Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Richtlinien des Landkreises Miltenberg zur Förderung des Baus von Radwegen
Empfehlungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.02.2020   KA/001/2020 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag

 

einstimmig,

 

die von der Kreisverwaltung erstellten „Richtlinien des Landkreises Miltenberg zur Förderung des Baus von Radwegen“ zu beschließen.


Herr Wosnik, Kreisbaumeister, trägt vor, dass der Kreistag in seiner Sitzung vom 28.05.2019 das Radverkehrskonzept für den Landkreis beschlossen hat.

Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur des Landkreises an Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen.

 

Der überwiegende Teil der zum Ausbau empfohlenen Radverkehrsverbindungen liegt an oder auf Gemeindestraßen. Das für den Ausbau erforderliche Finanzvolumen wurde im Jahr 2019 ca. 24,5 Mio. € geschätzt.

 

Die Kreisverwaltung wurde deshalb vom Kreistag am 2.11.2019 beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung der Gemeinden beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zu erarbeiten.

 

Diese Richtlinie liegt der Beschlussvorlage bei (Radwegeförderrichtlinien Miltenberg.docx).

 

Für den Haushalt 2020 hat die Kreisverwaltung vorgeschlagen, ein Budget für die Radverkehrsentwicklung von 300.000 € einzuplanen. Diesem Vorschlag hat der Ausschuss für Bau und Verkehr am 3.12.2019 zugestimmt.

 

Soweit der Kreistag den Haushaltsentwurf für 2020 annimmt, sind für die Förderung der Radverkehrsinfrastruktur die erforderlichen Voraussetzungen mit Ausnahme der Förderrichtlinien vorhanden.

 

Um bereits 2020 den Gemeinden die Möglichkeit einer Förderung durch den Landkreis zu eröffnen, was bereits von mehreren Gemeinden angefragt wurde, bittet die Kreisverwaltung, dem Kreistag die vorgelegten Richtlinien zum Beschluss zu empfehlen.

 

Herr Wosnik wies hinsichtlich der Förderung des Baus von Radwegen durch die Gemeinden darauf hin, dass es sich bei der Förderung des Radwegebaus in Trägerschaft der Gemeinden um eine landkreisfremde, zumindest aber um eine freiwillige Leistung des Landkreises handle.

 

 

Auf Anregung von Kreisrat Reinhard soll die Förderung auch für Radwege möglich sein, die breiter als 2,50 Meter sind.

 

Damit erklärt sich die Verwaltung einverstanden, allerdings nur für den Fall, dass eine radverkehrliche Begründung vorliege. Die Vereinbarung wird dahingehend geändert.

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