Tagesordnungspunkt

TOP Ö 16: Haushaltsplanung 2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.11.2019   JHA/003/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Jugendhilfeausschuss fasst den einstimmigen

 

E m p f e h l u n g s b e s c h l u s s:

 

Der Haushaltsansatz 2020 für das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) mit einem Volumen bei den Ausgaben von 12.286.200,-- € sowie mit Einnahmen von 3.328.250,-- €, d. h. einem Zuschussbedarf für 2020 in Höhe von 8.957.950,--  € wird angenommen und dem Kreistag zur Zustimmung empfohlen.


Herr Rätz informiert, dass im Jahr 2019 das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie bei Ausgaben von voraussichtlich 11.383.720,-- € und Einnahmen von voraussichtlich 3.163.049,-- € mit einem Zuschussbedarf von ca. 8.220.671,-- € abschließen wird.

 

Für das Jahr 2020 werden Ausgaben von 12.286.200,-- € und Einnahmen von 3.328.250,-- € veranschlagt.

 

Die Ausgaben im laufenden Jahr sind weniger stark eingetreten, als sich noch in Planung für 2019 vermuten ließ, so dass im vorläufigen Ergebnis 2019 von der prognostizierten Budgeterhöhung voraussichtlich 17,9 % (177.679,-- €) nicht verausgabt werden müssen.

 

Aus dem Ansatz 2020 errechnet sich ein geplanter Zuschussbedarf i.H.v. 8.957.950,-- € und bedeutet im Vergleich zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis 2019 eine Steigerung um 9 % oder 737.279,-- €; zum Ansatz von 2019 eine Steigerung von 7 % oder 559.600,-- €.

 

Im Haushaltsentwurf wurde auf Grundlage der Ist-Zahlen vom 31.09.2019 und seiner prognostischen Entwicklung im laufenden Jahr das voraussichtliche Jahresergebnis 2019 erstellt. Für 2020 wurden aktuelle Entwicklungen und geplante Veränderungen berücksichtigt. Die finanziellen Mehraufwendungen 2020 beruhen insbesondere auf steigenden Bedarfen für stationäre Unterbringungen sowohl im Bereich der Hilfen zur Erziehung als auch der Eingliederungshilfen:

·        - 882 T€ stationäre Unterbringungen (Minderjährige: 769 T€ und junge Volljährige: 113 T€)

 

Ein nennenswerter finanzieller Minderaufwand i.H.v. 295 T€ ist in folgenden Bereichen zu erwarten:  

·        + 75 T€ im Bereich der gemeinsamen Unterbringungen von Eltern und Kindern

·        + 77 T€ durch die staatliche Übernahme von Elternbeiträgen von 100,- im Kitabereich

·        + 49 T€ durch Übergang der JaS-Förderschulkosten vom Jugendhilfe- in den Personalhaushalt

·        + 94 T€ durch gelungene fachliche Steuerungen im Bereich der Schulassistenzen

 

Die Veränderungen in den jeweiligen Haushaltsstellen sind im beigefügten Entwurf sowie den Erläuterungen in der Jugendhilfeausschusssitzung zu entnehmen.

 

 

Kreisrat Dr. Herrmann bemerkt, dass es im Haushalt jedes Jahr eine Steigerung im zweistelligen Bereich gebe. Das sei bitter, aber die Jugendsozialarbeit sei  ein schwieriges Feld und er bewundere die Menschen, die das machen.

Trotzdem bleibt ein Mehrbedarf von 9% gegenüber dem Vorjahr. Wenn man das vorausschauend sehe, müsse der Kreis im Jahr 2030 20 Mio. Euro für die Jugendhilfe ausgeben. Man sollte intensiver prüfen, ob man bei der stationären Unterbringung von jungen Volljährigen nicht doch zurückfahren könne. Es seien volljährige Menschen, die ein immenses Geld kosten. Jede Einsparung, die aufgeführt worden sei, fresse dieser Bereich wieder auf. Ihm falle es jedes Jahr etwas schwerer, dem Haushalt für die aufopferungsvolle Arbeit zuzustimmen.

 

Mit dem Hinweis auf die regelmäßigen Steigerungen habe Kreisrat Dr. Herrmann vollkommen recht, so Landrat Scherf. Er stellt allerdings fest, dass es kein Problem der Jugendhilfe im Landkreis Miltenberg sei, sondern ein bayernweites Phänomen sei. Das bedeute aber nicht, dass das Jugendamt nicht steuernd eingreife und dies weiter tun werde.

 

Herr Rätz fügt hinzu, dass in Unterfranken die Unterbringung von jungen Volljährigen nur bei 33% liege, bayernweit durchschnittlich bei über 60%. Gleichzeitig habe der Landtag, aber auch die Staatsregierung aufgefordert, gerade die Übergänge in die Selbständigkeit unter Berücksichtigung anderer Leistungsträger als Ansprechpartner zu begleiten.

Die Politik gehe gerade in die andere Richtung, weil sie genau wisse, was an Folgekosten auf den Landkreis zukomme, wenn man es nicht schaffe, dass junge Menschen letztendlich soweit beruflich auch fit gemacht würden, dass sie dem normalen gesellschaftlichen Arbeitsleben zur Verfügung stehen. Man habe leider eine Ausdehnung von Hilfebedarfen, die sich auch über das 18. Lebensjahr hinausbegeben. Es bringe gar nichts, wenn man diese jungen Menschen an der Stelle fallenlasse. Man begleite sie nur so lange, wie es nötig sei, damit sie in die Selbständigkeit kommen.

Man habe es auch zunehmend mit therapeutischem begleitendem Bedarf zu tun. Da könne man als Pädagoge wenig machen außer dass man bestmöglich auf die anderen Sozialnetzwerke zugreife und auch die Kostenträger mit ins Boot hole.

Bei der stationären Unterbringung hätte man sich auch etwas anderes gewünscht als dass man eine lineare Entwicklung habe.

Er appelliert, dem Jugendamt Zeit zu geben, nachhaltig zu wirken. Die Maßnahmen würden nicht gleich wirken, sondern man habe es mit Prozessen zu tun, die man steuern müsse. Es seien alle Ziele und Hilfepläne darauf ausgerichtet, bestmöglich und schnellstmöglich die Hilfen für Familien so weit auszugestalten, dass diese wieder ohne Unterstützung des Jugendamtes zurechtkommen.

Herr Rätz gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass Kreisrat Dr. Herrmann habe mit seiner Befürchtung der linearen Steigerung nicht recht haben werde. Das Jugendamt tue alles, damit es nicht so komme.

 

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