Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Wasserspender an den Landkreisschulen - Information
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.11.2019 BAUV/008/2019 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Wosnik
trägt vor, dass die CSU-Fraktion den Antrag gestellt hat, bis Ende 2020 alle
Schulen des Landkreises mit Trinkwasserspendern zu versorgen (siehe Anlage).
Die
vergangenen Sommer brachten in Unterfranken höhere
Tagesdurchschnittstemperaturen.
Vor diesem
Hintergrund hat der Landkreis in den Schulen des Landkreises bereits seit
einigen Jahren für Wasserspender gesorgt bzw. entsprechende Anfragen der
Schulen bearbeitet.
Kostenloses
Trinkwasser stand bereits in allen Schulen durch die in den Klassenräumen
befindlichen Waschbecken, die auch für die Reinigung der Tafeln benötigt
wurden, zur Verfügung. Mit den in den letzten Jahren durchgeführten
Generalsanierungen wurden jedoch teilweise diese Waschbecken zurückgebaut.
Zum Ausgleich
erfolgte in einigen Schulen bereits in dieser Zeit der Einbau von öffentlich
zugänglichen Trinkwasseranschlüssen.
Seit dem
Herbst 2018 wurde zudem von einigen Schulen die Fragestellung an den Landkreis
herangetragen, ob sogenannte Tafelwasseranlagen, die gekühltes und mit
Kohlensäure versetztes Trinkwasser herstellen, in den Schulen eingebaut werden
könnten.
Zu diesem
Sachverhalt wurde die Lebensmittelaufsicht befragt. Diese teilte Bedenken zu
den Anlagen mit:
·
Die
o. g. Anlagen stellen eine Behandlung des Trinkwassers dar. Damit unterliegen
die Anlagen und deren Betrieb der Schankanlagenverordnung.
·
Trinkwasserspender
sind immer sehr wartungs- und pflegeintensiv.
·
Es
muss sichergestellt sein, dass das Wasser den trinkwasserrechtlichen Vorgaben
entspricht.
·
Für
die Unbedenklichkeit des Wassers aus den Anlagen ist der Betreiber
verantwortlich, der auf hygienegerechte Installation, Betrieb und Wartung der
Geräte zu achten hat.
·
Der
Aufstellungsort sollte sehr gut gewählt werden. Der Spender sollte so
aufgestellt werden, dass dieser und das darin enthaltene Wasser keiner
nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt ist. Auch ist eine Beeinflussung /
Manipulation durch Andere
auszuschließen. Der Wasserspender sollte also gut einsehbar aufgestellt werden.
·
Das
Personal, welches für die Aufsicht und auch für die tägliche Reinigung und
Wartung verantwortlich ist, muss geschult werden.
Die Anfrage der
Berufsschule Miltenberg/Obernburg zur Aufstellung eines Wasserspenders mit
Kühlung und Kohlensäure führte zu einer grundsätzlichen Handlungsweise des
Landkreises:
·
Der
Landkreis stellt für den Fall, dass sich eine Schule eine Tafelwasseranlage
wünscht, den Anschluss an das Trinkwassersystem, den Anschluss an ein ggf.
erforderliches Abwassersystem und eine jährliche Untersuchung des Trinkwassers
zur Verfügung. Der Anschluss an das Abwassersystem vereinfacht den Betrieb des
Wasserspenders.
·
Die
jeweilige Schule organisiert die notwendigen Hygienemaßnahmen ohne eine
zusätzliche Belastung des Reinigungs- und Hausmeisterpersonals.
·
Die
sonstigen Hygienemaßnahmen und den Wechsel der Kohlensäure- und Filterpatronen
organisiert die Schule.
·
Die
Schule kommt für die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten des
Wasserspenders auf. Ggf. kann sich der Elternbeirat hier beteiligen.
Die
Kostenabschätzung für Wasserspender mit Kühlung und Kohlensäure wurde durch
einen Versuch am Schulzentrum Elsenfeld verifiziert. Demnach belaufen sich die
Kosten auf ca. 90 €/monatlich für den Wasserspender inkl. Wartung und
Reparatur.
Zusätzlich ist
verbrauchsabhängig mit den Kosten für die Kohlensäure zu rechnen. Im
Schulzentrum Elsenfeld lagen diese Kosten bei ca. 120 €/monatlich.
Folgender
Sachstand besteht zurzeit bei den Schulen:
Wasserspender
gewünscht (mit Kühlung und CO2) |
Umsetzung |
||
Trinkwasser
öffentlich zugänglich (Trinkbrunnen, Wasserhahn außerhalb WC) |
|||
Hermann-Staudinger-Gymnasium
Erlenbach |
X
(Trinkbrunnen nach Abschluss BM) |
ja |
in
Vorbereitung |
Johannes-Butzbach-Gymnasium
Miltenberg |
X (
einzelne Klassen) |
nein |
in
Vorbereitung |
Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld |
X
(Wasserspender Test, Mensa) |
ja |
erfolgt |
Main-Limes-Realschule Obernburg |
X
(Trinkbrunnen) |
nein |
erfolgt |
Realschule Elsenfeld |
X
(Mensa) |
nein |
erfolgt |
Johannes-Hartung-Realschule
Miltenberg |
X
(Aufenthalt), Test gewünscht |
nein |
erfolgt |
Berufsschule /FOS-BOS Obernburg |
X
(Wasserspender) |
ja |
erfolgt |
Berufsschule Miltenberg |
X
(Wasserspender) |
ja |
erfolgt |
Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule
Miltenberg |
X
(nur in den Klassen) |
nein |
in
Klärung |
Janusz-Korczak-Schule Elsenfeld |
X
(Klassen, Ganztagsbereich) |
nein |
ggf.
Klärung im |
Rahmen
Kantinenproblematik |
Zusammenfassend
lässt sich feststellen, dass in den Schulen des Landkreises bereits jetzt
Wasserspender oder für die Schüler zugängliche Trinkwasserhähne bestehen. Für
einzelne Schulen muss dies noch optimiert werden.
Eine
Versorgung mit behandeltem Trinkwasser (gekühlt, CO2-versetzt) wird seitens der
Schulen und des Landratsamtes differenziert gesehen und nur auf ausdrücklichen
Wunsch der Schule vorgesehen.
Kreisrat Scholtka bedankt sich für die CSU für die detaillierte Arbeit. Es sei keine Absicht gewesen, dass überall ein Tafelwasserspender installiert werde. Selbstverständlich sei die CSU-Fraktion der Ansicht, dass auch nur dort, wo er gewünscht sei, hätte er den nötigen Erfolg. Nachhaltigkeit müsse auch von den Lehrern gewollt sei, damit auf die Schüler eingewirkt werde.
Er fasst zusammen, dass der Wasserspender 210,00 Euro Kosten/Monat verursache.
Der Preis sei der Beweggrund, weshalb das UB 5 gesagt habe, dass die Schule das wirklich wollen müsse und dafür geradestehe.
Wasserspender seien wartungs- und pflegeintensiv, verweist Herr Wosnik auf eine Auskunft der Lebensmittelaufsicht, laut der Anlagen mit behandeltem Trinkwasser der Schankanlagenverordnung und somit hygienischen Standards unterliegen. Der Spender müsse so aufgestellt werden, damit das Wasser nicht manipuliert werden kann, außerdem müsse die Anlage von geschultem Personal täglich gereinigt und gewartet werden. Wenn eine Schule einen solchen Spender will, helfe der Landkreis. Er stelle den Anschluss an das Trinkwasser- und das Abwassersystem her und lasse das Trinkwasser jährlich untersuchen. Hygienemaßnahmen seien Sache der Schule, ebenso der Wechsel der Kohlensäure- und Filterpatronen. Die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten des Wasserspenders müssten ebenfalls von der Schule übernommen werden. Diese Kosten seien von den Schulen aus ihrem umfangreichen Sachkostenbudget zu bestreiten, aber auch der Elternbeirat könne sich gerne beteiligen.
Kreisrat Scholtka merkt an, dass der Kreis letztlich als Sachaufwandsträger das auch bezahle, es geht halt aus dem Budget der Schule ab.
Kreisrat Schuck ergänzt, dass die Spender sehr gut angenommen würden. Er berichtet von 3000 Litern Abnahme in drei Monaten am Schulzentrum Elsenfeld.
Er stellt den Antrag, der Landkreis möge die Wartungs-, Reparatur- und Patronenkosten außerhalb des Schulbudgets übernehmen.
Der Antrag wird vom Gremium mit großer Mehrheit abgelehnt. Dass Wasserspender in den Schulen wichtig sind, war unumstritten, die Kosten hierfür würden die Schulen aber nicht überfordern, so die überwiegende Meinung im Gremium.