Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Wasserspender an den Landkreisschulen - Information

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.11.2019   BAUV/008/2019 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Wosnik trägt vor, dass die CSU-Fraktion den Antrag gestellt hat, bis Ende 2020 alle Schulen des Landkreises mit Trinkwasserspendern zu versorgen (siehe Anlage).

 

Die vergangenen Sommer brachten in Unterfranken höhere Tagesdurchschnittstemperaturen.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis in den Schulen des Landkreises bereits seit einigen Jahren für Wasserspender gesorgt bzw. entsprechende Anfragen der Schulen bearbeitet.

 

Kostenloses Trinkwasser stand bereits in allen Schulen durch die in den Klassenräumen befindlichen Waschbecken, die auch für die Reinigung der Tafeln benötigt wurden, zur Verfügung. Mit den in den letzten Jahren durchgeführten Generalsanierungen wurden jedoch teilweise diese Waschbecken zurückgebaut.

 

Zum Ausgleich erfolgte in einigen Schulen bereits in dieser Zeit der Einbau von öffentlich zugänglichen Trinkwasseranschlüssen.

 

Seit dem Herbst 2018 wurde zudem von einigen Schulen die Fragestellung an den Landkreis herangetragen, ob sogenannte Tafelwasseranlagen, die gekühltes und mit Kohlensäure versetztes Trinkwasser herstellen, in den Schulen eingebaut werden könnten.

 

Zu diesem Sachverhalt wurde die Lebensmittelaufsicht befragt. Diese teilte Bedenken zu den Anlagen mit:

 

·         Die o. g. Anlagen stellen eine Behandlung des Trinkwassers dar. Damit unterliegen die Anlagen und deren Betrieb der Schankanlagenverordnung.

·         Trinkwasserspender sind immer sehr wartungs- und pflegeintensiv.

·         Es muss sichergestellt sein, dass das Wasser den trinkwasserrechtlichen Vorgaben entspricht.

·         Für die Unbedenklichkeit des Wassers aus den Anlagen ist der Betreiber verantwortlich, der auf hygienegerechte Installation, Betrieb und Wartung der Geräte zu achten hat.

·         Der Aufstellungsort sollte sehr gut gewählt werden. Der Spender sollte so aufgestellt werden, dass dieser und das darin enthaltene Wasser keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt ist. Auch ist eine Beeinflussung / Manipulation  durch Andere auszuschließen. Der Wasserspender sollte also gut einsehbar aufgestellt werden.

·         Das Personal, welches für die Aufsicht und auch für die tägliche Reinigung und Wartung verantwortlich ist, muss geschult werden.

 

Die Anfrage der Berufsschule Miltenberg/Obernburg zur Aufstellung eines Wasserspenders mit Kühlung und Kohlensäure führte zu einer grundsätzlichen Handlungsweise des Landkreises:

·         Der Landkreis stellt für den Fall, dass sich eine Schule eine Tafelwasseranlage wünscht, den Anschluss an das Trinkwassersystem, den Anschluss an ein ggf. erforderliches Abwassersystem und eine jährliche Untersuchung des Trinkwassers zur Verfügung. Der Anschluss an das Abwassersystem vereinfacht den Betrieb des Wasserspenders.

·         Die jeweilige Schule organisiert die notwendigen Hygienemaßnahmen ohne eine zusätzliche Belastung des Reinigungs- und Hausmeisterpersonals.

·         Die sonstigen Hygienemaßnahmen und den Wechsel der Kohlensäure- und Filterpatronen organisiert die Schule.

·         Die Schule kommt für die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten des Wasserspenders auf. Ggf. kann sich der Elternbeirat hier beteiligen.

 

Die Kostenabschätzung für Wasserspender mit Kühlung und Kohlensäure wurde durch einen Versuch am Schulzentrum Elsenfeld verifiziert. Demnach belaufen sich die Kosten auf ca. 90 €/monatlich für den Wasserspender inkl. Wartung und Reparatur.

 

Zusätzlich ist verbrauchsabhängig mit den Kosten für die Kohlensäure zu rechnen. Im Schulzentrum Elsenfeld lagen diese Kosten bei ca. 120 €/monatlich.

 

Folgender Sachstand besteht zurzeit bei den Schulen:

 

Wasserspender gewünscht (mit Kühlung und CO2)

Umsetzung

Trinkwasser öffentlich zugänglich (Trinkbrunnen, Wasserhahn außerhalb WC)

Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach

X (Trinkbrunnen nach Abschluss BM)

ja

in Vorbereitung

Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg

X ( einzelne Klassen)

nein

in Vorbereitung

Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld

X (Wasserspender Test, Mensa)

ja

erfolgt

Main-Limes-Realschule Obernburg

X (Trinkbrunnen)

nein

erfolgt

Realschule Elsenfeld

X (Mensa)

nein

erfolgt

Johannes-Hartung-Realschule Miltenberg

X (Aufenthalt), Test gewünscht

nein

erfolgt

Berufsschule /FOS-BOS Obernburg

X (Wasserspender)

ja

erfolgt

Berufsschule Miltenberg

X (Wasserspender)

ja

erfolgt

Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg

X (nur in den Klassen)

nein

in Klärung

Janusz-Korczak-Schule Elsenfeld

X (Klassen, Ganztagsbereich)

nein

ggf. Klärung im

Rahmen Kantinenproblematik

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den Schulen des Landkreises bereits jetzt Wasserspender oder für die Schüler zugängliche Trinkwasserhähne bestehen. Für einzelne Schulen muss dies noch optimiert werden.

 

Eine Versorgung mit behandeltem Trinkwasser (gekühlt, CO2-versetzt) wird seitens der Schulen und des Landratsamtes differenziert gesehen und nur auf ausdrücklichen Wunsch der Schule vorgesehen.

 

Kreisrat Scholtka bedankt sich für die CSU für die detaillierte Arbeit. Es sei keine Absicht gewesen, dass überall ein Tafelwasserspender installiert werde. Selbstverständlich sei die CSU-Fraktion der Ansicht, dass auch nur dort, wo er gewünscht sei, hätte er den nötigen Erfolg. Nachhaltigkeit müsse auch von den Lehrern gewollt sei, damit auf die Schüler eingewirkt werde.

Er fasst zusammen, dass der Wasserspender 210,00 Euro Kosten/Monat verursache.

 

Der Preis sei der Beweggrund, weshalb das UB 5 gesagt habe, dass die Schule das wirklich wollen müsse und dafür geradestehe.

Wasserspender seien wartungs- und pflegeintensiv, verweist Herr Wosnik auf eine Auskunft der Lebensmittelaufsicht, laut der Anlagen mit behandeltem Trinkwasser der Schankanlagenverordnung und somit hygienischen Standards unterliegen. Der Spender müsse so aufgestellt werden, damit das Wasser nicht manipuliert werden kann, außerdem müsse die Anlage von geschultem Personal täglich gereinigt und gewartet werden. Wenn eine Schule einen solchen Spender will, helfe der Landkreis.  Er stelle den Anschluss an das Trinkwasser- und das Abwassersystem her und lasse das Trinkwasser jährlich untersuchen. Hygienemaßnahmen seien Sache der Schule, ebenso der Wechsel der Kohlensäure- und Filterpatronen. Die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten des Wasserspenders müssten ebenfalls von der Schule übernommen werden. Diese Kosten seien von den Schulen aus ihrem umfangreichen Sachkostenbudget zu bestreiten, aber auch der Elternbeirat könne sich gerne beteiligen.

 

Kreisrat Scholtka merkt an, dass der Kreis letztlich als Sachaufwandsträger das auch bezahle, es geht halt aus dem Budget der Schule ab.

 

Kreisrat Schuck ergänzt, dass die Spender sehr gut angenommen würden. Er berichtet von 3000 Litern Abnahme in drei Monaten am Schulzentrum Elsenfeld.

 

Er stellt den Antrag, der Landkreis möge die Wartungs-, Reparatur- und Patronenkosten außerhalb des Schulbudgets übernehmen.

 

Der Antrag wird vom Gremium mit großer Mehrheit abgelehnt. Dass Wasserspender in den Schulen wichtig sind, war unumstritten, die Kosten hierfür würden die Schulen aber nicht überfordern, so die überwiegende Meinung im Gremium.

 

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