Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: PV-Anlage WSH Bürgstadt
Vorstellung des Konzeptes und Beschlussfassung über Ausschreibung und Auftragsvergabe
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.03.2019 ENU/001/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz nimmt das Gutachten von Ingenieurbüro ibu, Tauberbischofsheim, über die Errichtung einer PV Anlage auf dem Wertstoffhof Süd in Bürgstadt zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, eine öffentliche Ausschreibung und die Vergabe der Bauleistungen entsprechend Variante 1 durchzuführen.
Herr Strüber trägt
vor, dass schon beim Bau des Wertstoffhofs Süd in Bürgstadt die Errichtung
einer PV-Anlage vorbereiten worden ist. Aus diesem Grund wurde als
Heizungsanlage auch ein Luft-Wärmetauscher im Betriebsgebäude ausgewählt und
für den Betrieb ein Elektroradlader beschafft. Zur Planung der PV-Anlage hat
die Kommunale Abfallwirtschaft das Ingenieurbüro ibu damit beauftragt,
verschiedene Möglichkeiten für die Errichtung einer PV Anlage auf dem
Wertstoffhof Süd in Bürgstadt zu betrachten. Es sind drei Varianten denkbar:
Variante 1: |
PV Anlage Trogdach ohne Speicher-/Batteriesystem |
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Daten: |
288 Module; 80,64 kWp; geschätzte Kosten 95.961,60 brutto;
Amortisation 10 Jahre; solarer Deckungsanteil 59% |
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Pro |
Kontra |
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- geringe Baukosten |
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- geringe
Amortisationsdauer |
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- hoher solarer
Deckungsanteil |
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- nur
Installationsarbeiten |
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- kein Platzbedarf im
Bürocontainer |
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- keine Leitungsverluste |
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Variante 2: |
PV Anlage Trogdach mit
Speicher-/Batteriesystem |
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Daten: |
288 Module; 80,64 kWp; geschätzte Kosten 95.961,60 brutto +
17.850 Speicher + 12.000 brutto für Kabelverlegung; |
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Pro |
Kontra |
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- minimale Erhöhung des
Deckungs- |
- höhere Baukosten |
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anteils bzw.
Autarkiegrads |
- hohe Leitungsverluste |
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- hohe Amortisationsdauer |
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- Platzverlust im Bürocontainer |
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Variante 3: |
PV Anlage Trogdach und Betriebsgebäude
mit Speicher-/Batteriesystem |
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Daten: |
288 Module + 23 Module; 80,64 kWp + 6,44 kWp; geschätzte Kosten
121.474,64 brutto; Amortisation 11,9 Jahre; solarer Deckungsanteil 71 % |
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Pro |
Kontra |
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- keine Leitungsverluste |
- höhere Baukosten |
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- keine EEG-Umlage für
den |
- höhere
Amortisationsdauer |
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eigengenutzten
Stromanteil |
- Autarkiegrad nur
geringfügig |
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der kleinen Anlage |
über
solarer Deckungsanteil |
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- Erhöhung des solaren
Deckungsanteils |
- Platzverlust im
Bürocontainer |
Aufgrund der
geschilderten Vorzüge und Nachteile der einzelnen Varianten wird die Umsetzung
der Variante 1 empfohlen. Gegebenenfalls könnte zu einem späteren Zeitpunkt
eine kleinere Anlage auf dem Flachdach des Bürocontainers mit Batteriespeicher
als eigenständige Anlage installiert werden.
Die Detailplanung,
Ausschreibung und der Bau benötigen Zeit. Da jedoch die Anlage bereits gegen
Ende des Jahres genutzt werden soll, bittet die Verwaltung um Zustimmung, die
Ausschreibung und auch die anschließende Vergabe zur Errichtung der PV-Anlage
durchführen zu dürfen. Dadurch könnte der Bau der Anlage unabhängig von den
Sitzungsterminen durchgeführt werden.
Nach der
Inbetriebnahme wird die Kommunale Abfallwirtschaft dem ENU über den Bau und die
tatsächlichen Kosten wieder berichten.
Kreisrat Dotzel
erinnert an den Antrag der CSU-Fraktion bei der Haushaltsberatung, das Objekt
als Bürgerkraftwerk zu betreiben. Er fragt, ob es eine öffentliche oder
beschränkte Ausschreibung sein soll und wer investieren werde bzw. wie die
Erträge verbucht würden.
Landrat Scherf
antwortet, dass ein Bürgerkraftwerk nicht möglich sei. In diesem Fall kämen zu den Bau- und
Betriebskosten noch Dividenden für die Investoren, welche von den
Gebührenzahlenden aufgebracht werden müssten. Das mache die Anlage teurer, als
wenn diese vom Landkreis gebaut und über Abschreibungen sowie Gebühren
finanziert würde. Der selbst genutzte Strom senke zudem die Betriebskosten der
Anlage, so dass die eingesparten Kosten direkt dem Gebührenzahler zugutekämen.
Damit sei die Anlage quasi ein „Bürgerkraftwerk“ und man verfolge das Ziel, den
Eigenstrom möglichst selbst und ökologisch zu produzieren.
Herr Strüber führt aus, dass man aus vergaberechtlichen Gründen bei Vergaben unter 50.000 Euro im beschränkten Verfahren immer eine Ex-Ante-Veröffentlichung machen müsse, ab 50.000 Euro sogar noch eine Ex-Post-Veröffentlichung. Das sei ein ziemlich großer Aufwand, deshalb wähle die Kommunale Abfallwirtschaft hauptsächlich das Verfahren der öffentlichen Ausschreibung.
Kreisrat Ullmer möchte
wissen, ob eine Prüfung erfolgt sei, die Dachflächen zu verpachten.
Frau Heim
antwortet, dass man das in diesem Fall nicht geprüft habe, weil die Anlage in
Bürgstadt nur zur Produktion von Eigenstrom diene und ausgelegt sei.
Landrat Scherf
ergänzt, dass die politische Zielrichtung, nämlich der Eigenverbrauch, vom
Kreistag einstimmig beschlossen worden sei.