Tagesordnungspunkt
TOP Ö 14: Sonderförderung Tagespflege
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.11.2019 JHA/003/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Landkreis Miltenberg gewährt die unten genannten diversen Sonderförderungen zur Tagespflege ab 01.01.2020.
Herr
Leiblein informiert, dass in der Klausurtagung des Begleitenden Ausschuss zur
Jugendhilfeplanung am 26. Januar 2019 dieser einstimmig das Handlungsfeld
„Kindertagesbetreuung“ im Landkreis Miltenberg als Schwerpunktthema der
Jugendhilfeplanung für die Jahre 2019 und 2020 vereinbarte.
Aufgrund
identifizierter unzureichender Bedarfsdeckung der Kinderbetreuungsplätze soll
das Arbeitsfeld der Kindertagespflege
attraktiver gestaltet und somit die Betreuungssituation im Landkreis Miltenberg
verbessert werden.
Derzeit haben wir
15 Tagespflegepersonen mit ca. 85 zu betreuenden Kindern im Landkreis. Es
stellt sich als schwierig dar, weitere Tagesmütter zu gewinnen, da der
Stundensatz je zu betreuendem Kind bei angefangen von 3,08 € bis max. 4,70 €
liegt. Die Höhe der laufenden Geldleistungen in der
Kindertagespflege nach SGB VIII und dem BayKiBiG richtet sich nach den
Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags. Die
Leistungen setzen sich zusammen aus einem Anerkennungsbetrag, dem Sachaufwand
und einem Qualifizierungszuschlag. Hinzu kommt die Übernahme der nachgewiesenen
Aufwendungen zu 100 % für Unfall- und zu jeweils 50 % für Kranken- und
Pflegeversicherung sowie der Alterssicherung.
Um die Tagesbetreuung
für Tagespflegepersonen finanziell attraktiver zu gestalten, wurden seitens der
Verwaltung folgende Vorschläge erarbeitet, die den Betreuungspersonen unter den
nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden sollten:
Art der
Leistung |
Häufigkeit |
TPP |
GTP |
Erstausstattung
bei neuen Tagespflegestellen |
einmalig |
500,00 € |
750,00 € |
Bonus
/ 20 € je Kind / max. 240 € |
jährlich |
240,00 € |
240,00 € |
Renovierungs-/Reparaturpauschale
|
5-jährig |
250,00 € |
400,00 € |
Sonderleistungen
(alle Ausgaben zum Erlangen der |
einmalig |
220,00 € |
220,00 € |
Erstattung
Kosten des Qualifizierungskurs |
einmalig |
200,00 € |
200,00 € |
·
TPP = Tagespflegeperson ·
GTP = Großtagespflege |