Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: KEG Amorbach – Sachaufwandsträgerschaft
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 11.02.2019 KT/001/2019 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Der Kreistag fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Die Verwaltung wird ermächtigt, ergebnisoffene Verhandlungen mit der Stadt Amorbach über den Übergang der Sachaufwandsträgerschaft für das Karl-Ernst-Gymnasium in Amorbach an den Landkreis Miltenberg zu führen.
Damit ist die
Stadt Amorbach vollumfänglich zur Tragung des Kostenaufwandes für den
Sachaufwand gemäß Art. 3 BaySchFG originär verpflichtet (Pflichtaufgabe). Die
Stadt Amorbach hat Anspruch auf Gastschulbeiträge gem. Art. 10 BaySchFG. Neben
den gesetzlich geregelten Gastschulbeiträgen gewährt der Landkreis Miltenberg
seit dem Schuljahr 2003/2004 auf freiwilliger Basis für jede Schülerin und
jeden Schüler aus dem Stadtgebiet Amorbach einen Beitrag i. H. v. 110 Euro pro
Schuljahr.
Nach einigen Sondierungsgesprächen in den
vergangenen Jahren zu einer womöglich weitergehenden finanziellen Beteiligung
des Landkreises fand am 20.12.2018 in den Räumen des KEG ein gemeinsames
Gespräch statt, um eine für alle Seiten tragfähige und für die Schule
zukunftsfähige Lösung zu finden. Neben dem Bürgermeister Schmitt der Stadt Amorbach
nahmen an diesem Termin Vertreter des Stadtrats, der Schulleitung sowie
Vertreter des Landratsamtes mit Herrn Landrat Scherf an der Spitze teil.
Darüber hinaus fand ein weiteres Gespräch im Landratsamt am 07.01.2019 statt.
Thema der
beiden Gespräche war die künftige Ausübung der Sachaufwandsträgerschaft für das
KEG Amorbach. Nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 3 des BaySchFG liegt die
Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende Schulen grundsätzlich bei den
Landkreisen.
Die
Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Amorbach dauert jedoch grundsätzlich an, bis
die Stadt sich im Einvernehmen mit dem Landkreis verpflichtet, diesem das
Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen
Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen. Zeitpunkt des
Erlöschens der Sachaufwandsträgerschaft ist das Ende des Haushaltsjahres, das
auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet (Ende des
darauffolgenden Jahres).
Diese
Übertragung der Sachaufwandsträgerschaft von der Stadt Amorbach auf den
Landkreis Miltenberg ist entsprechend in Art. 52 BaySchFG geregelt:
(1) Ist eine kreisangehörige Gemeinde deshalb Träger
des Schulaufwands einer staatlichen Realschule oder eines staatlichen
Gymnasiums, weil sie sich bisher nicht rechtswirksam verpflichtete, im
Einvernehmen mit dem Landkreis diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb
dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und
unentgeltlich zu übertragen, so trägt sie den Schulaufwand bis zum Ende des Haushaltsjahres,
das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet.
Entsprechendes gilt für einen Dritten, der nicht nach Art. 8 zum Tragen des
Schulaufwands verpflichtet ist.
(2) Hat eine Stiftung die Schulanlage bereitgestellt
oder hat der Staat eine Schulanlage bereitgestellt, die nicht in seinem
Eigentum steht, so tritt im Verhältnis zur Stiftung die kommunale Körperschaft,
die den Schulaufwand trägt, in die bisherige Stellung des Staates bezüglich der
bereitgestellten Schulanlage ein und übernimmt insbesondere die vorher vom
Staat erbrachten Leistungen.
Die künftige Sachaufwandsträgerschaft für das KEG
Amorbach wurde in öffentlicher Stadtratssitzung vom 31.01.2019 behandelt. Am
01.02.2019 hat die Stadtverwaltung per E-Mail mitgeteilt, dass die Verwaltung
vom Stadtrat ermächtigt wurde, mit dem Landkreis in Vorberatungen zu treten.
Weitere Schritte des Landkreises Miltenberg setzen
eine entsprechende beschlussmäßige Beauftragung durch die Kreisgremien voraus.
In der Sitzung des Kreisausschusses am 04.02.2019
wurde die Frage des dauerhaften Bestandes in Ergänzung zum Bekenntnis des
Landrats zur Notwendigkeit des Gymnasialstandortes Amorbach hinsichtlich der
Bindung junger Menschen im Sinne der Kreisentwicklung erörtert. Hierzu ist zu
erklären, dass bei einer Übertragung des Schulaufwandes von der Stadt Amorbach
auf den Landkreis Miltenberg mit dessen Einvernehmen die Zustimmung des
Staatsministeriums erforderlich ist.
In seiner Auskunft vom 04.02.2019 an die
Schulleitung stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
ferner fest, dass eine Entscheidung über die Auflösung des KEG beim Staatsministerium, nicht beim
Schulaufwandsträger läge. Vor der Auflösung wäre das Benehmen mit dem
zuständigen Aufwandsträger und mit dem Elternbeirat herzustellen (Art. 26 Abs.
2 BayEUG). Aus den aktuellen Schülerzahlen lasse sich jedoch ein
Handlungsbedarf für eine Auflösung nicht ablesen. Der
Schulaufwandsträger hat – solange die Schule besteht – den Schulaufwand zu
tragen. D.h. insbesondere, die dem Unterricht dienenden Räume, Anlagen und
sonstigen Einrichtungen müssen hinsichtlich Größe, baulicher Beschaffenheit und
Ausstattung die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleisten
(Art. 4 Abs. 1 BayEUG).
Der Kreisausschuss hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 04.02.2019 einstimmig empfohlen, dem Beschluss zu folgen.
Amorbachs
Bürgermeister und Kreisrat Peter Schmitt stellt nochmals die finanzielle
Situation der Stadt Amorbach dar, die aufgrund des Erhalts von Stabilitätshilfen
stark eingeschränkt sei. Deshalb sei es wichtig, in einen Dialog einzusteigen
mit dem Ziel, die Sachaufwandsträgerschaft an den Landkreis zu übertragen. Ein
unabhängiger Gutachter solle Daten, Zahlen und Fakten ermitteln, die später als
Grundlage für Verhandlungen dienen sollten. Das Karl-Ernst-Gymnasium sei für
den Landkreis Miltenberg existenziell wichtig“, formuliert Schmitt. Eine
Alternative zu einer neuen Sachträgerschaft sehe er nicht, da nur dann
weiterhin eine familiäre Atmosphäre und eine qualitativ hochwertige Bildung
möglich seien.
Landrat Jens
Marco Scherf und die Mitglieder des Kreistags stehen hinter dem KEG und
bekennen sich eindeutig zum Gymnasiumsstandort Amorbach. Es wurde betont, dass
es wichtig sei, dass die Verhandlungen ergebnisoffen geführt würden.