Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3.3: Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2019 des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.02.2019 KT/001/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreistag beschließt jeweils einstimmig:
1.
Das von der Landkreisverwaltung vorgelegte
Investitionsprogramm wird genehmigt
(Art. 64 Abs. 2 LKrO).
- Der Grundsatzbeschluss „Keine
Nettoneuverschuldung“ wird für das Haushaltsjahr 2019 ausgesetzt.
3.
Der Finanzplan, der von der Verwaltung der
Entwicklung angepasst bzw. fortgeschrieben ist, wird angenommen (Art. 64 LKrO).
4.
Der Stellenplan für die Verwaltung wird genehmigt
(Art. 58 Abs. 2 LKrO).
5.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
wird erlassen (Art. 57 ff. LKrO).
6.
Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die in § 2
der Haushaltssatzung aufgeführten Kredite in Höhe von 4.600.000,00 Euro
aufzunehmen und abzuwickeln.