Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Schulbauprogramm III - Konzeptansatz Gesamtprogramm - Empfehlungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.11.2019   BAUV/008/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Bau und Verkehr nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.

 

Er empfiehlt dem Kreistag einstimmig,

 

den Sanierungsbedarf mit dem vorgestellten Bauprogramm für die Berufsschule Miltenberg-Obernburg mit den beiden Standorten Miltenberg und Obernburg, der Sporthallen des Hermann-Staudinger-Gymnasiums Erlenbach, des Johannes-Butzbach-Gymnasiums Miltenberg und des Karl-Ernst-Gymnasiums Amorbach anzuerkennen und mit dem nachfolgenden Finanzvolumen in Höhe von ca. 72.100,00 Euro zuzustimmen:

 

Teilmaßnahme

Kostenrahmen

gerundet (+/-30%)

Bemerkung

In nachfolgenden Kosten sind keine kommende Baukostensteigerung und keine Ausstattung mit Maschinen und Geräten sowie IT-Technik enthalten.


Die Nebenkosten und die z.Zt. gültige Umsatzsteuer sind eingerechnet.
Alle Werte weisen eine Kostenermittlungsart übliche Schwankungsbreite von ca. 30% auf.

Hallen

JBG

                  4.000.000 €

Generalsanierung, Tragwerk Bestand

HSG

                  3.600.000 €

Generalsanierung, Tragwerk Bestand

KEG

                  3.100.000 €

Neubau und Abriss

 

 

 

Berufsschule Miltenberg-Obernburg

                61.400.000 €

Sanierung und Neubau

Summe:

                72.100.000 €

 

 


Herr Wosnik berichtet zum Schulbauprogramm III.

 

Berufsschule - Standort Miltenberg:

In der Ausschusssitzung vom 17.09.2019 wurde bereits über die Grundzüge des Schulbauprogramms III informiert und ein konzeptioneller Ansatz, insbesondere zu den Berufsschulstandorten, dargestellt.

 

Der Ansatz wurde mittlerweile mit dem Schulamt, den Kommunen, in denen sich die Standorte der Berufsschule zurzeit befinden und der momentanen Schulleitung der Berufsschule weiter entwickelt. Es hat sich herausgestellt, dass die Bauleitplanung von beiden Kommunen an einen noch zu erarbeitenden Entwurf angepasst werden wird. Ferner wurden von der Verwaltung grundsätzliche Vorgaben Eckpunkte ausgearbeitet, die die weitere Planung der Berufsschulmaßnahme betreffen:

·         Erhalt der beiden Standorte Miltenberg und Obernburg und Verortung der Fachbereiche in Abstimmung mit der Regierung und der Schulleitung an beiden Standorten.

·         Die Planung für den Standort Miltenberg soll optimiert im Hinblick auf den Flächenverbrauch und künftige Erweiterungen der Berufsschule erfolgen.

·         Die Nutzung durch die Hochschule soll weiterhin gewährleistet sein.

·         Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Haushaltslage.

·         Die Maßnahmen müssen finanziell und personell realisierbar sein.

·         Die Realisierung der Maßnahmen erfolgt unter strenger Kostenkontrolle.

·         Für die Neubaumaßnahmen am Standort Miltenberg ist ein Wettbewerbsverfahren nach RPW2013 durchzuführen.

 

Die Gebäude der Berufsschule an beiden Standorten wurden zwischen 1952 und 1979 errichtet. In all den Jahren wurde zwar der erforderliche Bauunterhalt durchgeführt, gebäudetechnisch befinden sich diese Liegenschaften jedoch auf dem Stand der Erstellung des Gebäudes und sind dringend überarbeitungs- bzw. sanierungsbedürftig.

 

Die bereits seit 2012, im Rahmen der Diskussionen um das 2. Schulbauprogramm angesprochenen Aufgabenstellungen in Bezug auf den zweiten Rettungsweg und Ausbildung der Brandabschnitte, bestehen an den Gebäuden noch immer. Auch die technische Ausstattung der Schulen (Brandmeldeanlagen, ELA-Anlagen, Heizung, Sanitär) ist veraltet und kaum noch sinnvoll zu unterhalten.

Fachklassen entsprechen schon lange nicht mehr den Ansprüchen, die Lehrpläne einer modernen Schulbildung an sie stellen.

 

Insbesondere die Anforderungen an integrierte Fachräume und ausreichend groß dimensionierte und gut ausgestattete Werkstätten sind dringend. Durch die Maßnahme werden aus Brandschutzgründen sonst erforderliche Zwischenlösungen mit erheblichen Kosten vermieden.

 

Von den aufgezeigten Sachverhalten konnte sich der Ausschuss für Bau und Verkehr im Rahmen der Ausschussrundfahrt überzeugen.

 

In Miltenberg müssen die Gebäudeteile A und B aufgrund ihres baulichen Zustandes, die Bauteile C,D und E2 aufgrund der unzureichenden Größe für die Werkstätten der Berufsschule ersetzt werden. Für die letztgenannten Bauteile ist zudem festzustellen, dass sie einer notwendigen Grundstücksausnutzung am Standort im Wege stehen.

 

Am Standort Miltenberg wurden für das Kompetenzzentrum für Körperpflege und die Nutzung durch die Hochschule bislang ca. 4.8 Mio. € investiert.

 

Berufsschule - Standort Obernburg:

Am Standort Obernburg wurden in den letzten Jahren bereits Investitionen, zum einen für das Lehrwerkstattgebäude (3,3 Mio. €), den IT-Flow-Bereich (Mio. 1,1 Mio. €) und die Kantine (1,34 Mio. €) vorgenommen. Während der Zentralbau nach derzeitigem Wissensstand saniert werden kann und das Lehrwerkstattgebäude bereits in großen Teilen saniert ist, erscheinen zurzeit Investitionen in den Altbau (Baujahr 1952) nicht sinnvoll.

 

Berufsschule beide Standorte

Für beide Standorte wurde seit der letzten Sitzung des Ausschusses ein Abstimmungsgespräch mit der Regierung von Unterfranken zum generellen Vorgehen durchgeführt.

 

Von dort wurde das Vorgehen des Landkreises generell positiv gesehen und eine konstruktive Zusammenarbeit bezüglich des zu realisierenden Raumprogramms bestätigt. Hierzu wurden die erforderlichen Schritte besprochen:

 

1.    Ermittlung des Raumbedarfs,
Ziel: Abstraktes Raumprogramm, Sachaufwandsträger reicht Raumbedarfsmeldung, Pädagogisches Konzept und Bestandspläne ein mit der Bitte um Feststellung des Raumbedarfs, Regierung erstellt dann abstraktes Raumprogramm
(dieser Schritt ist gerade in gemeinsamer Bearbeitung der Kreisverwaltung und der Schule)
Der momentane Stand der notwenigen Nutzflächen an beiden Standorten beläuft sich auf insgesamt 17.800m² Nutzfläche (1-6).

 

2.    Flächenabgleich des abstrakten Raumprogramms mit den Bestandsplänen,
Ziel: Rückmeldung, ob das Raumprogramm im Bestand abbildbar ist (hier Vorentscheidung, ob Sanierung im Bestand, Teilabriss oder Abriss). Regierungsintern wird der Flächenabgleich in Auftrag gegeben.
Parallel kann der Sachaufwandsträger schon eine Entwurfsplanung nach RPW 2013 und VGV in Auftrag geben, ggf. übliche Nachweise und Gutachten nach VGV in Auftrag geben.

 

3.    Flächenabgleich des abstrakten Raumprogramms mit den Entwurfsplänen,
Ziel: Rückmeldung, ob die Entwurfspläne das Raumprogramm abbilden.

Sachaufwandsträger reicht die Entwurfsplanung ein -> Regierungsintern wird der Flächenabgleich in Auftrag gegeben

 

4.    Schulaufsichtliche Genehmigung der Eingabeplanung
Regierung erstellt die schulaufsichtliche Genehmigung

 

Kosten:

beide Standorte:          61,4 Mio. €

 

Sporthallen:

Sporthalle Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg – JBG (Baujahr 1967)

Turnhalle ca. 5.600 m³

Die Sanierung der Turnhallen war bereits im „KP II“ vorgesehen; eine entsprechende Förderzusage der Regierung von Unterfranken lag bereits vor. Jedoch wurde diese Maßnahme zugunsten der Sanierung der RSO zurückgestellt.

 

Kosten:

Sporthalle ca. 4 Mio. € im Mittel

 

Sporthalle des Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach – HSG (Baujahr 1967)

Turnhalle ca. 6.900 m³

Das Gebäude ist allgemein in einem schlechten Zustand; Fenster und Fassaden sind energetisch auf sehr niedrigem Niveau.

 

Kosten:

Sporthalle ca. 3,6 Mio. € im Mittel

 

Die Sanierung der beiden vorgenannten Sporthallen war bereits Teil des Schulbauprogramms II. Aufgrund der Kostenvorgaben des Schulbauprogramms 2 mussten die Sanierungen jedoch zurückgestellt werden.

 

Sporthalle des Karl-Ernst-Gymnasiums in Amorbach (Baujahr 1967)

Turnhalle ca. 6.900 m³

Das Gebäude ist allgemein in einem sehr schlechten Zustand. Eine Sanierung erscheint auf der Basis der vorliegenden TDD nicht wirtschaftlich.

 

Kosten:

Sporthalle ca. 3,1 Mio. € (inkl. Abrisskosten, hohe Unwägbarkeiten)

 

Der Kreistag, als oberstes Beschlussorgan des Landkreises, sollte daher ein Bauprogramm für seine Schulen auflegen und damit seinen politischen Willen für die erforderlichen Sanierungen sowie für den Erhalt des Schullandkreises Miltenberg bekunden.

 

 

 

 

Kreisrat Scholtka erklärt für die CSU, dass der Bedarf für die Sanierung der Berufsschulen und der Hallen einwandfrei feststehe. Wichtig sei, dass man im Beschluss keine Präjudizierung über die Standorte der Berufsschulklassen mache und diese politische Diskussion aufschiebe. Man fasse jetzt den Grundsatzbeschluss, in dem die realistisch geschätzten Kosten von 72 Mio. Euro formuliert seien. Aber man solle noch offen lassen, wo letztendlich die verschiedenen Klassen hinkommen. Ebenso möge man im Beschluss nur die Gesamtsumme formuliere.. Die Aufteilung der Kosten im Sachverhalt könne man so stehen lassen.

 

Er schlägt folgenden Beschluss vor:

 

„Der Ausschuss für Bau und Verkehr nimmt den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Kreistag, den Sanierungsbedarf mit insgesamt ca. 72 Mio. Euro anzuerkennen und die Verwaltung zu beauftragen, die Planung zu vollenden. Konkretisierend sollen Alternativen insbesondere bezüglich des Hallenstandortes an der Main-Limes-Realschule in Obernburg und dem Standort der Beschulung der Berufsschulen geprüft werden.“

 

Da bereits das Wettbewerbsverfahren laufe, könnten keine Alternativen bezüglich des Hallenstandortes mehr geprüft werden. Außerdem gehöre die Sanierung der Sporthalle nicht in das Schulbauprogramm III.

Ansonsten könne man den Empfehlungsbeschluss wie vorgeschlagen ändern, so Herr Wosnik.

 

Landrat Scherf ergänzt, dass man bei der Planung im Grundsatz davon ausgehe, wie die Berufsfelder momentan aufgeteilt seien. Man lege sich jedoch nicht 100%-ig fest, sondern sei offen für im Laufe des Prozesses sich ergebende Alternativen, die besser seien als der Status Quo.

 

Kreisrat Wolz ist froh, dass man sich nach langen Jahren im Bereich der Berufsschulen bewege. Er regt an, die Sanierung der Berufsschulen an vorderster Stelle zu betrachten, unabhängig von anderen Baustellen.

Ihn stört, dass die Umsetzung nach Haushaltslage erfolgen soll. Jeder wisse, dass das Gymnasium in Amorbach und diverse Sanierungsarbeiten anstünden. Es höre sich für ihn so an, als würde das Projekt Berufsschule geschoben, wenn kein Geld da sei. Man solle sich Gedanken machen, ob man nicht die Verschuldung nach oben fahre, um die Sanierung speziell der Berufsschulen voran zu treiben.

 

Landrat Scherf ist dankbar, dass Kreisrat Wolz hinter dem Schulbauprogramm III und dem politischen Willen von Kreistag, Landrat, Verwaltung stehe, dass man die politische Bildung stärken müsse, und dass die stärkste Säule des Schulbauprogramms III die beruflichen Schulen an vorderster Stelle seien.

Man dürfe es von der Wertigkeit her nicht im Zusammenhang mit der Planung der zeitlichen Umsetzung sehen, denn wie im Ausschuss besprochen, nutze man die Zeit, in der man für die Berufsschule noch Planungsarbeiten zu erledigen habe, dass man sich bereits um ein oder zwei Sporthallenprojekte kümmern könne. Die tragende Säule des Schulbauprogramms III sei die berufliche Schule mit ihren zwei Standorten.

Umsetzung nach Haushaltslage bedeutet keine Abschwächung, sondern es sei Fakt, dass der Kreistag von Jahr zu Jahr mit dem Beschluss über den Kreishaushalt Farbe bekennen müsse.

 

Kreisrätin Becker erwähnt zum Einwand von Kreisrat Wolz, dass es wie bei privaten Investitionen sei. Man hat etwas vor, aber wenn man merke, dass sich die Kosten vergaloppierten, könne man nicht einfach weiterbauen. Dieser Satz sei bei fast allen Vorhaben drin, die geplant seien.

Kreisrat Schuck interessiert aus ökologischer Sicht, woher die Schüler an den beiden Standorten anreisen bzw. welche Schüler von A nach B pendeln müssten, worauf Landrat Scherf antwortet, dass die Berufsschule mit den beiden Standorten nicht nur für den Landkreis, sondern für die gesamte Region Bayerischer Untermain und entsprechend der jeweiligen Sprengel auch weiter darüber hinaus, z. B. Unterfranken, Nordbayern oder sogar Rheinland-Pfalz Lehrort sei.

 

Herr Wosnik ergänzt, dass man die Berufsschule als ein Projekt betrachte. Innerhalb dieses Projektes sei der erste Schritt, ein „abstraktes Raumprogramm“ zu erstellen. Der zweite Schritt, der von der Schulleitung und der Regierung im Wesentlichen erbracht werde, sei die Zuordnung der einzelnen Fachschaften zu Standorten. Dieses Ergebnis werde das Kreisbauamt umsetzen. Es sei von der Regierung auch bereits geäußert worden, dass eine Änderung der Schulsprengelung nicht angedacht sei. Es werde zwar Verschiebungen geben, aber im Prinzip blieben die Fachbereiche so erst einmal erhalten. Die Schülerentwicklungen regle die Regierung intern.

 

Kreisrat Schuck weist darauf hin, dass es positiv wäre, wenn man in Obernburg die Maurer und Zimmerleute zusammenfasse, damit die Schüler die Möglichkeit hätten, ein komplettes Know-How zu erhalten.

 

Herr Wosnik antwortet, dass der Ausgangspunkt abstraktes Raumprogramm und die Zuordnung der einzelnen Fachschaften nach Sinnhaftigkeit sei. Wenn die Regierung der Meinung sei, dass z.B. die Darstellung von Kreisrat Schuck eine sinnhafte Form der Zusammenlegung wäre, dann werde die Regierung das mitteilen. Mit dem genehmigten Raumprogramm komme man wieder in den Kreistag.

 

Herr Schuck äußert Bedenken dazu, dass eine vorschnelle Planung eventuell Festlegungen trifft, die späteres Entwicklungspotential nicht berücksichtigen.

Insbesondere regt er an, die Grundstücksbesitzer in Obernburg bezüglich möglicher Grundstückskäufe auf dem Areal Bauer oder der Gärtnerei zu kontaktieren.

Er sieht auf den angesprochenen Grundstücken Potentiale, die offenen Fragen der Schülerbeförderung und des ruhenden Verkehrs betreffend, zu heben.

Eventuelle Erweiterungsmöglichkeiten für die Hochschule in Miltenberg sollten seiner Ansicht nach berücksichtigt werden.

 

Landrat Scherf bemerkt dazu, dass seitens des Landkreises räumliche Kapazitäten für die Technische Hochschule in Miltenberg geschaffen worden seien. Wenn in den nächsten Jahren die TH Aschaffenburg einen zusätzlichen Studiengang in Miltenberg anbieten wolle, reiche der Platz aus.

Am Standort Miltenberg habe man ein flexibles Konzept, das in der Umsetzung nicht daran hindere, dort in Zukunft weitere Möglichkeiten zu schaffen.

 

Landrat Scherf betont, dass die Grundlage die Abstimmung des Raumprogramms sei. Alle Beteiligten müssten sich überlegen, welches Raumprogramm benötigt werde, um die nächsten zehn bis zwanzig Jahre richtig aufgestellt zu sein. Die Zukunftsfähigkeit werde von der Regierung genau geprüft. Nur dann bekomme man die Genehmigung für das Raumprogramm, was Grundlage für die staatliche Förderung sei.

 

Zur Bushaltestellensituation in Obernburg erklärt Herr Wosnik, dass die Berufsschule am allerwenigsten an der Bushaltestellensituation schuld sei, da sich die meisten Schüler von dort im Individualverkehr bewegten.

Zum anderen sei der Grundstückserwerb im Rahmen des FAG nicht förderfähig. Deshalb versuche man zuerst, mit dem auszukommen, was man habe. Ein Busbahnhofsprojekt oder ein Bus-Transport-Projekt sei nicht Teil der Generalsanierung der Berufsschule Miltenberg-Obernburg.

 

Kreisrat Schüßler versteht die Sorgen von Kreisrat Schuck. Der Bedarf sei festgestellt. Der Landkreis als Schulaufwandsträger sei in der Pflicht, Voraussetzungen zu schaffen für die Jugendlichen. Man habe aber nicht den Einfluss, wo die Jugendlichen zur Schule gehen. Das Konzept des Schulbauprogramms 3 entspreche seinen Vorstellungen. Man finanziere es nicht von heute auf morgen, sondern so, wie Geld da sei. Es sei für die nächsten zehn bis 15 Jahre angedacht. Dieses Millionen, die im Raum stünden, seien fast besorgniserregend, aber es könne für die nächsten 15 Jahre eine gute Planung sein. Ihm sage das Konzept zu.

 

Kreisrat Lieb ist der Meinung, dass die einzelnen Bereiche an den Standorten für ihn relativ unwesentlich seien, da sich die Herkunft der Schüler sowieso ständig ändere. Allerdings sei eine Zusammenfassung ähnlicher Bereiche vernünftig.

 

Landrat Scherf sagt, dass es Konsens gewesen sei, dass die Aufteilung der Berufsfelder, so wie sie seitens der Regierung und auch in der Region definiert sei, als Grundlage genommen werde. Sollte sich im Rahmen des Prozesses eine Optimierungsmöglichkeit im Konsens mit den Beteiligten ergeben, sei es hierdurch nicht unumstößlich.

 

Kreisrat Zöller sagt, dass Miltenberg und Obernburg nicht so weit auseinanderliege, als dass man nicht an die verschiedenen Standorte fahren könne. Viele der Schüler aus dem Landkreis müssten auch aus dem Landkreis herausfahren, um Berufsschulen zu besuchen.

Das Konzept sei schlüssig.

Haushaltslage bedeutet, dass im Haushalt auch stehen könne, dass man Schulden aufnehmen könne. Man rede viel über Details, dabei seien doch alle einig, dass das Schulbauprogramm 3 einstimmig beschlossen werden sollte.

 

Kreisrätin Becker sagt, dass in Obernburg das Gelände der Gärtnerei Müller, direkt gegenüber der Berufsschule, verkauft werde. Hier könnte es viele Parkplätze geben.

 

Herr Wosnik ergänzt, dass das, was aus rechtlichen Vorgaben abgebildet werden müsse, möglichst auf eigenen Flächen abzubilden sei.

Man habe gerade ein Projekt in Obernburg am Laufen, wo man zusätzliche 24 Stellplätze schaffe, aber das sei nicht das vorrangige Ziel.

Das vorrangige Ziel sei die Sanierung der Berufsschule. Es gebe eine Stellplatzsatzung, die einzuhalten sei. Ob man darüber hinaus noch ein Parkhaus baue, käme für ihn am Ende der Diskussion.

 

Landrat Scherf merkt an, dass es einen wunderbaren Park + Ride-Platz gebe. Von dort seien es ca. 150 Meter bis zur Berufsschule, was durchaus zumutbar sei. Es müsse nicht jeder mit Gewalt im Wohnviertel parken.

 

Wichtig sei, dass der Landkreis seine Interessen bei der Regierung mit einbringe, so Kreisrat Scholtka.

Man habe ein Anfahrtsproblem bei der Realschule, was nicht den Busverkehr betreffe. Der Individualverkehr sei hier ein Problem. Man sollte prüfen, ob es Synergieeffekte gebe, dass man diese Anfahrtssituation optimiere.

Er stimmt Landrat Scherf zu, dass 150 Meter kein Problem darstellten. Man sollte überlegen, dass man in dem Zuge dieses Problem lösen könne. Es gebe gute Fußwege, wo die Schüler direkt an die Schule laufen könnten.

Er bittet, die Synergieeffekte, die da sein könnten, auch mit in Betracht zu ziehen.

 

Landrat Scherf verweist nochmals auf das weitere Vorgehen und beendet die Diskussion.

 

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