Tagesordnungspunkt
TOP Ö 13: Neuanschaffung „Saftmobil“
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.11.2019 JHA/003/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die
Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen
B e
s c h l u s s:
Der Landkreis Miltenberg beschafft ein neues Saftmobil. Zu seiner
Finanzierung ist nach geeigneten Sponsoren zu suchen, die
das Saftmobil teilweise oder voll finanzieren. Dabei darf die präventive
Kernbotschaft „alkoholfrei“ nicht überlagert werden.
Habe derFrau Gardner
erläutert, dass das derzeitige Saftmobil des Landkreises ca. 25 Jahre alt ist
und nicht mehr den gesetzlichen hygienischen Anforderungen entspricht. Sein
Auf- und Abbau sei sehr zeit- und personalintensiv; die in der Regel
ehrenamtlichen Kunden sind mit ihren immer knapper werdenden Ressourcen damit
häufig überfordert. Auch dem Äußeren sieht man trotz Pflege und Teilerneuerung
die Jahre an. Deshalb soll zur Alkoholprävention im Landkreis Miltenberg ein
moderneres Saftmobil in Form eines „Food Trucks“ beschafft werden. Der große
Vorteil besteht darin, dass alles Notwendige für einen Verkaufsstand vorhanden
ist, größere Auf- und Abbauarbeiten entfallen und der Betrieb lässt sich mit
geringerem Personalaufwand bewältigen. Somit könnte der Einsatzumfang ebenfalls
erweitert und z.B. auch für kleinere Feste und Feiern vermietet werden. Das
geplante neue Saftmobil könnte innerhalb von zehn Minuten in Betrieb genommen
werden kann, da es sich um einen vollausgestatteten Anhänger handelt, der somit
sofort am Stellplatz einsetzbar ist und mit jedem Auto mit Anhängerkupplung
transportiert werden kann.
Ziel
ist es, frühen und meist risikohaften Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen
zu vermindern sowie die Kompetenzen im Umgang mit Alkohol zu fördern.
Folgende Einsatzgebiete sind hierzu vorgesehen:
·
Auf der gesamten Bandbreite kommunaler,
vereinsinterner oder kirchlicher Veranstaltungen kann ein attraktives,
jugendgerechtes Getränkeangebot als Alternative zu den klassischen
alkoholischen Angeboten gemacht werden.
·
Mit dem Kooperationsprojekt „JiL´s Bar“
(Jugendschutz im Landkreis) der Suchtpräventionsstelle des Jugendamtes und des
KJR sollen bereits im kommenden Jahr junge Menschen den Umgang mit
alkoholfreien Getränken selbst aktiv in ihre Peergroup oder Community
transportieren. Hierzu werden Jugendliche ab 16 Jahren zu „JiL‘s Barkeeper*innen“
ausgebildet und können mit professionellem Equipment auf Veranstaltungen
alkoholfreie Cocktails shaken.
·
Die KJR-Messeaktion „Be Hard – Drink Soft“ kann
weiterhin attraktiv auf der Michaelismesse angeboten werden.
Der Verleih des Saftmobils wird durch das Landratsamt organisiert und durchgeführt, der Standort muss noch geklärt werden, kann aber weiterhin in Miltenberg im Fährweg 35 sein. Die Planung, Gesamtverantwortung und die Erstellung von Infomaterial, Onlinepräsentation etc. obliegt der Fachstelle für Suchtprävention im Landratsamt.
Für Kreisrätin Münzel ist die Neuanschaffung eines Saftmobils eine sinnvolle Angelegenheit.
Sie regt an, den Fair-Trade-Gedanken an das Saftmobil zu koppeln. Man könnte mindestens ein Getränk mit dem Fair-Trade-Siegel anbieten. Ein weiterer Gedanke sei, bei Verleih des Saftmobils den Wunsch oder die Bedingung zu formulieren, dass dieses Fair-Trade-Getränk angeboten werde.
Landrat Scherf schlägt vor, dass bei den Schulungen auf den bewussten Konsum eingegangen und dafür sensibilisiert werde.
Kreisrat Dr. Fahn fragt nach den Verleihzahlen der vergangenen Jahre und welche Gebühren für die Vereine anfallen.
Frau Gardner antwortet, dass das Saftmobil
2015 2x,
2016 1x,
2017 0x,
2018 0x und
2019 1x
verliehen worden sei.
Das letzte Jahr, in dem das Saftmobil gut verliehen worden sei, sei 2013 mit neun Verleihungen gewesen.
Über die Verleihmodalitäten habe man sich noch nicht geeinigt.
Bisher habe der Tag 60,00 € gekostet, das ganze Wochenende 100,00€.
Es sei angedacht, dass wenn das Saftmobil mit Barkeeper verliehen werde und die Verbände Jugendliche schickten, die als jugendliche Butler ausgebildet werden, dass dann der Verleih kostenfrei sein werde
Wenn es Vereine/Verbände seien, die keine Barkeeper schulen lassen, dann werde eine Gebühr erhoben.