Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Richtlinien des Landkreises Miltenberg zur Förderung des Baus von Radwegen
Beschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.02.2020   KT/001/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt einstimmig

 

die von der Kreisverwaltung erstellten „Richtlinien des Landkreises Miltenberg zur Förderung von Radwegen“.


Herr Wosnik, Kreisbaumeister, trägt vor, dass der Kreistag in seiner Sitzung vom 28.05.2019 das Radverkehrskonzept für den Landkreis beschlossen hat.

Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur des Landkreises an Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen.

 

Der überwiegende Teil der zum Ausbau empfohlenen Radverkehrsverbindungen liegt an oder auf Gemeindestraßen. Das für den Ausbau erforderliche Finanzvolumen wurde im Jahr 2019 ca. 24,5 Mio. € geschätzt.

 

Die Kreisverwaltung wurde deshalb vom Kreistag am 2.11.2019 beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung der Gemeinden beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zu erarbeiten.

 

Diese Richtlinie liegt der Beschlussvorlage bei (Radwegeförderrichtlinien Miltenberg.docx).

 

Für den Haushalt 2020 hat die Kreisverwaltung vorgeschlagen, ein Budget für die Radverkehrsentwicklung von 300.000 € einzuplanen. Diesem Vorschlag hat der Ausschuss für Bau und Verkehr am 3.12.2019 zugestimmt.

 

Soweit der Kreistag den Haushaltsentwurf für 2020 annimmt, sind für die Förderung der Radverkehrsinfrastruktur die erforderlichen Voraussetzungen mit Ausnahme der Förderrichtlinien vorhanden.

 

Um bereits 2020 den Gemeinden die Möglichkeit einer Förderung durch den Landkreis zu eröffnen, was bereits von mehreren Gemeinden angefragt wurde, bittet die Kreisverwaltung, dem Kreistag die vorgelegten Richtlinien zum Beschluss zu empfehlen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2020 die Richtlinien einstimmig beschlossen. In die Vereinbarung wird unter Punkt 3.3 mit aufgenommen, dass bei anderen besonderen radverkehrlichen Anforderungen auch größere Breiten förderfähig sind.

 

 

Landrat Scherf dankt Kreisrat Schuck für den guten Hinweis, beim Bau von Radwegen Recyclingmaterial für den Unterbau zu nutzen.

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