Tagesordnungspunkt

TOP Ö 14: Sonderförderung Tagespflege

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.11.2019   JHA/003/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Landkreis Miltenberg gewährt die unten genannten diversen Sonderförderungen zur Tagespflege ab 01.01.2020.


Herr Leiblein informiert, dass in der Klausurtagung des Begleitenden Ausschuss zur Jugendhilfeplanung am 26. Januar 2019 dieser einstimmig das Handlungsfeld „Kindertagesbetreuung“ im Landkreis Miltenberg als Schwerpunktthema der Jugendhilfeplanung für die Jahre 2019 und 2020 vereinbarte.

 

Aufgrund identifizierter unzureichender Bedarfsdeckung der Kinderbetreuungsplätze soll das Arbeitsfeld der  Kindertagespflege attraktiver gestaltet und somit die Betreuungssituation im Landkreis Miltenberg verbessert werden.

 

Derzeit haben wir 15 Tagespflegepersonen mit ca. 85 zu betreuenden Kindern im Landkreis. Es stellt sich als schwierig dar, weitere Tagesmütter zu gewinnen, da der Stundensatz je zu betreuendem Kind bei angefangen von 3,08 € bis max. 4,70 € liegt. Die Höhe der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege nach SGB VIII und dem BayKiBiG richtet sich nach den Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags. Die Leistungen setzen sich zusammen aus einem Anerkennungsbetrag, dem Sachaufwand und einem Qualifizierungszuschlag. Hinzu kommt die Übernahme der nachgewiesenen Aufwendungen zu 100 % für Unfall- und zu jeweils 50 % für Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Alterssicherung.

 

Um die Tagesbetreuung für Tagespflegepersonen finanziell attraktiver zu gestalten, wurden seitens der Verwaltung folgende Vorschläge erarbeitet, die den Betreuungspersonen unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden sollten:

 

Art der Leistung

Häufigkeit

TPP

GTP

Erstausstattung bei neuen Tagespflegestellen

 einmalig

    500,00 €

    750,00 €

Bonus / 20 € je Kind / max. 240 €

 jährlich

    240,00 €

    240,00 €

Renovierungs-/Reparaturpauschale
bei Verlängerung der Pflegeerlaubnis

 5-jährig

    250,00 €

    400,00 €

Sonderleistungen (alle Ausgaben zum Erlangen der
Pflegeerlaubnis (PFZ, ÄG, Erste Hilfe Kurs, Belehrung)

 einmalig

    220,00 €

    220,00 €

Erstattung Kosten des Qualifizierungskurs

 einmalig

    200,00 €

    200,00 €

 

·         TPP = Tagespflegeperson

·         GTP = Großtagespflege

 

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