Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: KEG Amorbach – Sachaufwandsträgerschaft

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.02.2019   KT/001/2019 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, ergebnisoffene Verhandlungen mit der Stadt Amorbach über den Übergang der Sachaufwandsträgerschaft für das Karl-Ernst-Gymnasium in Amorbach an den Landkreis Miltenberg zu führen.


Herr Krämer trägt vor, dass gemäß der „KEG-Schulchronik“ erfolgte im Jahre 1960 die Verstaatlichung des Karl-Ernst-Gymnasiums in Amorbach, in Zuge dessen sich die Stadt Amorbach vertraglich als künftiger Sachaufwandsträger verpflichtet hatte. Die Personalkosten für den Lehrkörper sind hierdurch auf den Freistaat Bayern übergegangen.

Damit ist die Stadt Amorbach vollumfänglich zur Tragung des Kostenaufwandes für den Sachaufwand gemäß Art. 3 BaySchFG originär verpflichtet (Pflichtaufgabe). Die Stadt Amorbach hat Anspruch auf Gastschulbeiträge gem. Art. 10 BaySchFG. Neben den gesetzlich geregelten Gastschulbeiträgen gewährt der Landkreis Miltenberg seit dem Schuljahr 2003/2004 auf freiwilliger Basis für jede Schülerin und jeden Schüler aus dem Stadtgebiet Amorbach einen Beitrag i. H. v. 110 Euro pro Schuljahr.

 

Nach einigen Sondierungsgesprächen in den vergangenen Jahren zu einer womöglich weitergehenden finanziellen Beteiligung des Landkreises fand am 20.12.2018 in den Räumen des KEG ein gemeinsames Gespräch statt, um eine für alle Seiten tragfähige und für die Schule zukunftsfähige Lösung zu finden. Neben dem Bürgermeister Schmitt der Stadt Amorbach nahmen an diesem Termin Vertreter des Stadtrats, der Schulleitung sowie Vertreter des Landratsamtes mit Herrn Landrat Scherf an der Spitze teil. Darüber hinaus fand ein weiteres Gespräch im Landratsamt am 07.01.2019 statt.

 

Thema der beiden Gespräche war die künftige Ausübung der Sachaufwandsträgerschaft für das KEG Amorbach. Nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 3 des BaySchFG liegt die Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende Schulen grundsätzlich bei den Landkreisen.

Die Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Amorbach dauert jedoch grundsätzlich an, bis die Stadt sich im Einvernehmen mit dem Landkreis verpflichtet, diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen. Zeitpunkt des Erlöschens der Sachaufwandsträgerschaft ist das Ende des Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet (Ende des darauffolgenden Jahres).

Diese Übertragung der Sachaufwandsträgerschaft von der Stadt Amorbach auf den Landkreis Miltenberg ist entsprechend in Art. 52 BaySchFG geregelt:

(1) Ist eine kreisangehörige Gemeinde deshalb Träger des Schulaufwands einer staatlichen Realschule oder eines staatlichen Gymnasiums, weil sie sich bisher nicht rechtswirksam verpflichtete, im Einvernehmen mit dem Landkreis diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen, so trägt sie den Schulaufwand bis zum Ende des Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später rechtswirksam verpflichtet. Entsprechendes gilt für einen Dritten, der nicht nach Art. 8 zum Tragen des Schulaufwands verpflichtet ist.

(2) Hat eine Stiftung die Schulanlage bereitgestellt oder hat der Staat eine Schulanlage bereitgestellt, die nicht in seinem Eigentum steht, so tritt im Verhältnis zur Stiftung die kommunale Körperschaft, die den Schulaufwand trägt, in die bisherige Stellung des Staates bezüglich der bereitgestellten Schulanlage ein und übernimmt insbesondere die vorher vom Staat erbrachten Leistungen.

 

Die künftige Sachaufwandsträgerschaft für das KEG Amorbach wurde in öffentlicher Stadtratssitzung vom 31.01.2019 behandelt. Am 01.02.2019 hat die Stadtverwaltung per E-Mail mitgeteilt, dass die Verwaltung vom Stadtrat ermächtigt wurde, mit dem Landkreis in Vorberatungen zu treten.

 

Weitere Schritte des Landkreises Miltenberg setzen eine entsprechende beschlussmäßige Beauftragung durch die Kreisgremien voraus.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 04.02.2019 wurde die Frage des dauerhaften Bestandes in Ergänzung zum Bekenntnis des Landrats zur Notwendigkeit des Gymnasialstandortes Amorbach hinsichtlich der Bindung junger Menschen im Sinne der Kreisentwicklung erörtert. Hierzu ist zu erklären, dass bei einer Übertragung des Schulaufwandes von der Stadt Amorbach auf den Landkreis Miltenberg mit dessen Einvernehmen die Zustimmung des Staatsministeriums erforderlich ist.

 

In seiner Auskunft vom 04.02.2019 an die Schulleitung stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ferner fest, dass eine Entscheidung über die Auflösung des KEG beim  Staatsministerium, nicht beim Schulaufwandsträger läge. Vor der Auflösung wäre das Benehmen mit dem zuständigen Aufwandsträger und mit dem Elternbeirat herzustellen (Art. 26 Abs. 2 BayEUG). Aus den aktuellen Schülerzahlen lasse sich jedoch ein Handlungsbedarf für eine Auflösung nicht ablesen. Der Schulaufwandsträger hat – solange die Schule besteht – den Schulaufwand zu tragen. D.h. insbesondere, die dem Unterricht dienenden Räume, Anlagen und sonstigen Einrichtungen müssen hinsichtlich Größe, baulicher Beschaffenheit und Ausstattung die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleisten (Art. 4 Abs. 1 BayEUG).

 

Der Kreisausschuss hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 04.02.2019 einstimmig empfohlen, dem Beschluss zu folgen.

 

 

Amorbachs Bürgermeister und Kreisrat Peter Schmitt stellt nochmals die finanzielle Situation der Stadt Amorbach dar, die aufgrund des Erhalts von Stabilitätshilfen stark eingeschränkt sei. Deshalb sei es wichtig, in einen Dialog einzusteigen mit dem Ziel, die Sachaufwandsträgerschaft an den Landkreis zu übertragen. Ein unabhängiger Gutachter solle Daten, Zahlen und Fakten ermitteln, die später als Grundlage für Verhandlungen dienen sollten. Das Karl-Ernst-Gymnasium sei für den Landkreis Miltenberg existenziell wichtig“, formuliert Schmitt. Eine Alternative zu einer neuen Sachträgerschaft sehe er nicht, da nur dann weiterhin eine familiäre Atmosphäre und eine qualitativ hochwertige Bildung möglich seien.

 

Landrat Jens Marco Scherf und die Mitglieder des Kreistags stehen hinter dem KEG und bekennen sich eindeutig zum Gymnasiumsstandort Amorbach. Es wurde betont, dass es wichtig sei, dass die Verhandlungen ergebnisoffen geführt würden.

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