Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3.1: Behandlung des Antrags zum Haushalt 2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.02.2019   KT/001/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

a)    Die Verwaltung wird mit der Konzipierung einer Förderrichtlinie zur Unterstützung der Gemeinden bei der Umsetzung von Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes sowie für die dafür notwendigen personellen Ressourcen beauftragt.

 

b)    Auf dieser Grundlage sollen für den Haushaltsplan 2019 wie vorgesehen 50.000€ eingestellt sowie für den Haushaltsplan 2020 150.000€ für die Förderung des Radverkehrs eingeplant werden.


Landrat Scherf erklärt, dass der vorliegende Antrag der CSU-Kreistagsfraktion das bisherige Verwaltungshandeln zur Aufstellung eines landkreisweiten Radwegekonzeptes (RVK) unterstützt. Das für den Landkreis durch das Büro VIA aus Köln unter breiter Beteiligung von Bürger*innen, Verbänden und Gemeinden erstellte RVK liegt der Verwaltung seit dem 7.1.2019 als Entwurf vor und wird noch abschließend geprüft.

Ein letzter Arbeitsschritt steht noch aus. In einem Workshop soll das Thema Pedelec, ruhender Verkehr und Intermodalität bearbeitet werden. Dieser Workshop ist für den 27.2.2019 terminiert.

 

Im Mai 2019 ist ein Beschluss des Kreistags auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und der in dem Konzept enthaltenen Vorschläge vorgesehen. Neben umfangreichen Maßnahmen bei den einzelnen Baulastträgern hinsichtlich von Radwegeverbindungen überörtlicher Bedeutung und Netzwerkfunktion sowie damit verbundener Lückenschlüsse im Radwegenetz sieht das Konzept auch landkreisweite Leit-Projekte vor.

 

Für die Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Radverkehrskonzeptes ist es unabdingbar, dass im Landkreis für die im Antrag der CSU-Kreistagsfraktion geforderte übergreifende Koordination die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen geschaffen werden. Deshalb wird  im Radverkehrskonzept empfohlen, die Stelle eines Fahrradbeauftragten zu schaffen, der die Umsetzung der Projekte koordiniert, die Akteure im Landkreis moderiert und auch die Bearbeitung eingehender Förderanträge übernehmen kann.

 

Zur Förderung der Maßnahmen muss der Landkreis neben der Bereitstellung entsprechend notwendiger personeller und finanzieller Ressourcen „Richtlinien zur Förderung des Baus von Radwegen“ verabschieden. Diese sind zunächst noch zu erarbeiten. Vorstellbar ist es, dass die Richtlinien sich an denen des Landkreises Aschaffenburg orientieren. Dort werden Radwege mit überörtlicher Bedeutung, Radwegeverbindungen mit Netzfunktion und sinnvolle Lückenschlüsse im Radwegenetz, insbesondere auch zu den angrenzenden Landkreisen gefördert. Im Landkreis Aschaffenburg ist es erforderlich, dass die Anträge vor Beginn des Haushaltsjahres vorliegen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Landkreis Aschaffenburg nach dem Abschluss der Maßnahme und dem Vorliegen der entsprechenden Nachweise.

 

Aufgrund der geschilderten Arbeitsabläufe und der Vorlaufzeit von Projekten ist, gerade wenn sich der Landkreis eng an die Vorlage aus Aschaffenburg halten würde, in 2019 eher mit „kleineren“ Maßnahmen zu rechnen und somit die grundsätzlich sachgerechte Höhe des Förderbetrags von 150.000€ noch nicht in 2019 angebracht. Eine Erhöhung des vorgesehenen Ansatzes (50.000€) im Kreisstraßenhaushalt 2019 erscheint der Verwaltung erst für das Haushaltsjahr 2020 erforderlich.

 

Es liegt seitens des Antragstellers zudem für den Haushaltsplan 2019 kein gemäß Geschäftsordnung vorgesehener Vorschlag zur Gegenfinanzierung vor.

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag in seiner Sitzung am 04.02.2019 einstimmig den Beschlussvorschlag.

 

Kreisrat Reinhard erklärt sich seitens der CSU-Fraktion mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden.

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