Tagesordnungspunkt

TOP Ö 15: Erhöhung der Sätze zur Vollzeitpflege zum 01.01.2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.11.2019   JHA/003/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Landkreis Miltenberg passt die monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege ab 01.01.2020 den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände in Bayern an.


Herr Leiblein erklärt, dass die Berechnung der Pflegepauschalen für die Vollzeitpflege 2005 auf den Regelbetrag für die Unterhaltsberechnung umgestellt wurde.

 

Die o. g. Empfehlungen gelten für junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 33

SGB VIII gewährt wird. Sie regeln den Unterhalt des jungen Menschen in

 

- Vollzeitpflege,

- Vollzeitpflege in Form von Wochenpflege,

- Sonderpflege.

 

Auch bei Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung, in der Hilfe für junge Volljährige sowie in der Bereitschaftspflege werden entsprechende Leistungen gewährt.

 

Bei der Vollzeitpflege unterscheidet man die Leistungen zum Unterhalt und die Kosten der Erziehung.

 

Das SGB VIII verpflichtet dazu, bei Vollzeitpflege den notwendigen Unterhalt des jungen Menschen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der Unterhaltsbedarf deckt den gesamten regelmäßig wiederkehrenden Lebensbedarf des jungen Menschen.

 

Der Erziehungsbeitrag soll den Pflegeeltern die geleistete Erziehung entgelten. Er ist kein Lohn im üblichen Sinne. Die Pflegeeltern können darüber frei verfügen.

 

Die laufenden Leistungen zur Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.

 

Die monatliche Pflegepauschale ist nach Altersstufen unterteilt und soll ab 01.01.2020 wie folgt betragen (in Klammern derzeitige Beträge):

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

0 – 6. Lebensjahr

252 € x 2 = 504 €   (492 €)

350 €   (300 €)

854 €   (792 €)

7. – 12. Lebensjahr

304 € x 2 = 608 €   (594 €)

350 €   (300 €)

958 €   (894 €)

ab 13. Lebensjahr

374 € x 2 = 748 €   (728 €)

350 €   (300 €)

1.098 €   (1.028 €)

 

Die monatliche Pflegepauschale für junge Menschen in Wochenpflege beträgt wegen niedrigeren Aufwendungen für Lebensunterhalt und Erziehung bei

 

-        Wochenpflege mit 5 Tagen 85 v.H.,

 

-        Wochenpflege mit 6 Tagen 92,5 v.H. der Pflegepauschale.

 

Bereitschaftspflegeeltern, die vom Jugendamt in Obhut genommene Kinder betreuen, erhalten bei

 

-        bis zu 10 Tagen täglich 26,6 % des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 80,-- € und ab 01.01.2020 93,-- €),

 

-        11 bis 60 Tagen täglich 17,4 % des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 52,-- € und ab 01.01.2020 61,-- €).

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