Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Schulbauprogramm III - Konzeptansatz Gesamtprogramm - Empfehlungsbeschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.11.2019 BAUV/008/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Ausschuss für Bau und Verkehr nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.
Er
empfiehlt dem Kreistag einstimmig,
den Sanierungsbedarf mit dem vorgestellten
Bauprogramm für die Berufsschule Miltenberg-Obernburg mit den beiden Standorten
Miltenberg und Obernburg, der Sporthallen des Hermann-Staudinger-Gymnasiums
Erlenbach, des Johannes-Butzbach-Gymnasiums Miltenberg und des
Karl-Ernst-Gymnasiums Amorbach anzuerkennen und mit dem nachfolgenden
Finanzvolumen in Höhe von ca. 72.100,00 Euro zuzustimmen:
Teilmaßnahme |
Kostenrahmen gerundet (+/-30%) |
Bemerkung In
nachfolgenden Kosten sind keine kommende Baukostensteigerung und keine
Ausstattung mit Maschinen und Geräten sowie IT-Technik enthalten.
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Hallen |
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JBG |
4.000.000 € |
Generalsanierung, Tragwerk Bestand |
HSG |
3.600.000 € |
Generalsanierung, Tragwerk Bestand |
KEG |
3.100.000 € |
Neubau und Abriss |
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Berufsschule
Miltenberg-Obernburg |
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61.400.000 € |
Sanierung und Neubau |
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Summe: |
72.100.000 € |
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Herr Wosnik berichtet zum Schulbauprogramm
III.
Berufsschule - Standort Miltenberg:
In der Ausschusssitzung vom 17.09.2019 wurde bereits über die Grundzüge
des Schulbauprogramms III informiert und ein konzeptioneller Ansatz,
insbesondere zu den Berufsschulstandorten, dargestellt.
Der Ansatz wurde mittlerweile mit dem Schulamt, den Kommunen, in denen
sich die Standorte der Berufsschule zurzeit befinden und der momentanen
Schulleitung der Berufsschule weiter entwickelt. Es hat sich herausgestellt,
dass die Bauleitplanung von beiden Kommunen an einen noch zu erarbeitenden
Entwurf angepasst werden wird. Ferner wurden von der Verwaltung grundsätzliche
Vorgaben Eckpunkte ausgearbeitet, die die weitere Planung der
Berufsschulmaßnahme betreffen:
·
Erhalt
der beiden Standorte Miltenberg und Obernburg und Verortung der Fachbereiche in
Abstimmung mit der Regierung und der Schulleitung an beiden Standorten.
·
Die
Planung für den Standort Miltenberg soll optimiert im Hinblick auf den
Flächenverbrauch und künftige Erweiterungen der Berufsschule erfolgen.
·
Die
Nutzung durch die Hochschule soll weiterhin gewährleistet sein.
·
Die
Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Haushaltslage.
·
Die
Maßnahmen müssen finanziell und personell realisierbar sein.
·
Die
Realisierung der Maßnahmen erfolgt unter strenger Kostenkontrolle.
·
Für
die Neubaumaßnahmen am Standort Miltenberg ist ein Wettbewerbsverfahren nach
RPW2013 durchzuführen.
Die Gebäude der Berufsschule an
beiden Standorten wurden zwischen 1952 und 1979 errichtet. In all den Jahren
wurde zwar der erforderliche Bauunterhalt durchgeführt, gebäudetechnisch
befinden sich diese Liegenschaften jedoch auf dem Stand der Erstellung des
Gebäudes und sind dringend überarbeitungs- bzw. sanierungsbedürftig.
Die bereits seit 2012, im
Rahmen der Diskussionen um das 2. Schulbauprogramm angesprochenen
Aufgabenstellungen in Bezug auf den zweiten Rettungsweg und Ausbildung der
Brandabschnitte, bestehen an den Gebäuden noch immer. Auch die technische
Ausstattung der Schulen (Brandmeldeanlagen, ELA-Anlagen, Heizung, Sanitär) ist
veraltet und kaum noch sinnvoll zu unterhalten.
Fachklassen entsprechen schon
lange nicht mehr den Ansprüchen, die Lehrpläne einer modernen Schulbildung an
sie stellen.
Insbesondere die Anforderungen
an integrierte Fachräume und ausreichend groß dimensionierte und gut
ausgestattete Werkstätten sind dringend. Durch die Maßnahme werden aus
Brandschutzgründen sonst erforderliche Zwischenlösungen mit erheblichen Kosten
vermieden.
Von den aufgezeigten
Sachverhalten konnte sich der Ausschuss für Bau und Verkehr im Rahmen der
Ausschussrundfahrt überzeugen.
In Miltenberg müssen die
Gebäudeteile A und B aufgrund ihres baulichen Zustandes, die Bauteile C,D und
E2 aufgrund der unzureichenden Größe für die Werkstätten der Berufsschule ersetzt
werden. Für die letztgenannten Bauteile ist zudem festzustellen, dass sie einer
notwendigen Grundstücksausnutzung am Standort im Wege stehen.
Am Standort Miltenberg wurden
für das Kompetenzzentrum für Körperpflege und die Nutzung durch die Hochschule
bislang ca. 4.8 Mio. € investiert.
Berufsschule - Standort Obernburg:
Am Standort Obernburg wurden in
den letzten Jahren bereits Investitionen, zum einen für das
Lehrwerkstattgebäude (3,3 Mio. €), den IT-Flow-Bereich (Mio. 1,1 Mio. €) und
die Kantine (1,34 Mio. €) vorgenommen. Während der Zentralbau nach derzeitigem
Wissensstand saniert werden kann und das Lehrwerkstattgebäude bereits in großen
Teilen saniert ist, erscheinen zurzeit Investitionen in den Altbau (Baujahr
1952) nicht sinnvoll.
Berufsschule beide Standorte
Für beide Standorte wurde seit
der letzten Sitzung des Ausschusses ein Abstimmungsgespräch mit der Regierung
von Unterfranken zum generellen Vorgehen durchgeführt.
Von dort wurde das Vorgehen des
Landkreises generell positiv gesehen und eine konstruktive Zusammenarbeit
bezüglich des zu realisierenden Raumprogramms bestätigt. Hierzu wurden die
erforderlichen Schritte besprochen:
1.
Ermittlung
des Raumbedarfs,
Ziel: Abstraktes Raumprogramm, Sachaufwandsträger reicht Raumbedarfsmeldung,
Pädagogisches Konzept und Bestandspläne ein mit der Bitte um Feststellung des
Raumbedarfs, Regierung erstellt dann abstraktes Raumprogramm
(dieser Schritt ist gerade in
gemeinsamer Bearbeitung der Kreisverwaltung und der Schule)
Der momentane Stand der notwenigen Nutzflächen an beiden Standorten beläuft
sich auf insgesamt 17.800m² Nutzfläche (1-6).
2. Flächenabgleich des abstrakten Raumprogramms mit den
Bestandsplänen,
Ziel: Rückmeldung, ob das Raumprogramm im Bestand abbildbar ist (hier
Vorentscheidung, ob Sanierung im Bestand, Teilabriss oder Abriss).
Regierungsintern wird der Flächenabgleich in Auftrag gegeben.
Parallel kann der Sachaufwandsträger schon eine Entwurfsplanung nach RPW 2013
und VGV in Auftrag geben, ggf. übliche Nachweise und Gutachten nach VGV in
Auftrag geben.
3. Flächenabgleich des abstrakten Raumprogramms mit den
Entwurfsplänen,
Ziel: Rückmeldung, ob die Entwurfspläne das Raumprogramm abbilden.
Sachaufwandsträger reicht die Entwurfsplanung ein
-> Regierungsintern wird der Flächenabgleich in Auftrag gegeben
4. Schulaufsichtliche Genehmigung der Eingabeplanung
Regierung erstellt die schulaufsichtliche Genehmigung
Kosten:
beide
Standorte: 61,4 Mio. €
Sporthallen:
Sporthalle Johannes-Butzbach-Gymnasium
Miltenberg – JBG (Baujahr 1967)
Turnhalle ca. 5.600 m³
Die Sanierung
der Turnhallen war bereits im „KP II“ vorgesehen; eine entsprechende
Förderzusage der Regierung von Unterfranken lag bereits vor. Jedoch wurde diese
Maßnahme zugunsten der Sanierung der RSO zurückgestellt.
Kosten:
Sporthalle ca. 4 Mio. € im Mittel
Sporthalle des Hermann-Staudinger-Gymnasium
Erlenbach – HSG (Baujahr 1967)
Turnhalle ca. 6.900 m³
Das Gebäude
ist allgemein in einem schlechten Zustand; Fenster und Fassaden sind
energetisch auf sehr niedrigem Niveau.
Kosten:
Sporthalle ca. 3,6 Mio. € im Mittel
Die Sanierung der beiden vorgenannten Sporthallen war bereits Teil des
Schulbauprogramms II. Aufgrund der Kostenvorgaben des Schulbauprogramms 2
mussten die Sanierungen jedoch zurückgestellt werden.
Sporthalle des Karl-Ernst-Gymnasiums
in Amorbach (Baujahr 1967)
Turnhalle ca. 6.900 m³
Das Gebäude
ist allgemein in einem sehr schlechten Zustand. Eine Sanierung erscheint auf
der Basis der vorliegenden TDD nicht wirtschaftlich.
Kosten:
Sporthalle ca. 3,1 Mio. € (inkl. Abrisskosten, hohe
Unwägbarkeiten)
Der Kreistag, als oberstes
Beschlussorgan des Landkreises, sollte daher ein Bauprogramm für seine Schulen
auflegen und damit seinen politischen Willen für die erforderlichen Sanierungen
sowie für den Erhalt des Schullandkreises Miltenberg bekunden.
Kreisrat
Scholtka erklärt für die CSU, dass der Bedarf für die Sanierung der
Berufsschulen und der Hallen einwandfrei feststehe. Wichtig sei, dass man im
Beschluss keine Präjudizierung über die Standorte der Berufsschulklassen mache
und diese politische Diskussion aufschiebe. Man fasse jetzt den
Grundsatzbeschluss, in dem die realistisch geschätzten Kosten von 72 Mio. Euro formuliert
seien. Aber man solle noch offen lassen, wo letztendlich die verschiedenen
Klassen hinkommen. Ebenso möge man im Beschluss nur die Gesamtsumme
formuliere.. Die Aufteilung der Kosten im Sachverhalt könne man so stehen
lassen.
Er schlägt
folgenden Beschluss vor:
„Der Ausschuss
für Bau und Verkehr nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt
dem Kreistag, den Sanierungsbedarf mit insgesamt ca. 72 Mio. Euro anzuerkennen
und die Verwaltung zu beauftragen, die Planung zu vollenden. Konkretisierend
sollen Alternativen insbesondere bezüglich des Hallenstandortes an der
Main-Limes-Realschule in Obernburg und dem Standort der Beschulung der
Berufsschulen geprüft werden.“
Da bereits das
Wettbewerbsverfahren laufe, könnten keine Alternativen bezüglich des
Hallenstandortes mehr geprüft werden. Außerdem gehöre die Sanierung der
Sporthalle nicht in das Schulbauprogramm III.
Ansonsten könne man den
Empfehlungsbeschluss wie vorgeschlagen ändern, so Herr Wosnik.
Landrat Scherf ergänzt, dass
man bei der Planung im Grundsatz davon ausgehe, wie die Berufsfelder momentan
aufgeteilt seien. Man lege sich jedoch nicht 100%-ig fest, sondern sei offen
für im Laufe des Prozesses sich ergebende Alternativen, die besser seien als
der Status Quo.
Kreisrat Wolz ist froh, dass
man sich nach langen Jahren im Bereich der Berufsschulen bewege. Er regt an,
die Sanierung der Berufsschulen an vorderster Stelle zu betrachten, unabhängig
von anderen Baustellen.
Ihn stört, dass die Umsetzung
nach Haushaltslage erfolgen soll. Jeder wisse, dass das Gymnasium in Amorbach
und diverse Sanierungsarbeiten anstünden. Es höre sich für ihn so an, als würde
das Projekt Berufsschule geschoben, wenn kein Geld da sei. Man solle sich
Gedanken machen, ob man nicht die Verschuldung nach oben fahre, um die
Sanierung speziell der Berufsschulen voran zu treiben.
Landrat Scherf ist dankbar,
dass Kreisrat Wolz hinter dem Schulbauprogramm III und dem politischen Willen
von Kreistag, Landrat, Verwaltung stehe, dass man die politische Bildung
stärken müsse, und dass die stärkste Säule des Schulbauprogramms III die
beruflichen Schulen an vorderster Stelle seien.
Man dürfe es von der Wertigkeit
her nicht im Zusammenhang mit der Planung der zeitlichen Umsetzung sehen, denn
wie im Ausschuss besprochen, nutze man die Zeit, in der man für die
Berufsschule noch Planungsarbeiten zu erledigen habe, dass man sich bereits um
ein oder zwei Sporthallenprojekte kümmern könne. Die tragende Säule des
Schulbauprogramms III sei die berufliche Schule mit ihren zwei Standorten.
Umsetzung nach Haushaltslage
bedeutet keine Abschwächung, sondern es sei Fakt, dass der Kreistag von Jahr zu
Jahr mit dem Beschluss über den Kreishaushalt Farbe bekennen müsse.
Kreisrätin Becker erwähnt zum
Einwand von Kreisrat Wolz, dass es wie bei privaten Investitionen sei. Man hat
etwas vor, aber wenn man merke, dass sich die Kosten vergaloppierten, könne man
nicht einfach weiterbauen. Dieser Satz sei bei fast allen Vorhaben drin, die
geplant seien.
Kreisrat Schuck interessiert
aus ökologischer Sicht, woher die Schüler an den beiden Standorten anreisen
bzw. welche Schüler von A nach B pendeln müssten, worauf Landrat Scherf
antwortet, dass die Berufsschule mit den beiden Standorten nicht nur für den
Landkreis, sondern für die gesamte Region Bayerischer Untermain und
entsprechend der jeweiligen Sprengel auch weiter darüber hinaus, z. B. Unterfranken,
Nordbayern oder sogar Rheinland-Pfalz Lehrort sei.
Herr Wosnik ergänzt, dass man
die Berufsschule als ein Projekt betrachte. Innerhalb dieses Projektes sei der
erste Schritt, ein „abstraktes Raumprogramm“ zu erstellen. Der zweite Schritt,
der von der Schulleitung und der Regierung im Wesentlichen erbracht werde, sei
die Zuordnung der einzelnen Fachschaften zu Standorten. Dieses Ergebnis werde
das Kreisbauamt umsetzen. Es sei von der Regierung auch bereits geäußert
worden, dass eine Änderung der Schulsprengelung nicht angedacht sei. Es werde
zwar Verschiebungen geben, aber im Prinzip blieben die Fachbereiche so erst
einmal erhalten. Die Schülerentwicklungen regle die Regierung intern.
Kreisrat Schuck weist darauf
hin, dass es positiv wäre, wenn man in Obernburg die Maurer und Zimmerleute
zusammenfasse, damit die Schüler die Möglichkeit hätten, ein komplettes
Know-How zu erhalten.
Herr Wosnik antwortet, dass der
Ausgangspunkt abstraktes Raumprogramm und die Zuordnung der einzelnen
Fachschaften nach Sinnhaftigkeit sei. Wenn die Regierung der Meinung sei, dass
z.B. die Darstellung von Kreisrat Schuck eine sinnhafte Form der Zusammenlegung
wäre, dann werde die Regierung das mitteilen. Mit dem genehmigten Raumprogramm
komme man wieder in den Kreistag.
Herr Schuck äußert Bedenken
dazu, dass eine vorschnelle Planung eventuell Festlegungen trifft, die späteres
Entwicklungspotential nicht berücksichtigen.
Insbesondere regt er an, die
Grundstücksbesitzer in Obernburg bezüglich möglicher Grundstückskäufe auf dem
Areal Bauer oder der Gärtnerei zu kontaktieren.
Er sieht auf den angesprochenen
Grundstücken Potentiale, die offenen Fragen der Schülerbeförderung und des
ruhenden Verkehrs betreffend, zu heben.
Eventuelle
Erweiterungsmöglichkeiten für die Hochschule in Miltenberg sollten seiner
Ansicht nach berücksichtigt werden.
Landrat Scherf bemerkt dazu,
dass seitens des Landkreises räumliche Kapazitäten für die Technische
Hochschule in Miltenberg geschaffen worden seien. Wenn in den nächsten Jahren
die TH Aschaffenburg einen zusätzlichen Studiengang in Miltenberg anbieten
wolle, reiche der Platz aus.
Am Standort Miltenberg habe man
ein flexibles Konzept, das in der Umsetzung nicht daran hindere, dort in
Zukunft weitere Möglichkeiten zu schaffen.
Landrat Scherf betont, dass die
Grundlage die Abstimmung des Raumprogramms sei. Alle Beteiligten müssten sich
überlegen, welches Raumprogramm benötigt werde, um die nächsten zehn bis
zwanzig Jahre richtig aufgestellt zu sein. Die Zukunftsfähigkeit werde von der
Regierung genau geprüft. Nur dann bekomme man die Genehmigung für das
Raumprogramm, was Grundlage für die staatliche Förderung sei.
Zur Bushaltestellensituation in
Obernburg erklärt Herr Wosnik, dass die Berufsschule am allerwenigsten an der Bushaltestellensituation
schuld sei, da sich die meisten Schüler von dort im Individualverkehr bewegten.
Zum anderen sei der
Grundstückserwerb im Rahmen des FAG nicht förderfähig. Deshalb versuche man
zuerst, mit dem auszukommen, was man habe. Ein Busbahnhofsprojekt oder ein
Bus-Transport-Projekt sei nicht Teil der Generalsanierung der Berufsschule
Miltenberg-Obernburg.
Kreisrat Schüßler versteht die
Sorgen von Kreisrat Schuck. Der Bedarf sei festgestellt. Der Landkreis als
Schulaufwandsträger sei in der Pflicht, Voraussetzungen zu schaffen für die
Jugendlichen. Man habe aber nicht den Einfluss, wo die Jugendlichen zur Schule
gehen. Das Konzept des Schulbauprogramms 3 entspreche seinen Vorstellungen. Man
finanziere es nicht von heute auf morgen, sondern so, wie Geld da sei. Es sei
für die nächsten zehn bis 15 Jahre angedacht. Dieses Millionen, die im Raum
stünden, seien fast besorgniserregend, aber es könne für die nächsten 15 Jahre
eine gute Planung sein. Ihm sage das Konzept zu.
Kreisrat Lieb ist der Meinung,
dass die einzelnen Bereiche an den Standorten für ihn relativ unwesentlich
seien, da sich die Herkunft der Schüler sowieso ständig ändere. Allerdings sei
eine Zusammenfassung ähnlicher Bereiche vernünftig.
Landrat Scherf sagt, dass es
Konsens gewesen sei, dass die Aufteilung der Berufsfelder, so wie sie seitens
der Regierung und auch in der Region definiert sei, als Grundlage genommen
werde. Sollte sich im Rahmen des Prozesses eine Optimierungsmöglichkeit im
Konsens mit den Beteiligten ergeben, sei es hierdurch nicht unumstößlich.
Kreisrat Zöller sagt, dass
Miltenberg und Obernburg nicht so weit auseinanderliege, als dass man nicht an
die verschiedenen Standorte fahren könne. Viele der Schüler aus dem Landkreis
müssten auch aus dem Landkreis herausfahren, um Berufsschulen zu besuchen.
Das Konzept sei schlüssig.
Haushaltslage bedeutet, dass im
Haushalt auch stehen könne, dass man Schulden aufnehmen könne. Man rede viel
über Details, dabei seien doch alle einig, dass das Schulbauprogramm 3
einstimmig beschlossen werden sollte.
Kreisrätin Becker sagt, dass in
Obernburg das Gelände der Gärtnerei Müller, direkt gegenüber der Berufsschule,
verkauft werde. Hier könnte es viele Parkplätze geben.
Herr Wosnik ergänzt, dass das,
was aus rechtlichen Vorgaben abgebildet werden müsse, möglichst auf eigenen
Flächen abzubilden sei.
Man habe gerade ein Projekt in
Obernburg am Laufen, wo man zusätzliche 24 Stellplätze schaffe, aber das sei
nicht das vorrangige Ziel.
Das vorrangige Ziel sei die
Sanierung der Berufsschule. Es gebe eine Stellplatzsatzung, die einzuhalten
sei. Ob man darüber hinaus noch ein Parkhaus baue, käme für ihn am Ende der
Diskussion.
Landrat Scherf merkt an, dass
es einen wunderbaren Park + Ride-Platz gebe. Von dort seien es ca. 150 Meter
bis zur Berufsschule, was durchaus zumutbar sei. Es müsse nicht jeder mit
Gewalt im Wohnviertel parken.
Wichtig sei, dass der Landkreis
seine Interessen bei der Regierung mit einbringe, so Kreisrat Scholtka.
Man habe ein Anfahrtsproblem
bei der Realschule, was nicht den Busverkehr betreffe. Der Individualverkehr
sei hier ein Problem. Man sollte prüfen, ob es Synergieeffekte gebe, dass man
diese Anfahrtssituation optimiere.
Er stimmt Landrat Scherf zu,
dass 150 Meter kein Problem darstellten. Man sollte überlegen, dass man in dem
Zuge dieses Problem lösen könne. Es gebe gute Fußwege, wo die Schüler direkt an
die Schule laufen könnten.
Er bittet, die Synergieeffekte,
die da sein könnten, auch mit in Betracht zu ziehen.
Landrat Scherf verweist
nochmals auf das weitere Vorgehen und beendet die Diskussion.