeren Fahrzeugen zuzulassen.
Die aus Sicht
der beteiligten Fachbehörden sicherste und kostengünstigste Lösung ist es der
Errichtung der Lichtsignalanlage zuzustimmen.
Herr Wosnik ergänzt, dass er am Morgen mit Bürgermeister Köhler aus Kleinwallstadt gesprochen habe. In diesem Gespräch habe Bürgermeister Köhler deutlich gemacht, dass die Gemeinde Kleinwallstadt in jedem Fall einer Lösung, die MIL 31 mit der Längenbeschränkung aufrecht zu erhalten, den Vorzug geben würde, weil dort die Auffassung herrsche, dass die Lichtsignalanlage die umfangreichere Maßnahme sei.
Wenn das Gremium jetzt dieser Vereinbarung nicht zustimme, könnte die Eisenbahn die Anordnungsbehörde, das Bundesministerium, eine Anordnung fordern. Diese könnte dann das Einvernehmen des Landkreises Miltenberg ersetzen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Möglichkeit, die MIL 31 auch für größere Fahrzeuge zuzulassen, in jedem Fall positiv und angesichts des doch recht kleinen finanziellen Aufwands, der den Landkreis treffe, würde der UB 5 empfehlen, der Ausbauvereinbarung zuzustimmen.
In der anschließenden kontroversen Diskussion werden Befürchtungen laut, dass aufgrund der Rotphasen lange Staus entstehen würden, da die Bahnübergänge am Tag bis zu 120 Mal geschlossen seien.
Beim Blick in das Kursbuch gibt Landrat Scherf aber Entwarnung: Pro Tag gebe es 70 Zugfahren in beide Richtungen und selbst bei zehn Güterzugfahrten seien 80 Schrankenschließungen das Maximum – selbst im Falle der Elektrifizierung. Zudem seien die Ampel nur für 22 Sekunden auf Rot geschaltet, wenn sich die Schranken senken. Sobald die Schranken geschlossen sind, rolle der Verkehr wieder auf der Staatstraße.
Ein Kreisrat befürchtet höhere Kosten für den Straßenunterhalt der Kreisstraße, wenn die bisher geltenden Längenbeschränkungen aufgehoben würden.
Sobald die Brücke in Kleinwallstadt gebaut ist, sei zudem von einer Entlastung der Staatsstraße auszugehen, beantwortet Herr Wosnik eine Frage.
Einen Vorschlag von Kreisrat Scholtka, die Lichtzeichen nur dann zu aktivieren, wenn Fahrzeuge sich im Bahnübergangsbereich befinden, will der Kreisbaumeister dem planenden Büro als Anregung übermitteln.