Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Jahresabschluss 2018 des Landkreises Miltenberg – Verwendung des Jahresüberschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.02.2020 KA/001/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
einstimmig,
den Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 6.471.031,30 € gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Der Kreiskämmerer, Herr Krämer, trägt vor,
dass im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses über die
Ergebnisverwendung zu entscheiden ist. Ein Jahresüberschuss, der nicht zum
Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrags benötigt wird, ist nach § 24
Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage oder der Ergebnisrücklage
zuzuführen.
Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage
zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit
Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur
Verfügung. Nach dem Ablauf von drei Jahren können Jahresfehlbeträge ebenso mit
der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.
Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag ist nicht vorhanden, der Stand der Ergebnisrücklage beträgt momentan 3,3 Mio. €.