Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Kindertagesbetreuung im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.11.2019   JHA/003/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Frau Weimer und Frau Kaufmann tragen vor, dass der Bereich der Kindertagesbetreuung im Landkreis Miltenberg von der Jugendhilfeplanung zuletzt 1998 untersucht wurde. Die positive demographische Entwicklung im Hinblick auf die Geburtenrate, der Rechtsanspruch der Kinder zur Förderung und Betreuung ab dem 1. Lebensjahr und die Bedarfe der Eltern unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordern eine aktuelle Sicht auf diesen Bereich. Der beratende und begleitende Ausschuss zur Jugendhilfeplanung (BBA JHP) hat in seiner Klausurtagung im Januar 2019 die Thematik zum Schwerpunktthema der Jugendhilfeplanung für die Jahre 2019 und 2020 festgelegt.

 

 

Aktueller Sachstand

 

Seit 2017 erfolgen jährliche Bedarfsabfragen in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden durch die Kindergartenfachaufsicht und die Jugendhilfeplanung. Zur Unterstützung wurde eine ausfüllbare Orientierungshilfe zur Bedarfsplanung erarbeitet, den Gemeinden zur Verfügung gestellt und fortgeschrieben.

In Kooperation mit dem Fachdienst Kindertageseinrichtungen hat die Jugendhilfeplanung begonnen, einen umfassenden Bericht zur Kindertagesbetreuung zu entwickeln. Hierin werden Informationen zum gesetzlichen Auftrag, die Darstellung der aktuellen Betreuungssituation, die Zusammenfassung der qualitativen und quantitativen Bedarfe sowie die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen zusammengefasst werden.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Zur Bestandserhebung sind eine Einrichtungsbefragung, eine interne Evaluation der Orientierungshilfe zur Bedarfshebung und die jährliche Durchführung geplant.

Die Veranstaltung „Forum zur gemeinsamen Bedarfsplanung“ mit den kommunalen Fachplanern vor Ort soll die künftige Zusammenarbeit weiter entwickeln und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen.

 

Die weiteren Arbeitsschritte werden im BBA JHP vorgestellt und bearbeitet und dann in den Jugendhilfeausschuss eingebracht.

 

 

Kreisrat Dr. Fahn möchte wissen, was man für eine höhere Verfügbarkeit von Plätzen in der Kindertagespflege tun könne.

 

Herr Rätz, Leiter des Sachgebietes Kinder, Jugend und Familie, antwortet, dass es momentan 15 Tagespflegepersonen im Landkreis gebe, die ca. 60 und 70 Kinder betreuten. Die Eltern würden verstärkt Randzeiten anfragen, bedeutet vor und nach den Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen.

Die Anfragekomplexität und die Bedarfslage der Eltern mit kleinen Kindern sei immens gestiegen, so Rätz. Gleichzeitig habe man einen großen Mangel an Tagespflegepersonen, auch am Nachwuchs. Dies liege zum Teil auch an den Entlohnungen. Der Landkreis Miltenberg sei nicht der einzige, der Schwierigkeiten habe. Beispielsweise die Qualifizierungsmaßnahme werde seit langen Zeiten mit dem Landkreis und Stadt Aschaffenburg gemeinsam gemacht. Ein Landratsamt sei immer dann gehalten, Tagespflege anzubieten, wenn die kommunalen Angebote den Bedarf der Bürger nicht abdeckten.

 

Herr Prof. Dr. Adams informiert, dass dieses Problem auch durch den Bau von Kindergärten und Kinderkrippen entstehe, da die Bauzeit oft länger dauert als der aktuelle Bedarf. In Würzburg habe man aktuell fünf Tagespflegegruppen, die man mit Angestellten betreibe. 

Mit dieser Lösung schließe man die Lücke zwischen Bauzeit und Eröffnung des Kindergartens oder der –krippe. Es sind junge Leute, die eingestellt würden, und die danach in den Kindergarten wechselten. Der Vorteil der Tagespflege sei, dass man für eine Gruppe mit bis zu fünf Plätzen  wenige Auflagen zu erfüllen habe. Daher könne man etwas schneller sein. Der Nachteil sei allerdings, dass sie den betreuenden Personen wenig biete. Wenn man eine Gruppe mit Angestellten betreibe, werde es wirtschaftlich natürlich teurer, aber wenn man Perspektive biete, sei man in der Lage, jüngere Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen anzuwerben. Damit habe man gute Erfahrungen gemacht.

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