Tagesordnungspunkt
TOP Ö 15: Erhöhung der Sätze zur Vollzeitpflege zum 01.01.2020
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.11.2019 JHA/003/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Landkreis Miltenberg passt die monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege ab 01.01.2020 den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände in Bayern an.
Herr Leiblein erklärt, dass die Berechnung
der Pflegepauschalen für die Vollzeitpflege 2005 auf den Regelbetrag für die
Unterhaltsberechnung umgestellt wurde.
Die o. g. Empfehlungen
gelten für junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 33
SGB VIII gewährt
wird. Sie regeln den Unterhalt des jungen Menschen in
- Vollzeitpflege,
- Vollzeitpflege in
Form von Wochenpflege,
- Sonderpflege.
Auch bei
Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung, in der Hilfe für junge
Volljährige sowie in der Bereitschaftspflege werden entsprechende Leistungen
gewährt.
Bei der Vollzeitpflege unterscheidet man die Leistungen zum
Unterhalt und die Kosten der Erziehung.
Das SGB VIII verpflichtet dazu, bei
Vollzeitpflege den notwendigen Unterhalt des jungen Menschen außerhalb des
Elternhauses sicherzustellen. Der Unterhaltsbedarf deckt den gesamten regelmäßig
wiederkehrenden Lebensbedarf des jungen Menschen.
Der Erziehungsbeitrag soll den Pflegeeltern
die geleistete Erziehung entgelten. Er ist kein Lohn im üblichen Sinne. Die
Pflegeeltern können darüber frei verfügen.
Die laufenden
Leistungen zur Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener
Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige
Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.
Die monatliche Pflegepauschale ist nach
Altersstufen unterteilt und soll ab 01.01.2020 wie folgt betragen (in Klammern
derzeitige Beträge):
Altersstufe |
Unterhaltsbedarf |
Erziehungsbeitrag |
Pflegepauschale |
0 –
6. Lebensjahr |
252 € x 2 = 504 € (492 €) |
350 € (300
€) |
854 € (792 €) |
7. –
12. Lebensjahr |
304 € x 2 = 608 € (594 €) |
350 € (300
€) |
958 € (894 €) |
ab
13. Lebensjahr |
374 € x 2 = 748 € (728 €) |
350 € (300
€) |
1.098 € (1.028 €) |
Die monatliche
Pflegepauschale für junge Menschen in Wochenpflege beträgt wegen niedrigeren
Aufwendungen für Lebensunterhalt und Erziehung bei
-
Wochenpflege mit 5 Tagen 85 v.H.,
-
Wochenpflege mit 6 Tagen 92,5 v.H. der
Pflegepauschale.
Bereitschaftspflegeeltern,
die vom Jugendamt in Obhut genommene Kinder betreuen, erhalten bei
-
bis zu 10 Tagen täglich 26,6 % des monatlichen
Erziehungsbeitrags (derzeit 80,-- € und ab
01.01.2020 93,-- €),
-
11 bis 60 Tagen täglich 17,4 % des monatlichen Erziehungsbeitrags
(derzeit 52,-- € und ab 01.01.2020 61,--
€).