Tagesordnungspunkt

TOP Ö 13: Neuanschaffung „Saftmobil“

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.11.2019   JHA/003/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Landkreis Miltenberg beschafft ein neues Saftmobil. Zu seiner Finanzierung ist nach geeigneten Sponsoren zu suchen, die das Saftmobil teilweise oder voll finanzieren. Dabei darf die präventive Kernbotschaft „alkoholfrei“ nicht überlagert werden.


Habe derFrau Gardner erläutert, dass das derzeitige Saftmobil des Landkreises ca. 25 Jahre alt ist und nicht mehr den gesetzlichen hygienischen Anforderungen entspricht. Sein Auf- und Abbau sei sehr zeit- und personalintensiv; die in der Regel ehrenamtlichen Kunden sind mit ihren immer knapper werdenden Ressourcen damit häufig überfordert. Auch dem Äußeren sieht man trotz Pflege und Teilerneuerung die Jahre an. Deshalb soll zur Alkoholprävention im Landkreis Miltenberg ein moderneres Saftmobil in Form eines „Food Trucks“ beschafft werden. Der große Vorteil besteht darin, dass alles Notwendige für einen Verkaufsstand vorhanden ist, größere Auf- und Abbauarbeiten entfallen und der Betrieb lässt sich mit geringerem Personalaufwand bewältigen. Somit könnte der Einsatzumfang ebenfalls erweitert und z.B. auch für kleinere Feste und Feiern vermietet werden. Das geplante neue Saftmobil könnte innerhalb von zehn Minuten in Betrieb genommen werden kann, da es sich um einen vollausgestatteten Anhänger handelt, der somit sofort am Stellplatz einsetzbar ist und mit jedem Auto mit Anhängerkupplung transportiert werden kann.

 

Ziel ist es, frühen und meist risikohaften Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen zu vermindern sowie die Kompetenzen im Umgang mit Alkohol zu fördern.

 

Folgende Einsatzgebiete sind hierzu vorgesehen:

 

·         Auf der gesamten Bandbreite kommunaler, vereinsinterner oder kirchlicher Veranstaltungen kann ein attraktives, jugendgerechtes Getränkeangebot als Alternative zu den klassischen alkoholischen Angeboten gemacht werden.

·         Mit dem Kooperationsprojekt „JiL´s Bar“ (Jugendschutz im Landkreis) der Suchtpräventionsstelle des Jugendamtes und des KJR sollen bereits im kommenden Jahr junge Menschen den Umgang mit alkoholfreien Getränken selbst aktiv in ihre Peergroup oder Community transportieren. Hierzu werden Jugendliche ab 16 Jahren zu „JiL‘s Barkeeper*innen“ ausgebildet und können mit professionellem Equipment auf Veranstaltungen alkoholfreie Cocktails shaken.

·         Die KJR-Messeaktion „Be Hard – Drink Soft“ kann weiterhin attraktiv auf der Michaelismesse angeboten werden.

 

Der Verleih des Saftmobils wird durch das Landratsamt organisiert und durchgeführt, der Standort muss noch geklärt werden, kann aber weiterhin in Miltenberg im Fährweg 35 sein. Die Planung, Gesamtverantwortung und die Erstellung von Infomaterial, Onlinepräsentation etc. obliegt der Fachstelle für Suchtprävention im Landratsamt.

 

 

Für Kreisrätin Münzel ist die Neuanschaffung eines Saftmobils eine sinnvolle Angelegenheit.

Sie regt an, den Fair-Trade-Gedanken an das Saftmobil zu koppeln. Man könnte mindestens ein Getränk mit dem Fair-Trade-Siegel anbieten. Ein weiterer Gedanke sei, bei Verleih des Saftmobils den Wunsch oder die Bedingung zu formulieren, dass dieses Fair-Trade-Getränk angeboten werde.

 

Landrat Scherf schlägt vor, dass bei den Schulungen auf den bewussten Konsum eingegangen und dafür sensibilisiert werde.

 

Kreisrat Dr. Fahn fragt nach den Verleihzahlen der vergangenen Jahre und welche Gebühren für die Vereine anfallen.

 

Frau Gardner antwortet, dass das Saftmobil

2015    2x,

2016    1x,

2017    0x,

2018    0x und

2019    1x

verliehen worden sei.

Das letzte Jahr, in dem das Saftmobil gut verliehen worden sei, sei 2013 mit neun Verleihungen gewesen.

 

Über die Verleihmodalitäten habe man sich noch nicht geeinigt.

Bisher habe der Tag 60,00 € gekostet, das ganze Wochenende 100,00€.

Es sei angedacht, dass wenn das Saftmobil mit Barkeeper verliehen werde und die Verbände Jugendliche schickten, die als jugendliche Butler ausgebildet werden, dass dann der Verleih kostenfrei sein werde

Wenn es Vereine/Verbände seien, die keine Barkeeper schulen lassen, dann werde eine Gebühr erhoben.

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