Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Einrichtung einer Hebammenvermittlungszentrale und eines Hebammennotfalldienstes im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.02.2019 BKS/001/2019 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales nimmt die Einrichtung der Hebammenvermittlungszentrale und des Hebammennotfalldienstes im Landkreis Miltenberg mit großer Zustimmung zur Kenntnis.
Eine der Aufgaben der
Hebammenvermittlungszentrale sei die Netzwerkarbeit mit Hebammen,
Schwangerenberatungsstellen, Frauen- und Kinderärzten, Gesundheits- und
Jugendamt und weiteren Diensten und Einrichtungen rund um die Geburt und
Wochenbett.
Dazu kommen Aufbau und Pflege einer Homepage,
das Angebot fester Telefonsprechstunden und die Vermittlung von Hebammen und
anderen Angeboten rund um Geburt und Wochenbett, aber auch die Organisation und
Koordination des Hebammennotfalldiensts mit Werbung bei den Hebammen für die
Teilnahme.
Über den Hebammennotfalldienst sollen
Hausbesuche bei kurzfristig auftretenden Bedarfslagen bis zur zwölften Woche
nach Geburt des Kindes organisiert werden – allerdings nur bei Frauen, die
trotz eigener Bemühungen keine Hebamme haben.
Dass nun bessere Hilfen geboten werden
können, sei dem guten Zusammenspiel zwischen Landkreis Miltenberg,
Gesundheitsregion plus und Staatsministerium in München sowie Bayerischem
Landkreistag zu verdanken, lobt Scherf.
Melanie Pani, Sprecherin der
Kreishebammenschaft, erklärt, dass diesen Notdienst niedergelassene und
freiberufliche Hebammen im Landkreis übernehmen. Vor allem die bessere
Vernetzung untereinander mache es jetzt leichter, zusätzliche
Betreuungskapazitäten zu finden. Der Bedarf sei da, denn laut Erhebungen hätte
bis zu einem Drittel der Frauen keine Hebamme, wenn sie aus der Klinik nach
Hause kommen. Geplant sei auf der Homepage über eine Suchfunktion nach
Postleitzahlen auch eine Auflistung aller freiberuflichen Hebammen in einem
Umkreis von 20 Kilometern um den Wohnort der Suchenden.
Herr Dr. Dittmeier, Leiter Abt 2 –
Gesundheit- und Soziales-, führt aus, dass es sich bei der
Hebammenvermittlungszentrale und dem Hebammennotfalldienst im Landkreis
Miltenberg um zwei im Rahmen des Förderprogramms Geburtshilfe des Freistaates
Bayern vom 14. September 2018 gemeinsam entwickelte Maßnahmen der Gesundheitsregion
plus mit der Kreis-Hebammenschaft handele. Gefördert werden in diesem Programm
Maßnahmen und Projekte, welche die geburtshilfliche Hebammenversorgung sowie
die Wochenbettbetreuung durch Hebammen und Entbindungspfleger stärken und
sichern. In die Maßnahmenentwicklung eingebunden waren auch die
Schwangerenberatungsstelle des Gesundheitsamtes und die Koordinierende
Kinderschutzstelle des Jugendamtes.
Betrieben werden die Hebammenvermittlungszentrale und der
Hebammennotfalldienst im Landkreis Miltenberg durch die Kreis-Hebammenschaft in
Eigenregie.
Die Hebammenvermittlungszentrale hat folgende Aufgaben:
1. Netzwerkarbeit mit Hebammen, Schwangerenberatungsstellen, Frauen- und
Kinderärzten, Gesundheits- und Jugendamt sowie anderen Diensten und Einrichtungen
rund um die Geburt und das Wochenbett
2. Aufbau und Pflege einer eigenen Homepage: www.Hebammen-Miltenberg.de
3. Durchführung von festen Telefonsprechstunden sowie Vermittlung von
Hebammen und anderen Angeboten / Diensten rund um Geburt und Wochenbett
4. Organisation und Koordination des Hebammennotfalldienstes, Werbung bei
den Hebammen in der Kreis-Hebammenschaft für eine Teilnahme und Bestätigung
eines entsprechenden Einsatzes
Der Hebammennotfalldienst
hat folgende Aufgabe:
Hausbesuche bei
kurzfristig auftretenden Bedarfslagen während des Wochenbetts (bis zur 12.
Lebenswoche) bei Frauen, die nachweislich trotz eigener Bemühungen keine
Hebamme haben.
Mit den internen
Aufbauarbeiten der beiden Dienste innerhalb der Kreis-Hebammenschaft wurde
Anfang Januar dieses Jahres begonnen. Heute Morgen, am 25. Februar 2019,
erfolgten während eines Pressegespräches deren offizieller Start und
öffentliche Vorstellung.
Finanziert werden die
beiden Dienste zu 90 % durch das obengenannte staatliche Förderprogramm. Der
Landkreis Miltenberg als Zuweisungsempfänger muss einen Anteil von 10 % dazu
aufbringen. In Einvernehmen mit der Kreis-Hebammenschaft wurde für das erste
Jahr 2019 für beide Dienste ein fixer Kostenrahmen in Höhe von 2 x 10.000 €
festgelegt, d.h. auf den Landkreis kommen in diesem Jahr max. 2.000 € zu.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen innerhalb des Budgets für die
Gesundheitsregion plus zur Verfügung.
Die beiden Dienste sind
zunächst für die derzeitige Laufzeit des staatlichen Förderprogramms bis Ende
2021 geplant.
Mit der
Kreis-Hebammenschaft wurde die Erstellung eines ausführlichen jährlichen
Tätigkeitsberichts bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres vereinbart.