Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Umsetzung des Photovoltaik-Ausbauprogramms
Information
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.02.2020 BAUV/001/2020 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für Bau und Verkehr nimmt die
Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Herr Wosnik, Kreisbaumeister, führt aus, dass der
Kreistag des Landkreises Miltenberg in der Sitzung am 16.07.2018 die Aufstellung eines Ausbauprogramms für
die Installation von Photovoltaik-Dachanlagen auf den kreiseigenen
Liegenschaften mit einem gesamten Investitionsvolumen von ca. 1,9 Mio. € beschlossen
hat. Die Verwaltung wurde
beauftragt, die Einzelprojekte zu berechnen und den Kreisgremien vorzulegen.
Im der Sitzung am 09.07.2019 wurde die Planungsleistung für die Erschließung der Potentiale für Photovoltaik auf den Landkreisliegenschaften, zunächst für die Leistungsphasen 1 - 3, volles Leistungsbild der Grundleistungen, erörtert und im Anschluss an das Ingenieurbüro Metzger aus Weikersheim vergeben.
Der
Haushaltsansatz 2020 sieht die Erstellung von Photovoltaikanlagen auf dem
Landratsamt in Miltenberg sowie auf der Realschule Obernburg vor. Diese
Planungen sind noch in der Erstellung und werden in der folgenden Sitzung des
Ausschusses für Bau und Verkehr vorgestellt.
In der nächsten Stufe des
Ausbauprogramms ist die Umsetzung der Photovoltaikanlage auf dem Johannes-Butzbach-Gymnasium
vorgesehen, da die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme mit einer geschätzten
Amortisation von rund 10,5 Jahren gegeben ist. Deshalb hat das Ingenieurbüro
auch diese Liegenschaft bereits untersucht:
Johannes-Butzbach-Gymnasium
Belegung |
Belegung
der verfügbaren geeigneten Dachflächen |
Visualisierung |
|
Leistung [kWp] |
134 kWp |
Gesamtinvest [€] Mit |
197.320 € |
Spezifischer Ertrag [kWh/kWp] |
900 kWh/kWp |
Anteil Eigenverbrauch des Solarstroms
[%] |
66% |
Stromgestehungskosten in 20 Jahren [Cent/kWp] |
10,12 Cent/kWh |
Statische Amortisation [a] |
10,53 a |
Neben
der wirtschaftlichen Betrachtung ist die Erschließung der
Photovoltaik-Potentiale auf dem Johannes-Butzbach-Gymnasium
aus Sicht des Klimaschutzes geboten. Die Planung zeigt, dass rund zwei Drittel
des auf dem eigenen Dach erzeugten Photovoltaikstroms direkt in der Schule
verbraucht werden könnten. Ein Ziel im Bayerischen 10-Punkte-Plan zur Landes-Klimaschutzoffensive
ist die „CO2-Vermeidung durch Deckung des Eigenbedarfs an elektrischer Energie
durch erneuerbare Energien (hier Solarenergie)[1]“.
Das Erreichen dieses Zieles wird durch die Anlage gefördert.
Die Kabelwege für
die geplante Photovoltaikanlage des Johannes-Butzbach-Gymnasiums führen durch
den momentan im Bau befindlichen BA 3. Die Kabeltrassierung ist zum Beginn des
Jahres 2020 noch als offener Schacht zugänglich. Im Zuge der weiteren
Ausbauarbeiten muss dieser Schacht jedoch geschlossen werden. Für eine
zukünftige PV-Anlage auf dem Dach des JBG ist es deshalb angebracht, das
notwendige Kabel jetzt zu verlegen.
Deshalb werden
bereits ein Zählerschrank sowie die Kabelführung durch das Dach für die
Nachrüstung der Photovoltaik-Anlage vorbereitet. Die notwendigen Mittel hierzu,
nach Schätzung des Ingenieurbüros rd. 5.000 €, stehen im allgemeinen
Bauunterhalt zur Verfügung. Des Weiteren wird die bestehende, bereits seit rund
zwei Jahren im Rahmen der Sanierungsmaßnamen außer Betrieb gegangene
Photovoltaik-Demonstrationsanlage, rückgebaut. Diese Anlage hat Ihre technische
Lebensspanne erreicht.
Durch die Vorbereitungsmaßnahmen ist die Voraussetzung geschaffen, den Bau der Photovoltaikanlage, sollte es die Haushaltslage in der zweiten Jahreshälfte zulassen, bereits im Jahresverlauf 2020 anzugehen.
Kreisrat Scholtka regt an, die Kosten von 1.400 €/kWp zu überprüfen, da diese ihm sehr teuer erscheinen. Die Genossenschaft in Mömlingen kaufe für etwa 900 €/kWp ein.
Herr Wosnik antwortet, dass die Anlage selbst ausgeschrieben werde. Das Ingenieurbüro habe sich bei der Kostenberechnung zunächst auf Werte zurückgezogen, die relativ sicher seien.
Kreisrat Schuck fragt, ob man das 1/3, das nicht zum Eigenverbrauch des JBG benötigt werde, nicht für eine andere Schule nehmen könne.
Herr Wosnik erklärt, dass es vom Klimaschutzmanager die Information gebe, dass gerade eine Diskussion stattfinde, ob es möglich ist, dass derselbe Verbraucher, also der Landkreis Miltenberg, sich bilanziell den Teil, den er einspeise, auch als Eigenverbrauch bei einem anderen Gebäude anrechnen lassen kann. Dies sei allerdings noch nicht spruchreif.
Man könne auch nach einer Möglichkeit schauen, den Rest der Energie in die Stötzner-Schule respektive in die Realschule zu schieben.
[1] Vergleich Anlage zur MRat-Vorlage des StMUV „Klimaschutzoffensive – Maßnahmenpaket“ Langfassung, Stand 18.11.2019, Seite 68