Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Jahresabschluss 2018 des Landkreises Miltenberg - Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.02.2020 KT/001/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst – ohne Beteiligung von Landrat Scherf – den
einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Kreistag beschließt, für 2018 die
Entlastung zu erteilen.
Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht des UB 4 - Revision zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2018 des Landkreises Miltenberg.
Herr Schötterl, Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses, teilt mit, dass der Jahresabschluss 2018 vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft
wurde. Nach dem Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat
Bayern kann nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des
Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 18.12.2019 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2018
die Entlastung zu erteilen.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2020 dem Kreistag den vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen.