Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: KEG Amorbach – Sachaufwandsträgerschaft
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.02.2019 KA/001/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig
folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, Verhandlungen mit der Stadt Amorbach über den Übergang der Sachaufwandsträgerschaft für das Karl-Ernst-Gymnasium in Amorbach an den Landkreis Miltenberg zu führen.
Landrat Scherf erläutert, dass das KEG ursprünglich am
8. Oktober 2018 auf der Tagesordnung des Kreisausschusses gewesen sei. Der
Punkt sei damals zurückgestellt worden, weil hierzu noch Gespräche im Stadtrat
in Amorbach notwendig gewesen seien. Er setze seine Aussagen zur Bedeutung des
Karl-Ernst-Gymnasiums bzw. zur Bedeutung des Gymnasialstandortes Amorbach für
den Landkreis Miltenberg aus der Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 8.
Oktober 2018 als bekannt voraus.
Der Kreiskämmerer, Herr Krämer, legt dar, dass gemäß
der „KEG-Schulchronik“ im Jahre 1960 die Verstaatlichung des
Karl-Ernst-Gymnasiums in Amorbach erfolgte, in Zuge dessen sich die Stadt
Amorbach vertraglich als künftiger Sachaufwandsträger verpflichtet hatte. Die
Personalkosten für den Lehrkörper sind hierdurch auf den Freistaat Bayern
übergegangen.
Damit ist die Stadt Amorbach vollumfänglich zur
Tragung des Kostenaufwandes für den Sachaufwand gemäß Art. 3 BaySchFG originär
verpflichtet (Pflichtaufgabe). Die Stadt Amorbach hat Anspruch auf
Gastschulbeiträge gem. Art. 10 BaySchFG. Neben den gesetzlich geregelten
Gastschulbeiträgen gewährt der Landkreis Miltenberg seit dem Schuljahr
2003/2004 auf freiwilliger Basis für jede Schülerin und jeden Schüler aus dem
Stadtgebiet Amorbach einen Beitrag i. H. v. 110 Euro pro Schuljahr.
Nach einigen
Sondierungsgesprächen in den vergangenen Jahren zu einer womöglich
weitergehenden finanziellen Beteiligung des Landkreises fand am 20.12.2018 in
den Räumen des KEG ein gemeinsames Gespräch statt, um eine für alle Seiten
tragfähige und für die Schule zukunftsfähige Lösung zu finden. Neben dem
Bürgermeister Schmitt der Stadt Amorbach nahmen an diesem Termin Vertreter des
Stadtrats, der Schulleitung sowie Vertreter des Landratsamtes mit Herrn Landrat
Scherf an der Spitze teil. Darüber hinaus fand ein weiteres Gespräch im
Landratsamt am 07.01.2019 statt.
Thema der beiden Gespräche war die künftige Ausübung
der Sachaufwandsträgerschaft für das KEG Amorbach. Nach Art. 8 Abs. 1 Nr. 3 des
BaySchFG liegt die Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende Schulen
grundsätzlich bei den Landkreisen.
Die Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Amorbach dauert
jedoch grundsätzlich an, bis die Stadt sich im Einvernehmen mit dem Landkreis
verpflichtet, diesem das Eigentum an allen dem Schulbetrieb dienenden
beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne Verbindlichkeiten und unentgeltlich
zu übertragen. Zeitpunkt des Erlöschens der Sachaufwandsträgerschaft ist das
Ende des Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich später
rechtswirksam verpflichtet (Ende des darauffolgenden Jahres).
Diese Übertragung der Sachaufwandsträgerschaft von der
Stadt Amorbach auf den Landkreis Miltenberg ist entsprechend in Art. 52
BaySchFG geregelt:
(1) Ist eine kreisangehörige
Gemeinde deshalb Träger des Schulaufwands einer staatlichen Realschule oder
eines staatlichen Gymnasiums, weil sie sich bisher nicht rechtswirksam
verpflichtete, im Einvernehmen mit dem Landkreis diesem das Eigentum an allen
dem Schulbetrieb dienenden beweglichen und unbeweglichen Sachen ohne
Verbindlichkeiten und unentgeltlich zu übertragen, so trägt sie den Schulaufwand
bis zum Ende des Haushaltsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem sie sich
später rechtswirksam verpflichtet. Entsprechendes gilt für einen Dritten, der
nicht nach Art. 8 zum Tragen des Schulaufwands verpflichtet ist.
(2) Hat eine Stiftung die
Schulanlage bereitgestellt oder hat der Staat eine Schulanlage bereitgestellt,
die nicht in seinem Eigentum steht, so tritt im Verhältnis zur Stiftung die
kommunale Körperschaft, die den Schulaufwand trägt, in die bisherige Stellung
des Staates bezü-lich der bereitgestellten Schulanlage ein und übernimmt
insbesondere die vorher vom Staat erbrachten Leistungen.
Die künftige
Sachaufwandsträgerschaft für das KEG Amorbach wurde in öffentlicher
Stadtratssitzung vom 31.01.2019 behandelt.
Weitere Schritte
des Landkreises Miltenberg setzen eine entsprechende beschlussmäßige
Beauftragung durch die Kreisgremien voraus.
Landrat Scherf ergänzt, dass er es begrüße, dass man sich gemeinsam an einen Tisch setze und nach Lösungen suche. Er bittet das Gremium, ihn und die Verwaltung zu ermächtigen, in konkrete Gespräche eintreten zu können. Wenn belastbare Vorschläge erarbeitet seien, werde man zurück ins Gremium kommen.
Kreisrat und Bürgermeister von Amorbach, Herr Schmitt, trägt vor, dass man sich im Landkreis Miltenberg glücklich schätzen könne, sich Bildungsregion nennen zu dürfen. Es gehe bei der Bildungsregion darum, dass man mit allen Beteiligten in einem regionalen Netzwerk der Bildungsregion die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen meistere. Allen verantwortlichen kommunalen Mandatsträger hier im Kreistag sei in den vergangenen Jahren und auch heute noch wichtig, dass man im Kreishaushalt bei der Bildung einen Schwerpunkt setzte. Jeder Euro, den man in Bildung investiere, sei eine gut angelegte Hypothek für die Zukunft. Diesen Weg dürfe man auch in Zukunft nicht verlassen. Diesem Schwerpunkt, in die Bildung zu investieren, habe sich auch die Stadt Amorbach, insbesondere in den vergangenen Jahren, verpflichtet. Mit dem dort entstanden Schulcampus, wo bekannter Weise auch noch andere Schulträger mit dabei seien, habe man ein kleines Biotop geschaffen, wo rund 33 Mio. Euro investiert worden seien. Von den derzeit 440 Schülern des KEG kämen 94 aus Amorbach, 65 aus Baden-Württemberg und rund 300 aus dem westlichen Landkreis Miltenberg. Die jährlichen Ausgaben in Amorbach im Bildungsetat betrügen 1,7 Mio. Euro. Weil die derzeitigen 3,9 Mio. Schulden des KEG 59% der Gesamtschulden betragen, bekäme die Stadt Amorbach Stabilisierungshilfe. Die damit verbundenen Auflagen, darauf sei immer wieder vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und auch der Kommunalaufsicht hingewiesen worden, seien u.a., bei der Haushaltsaufstellung auch im Hinblick auf das KEG irgendwo Lösungen herbeizuführen. Verhandlungen mit dem Landkreis Miltenberg seien auch schon vor seiner Zeit als Kreisrat oder Bürgermeister gelaufen. Die Verhandlungen gingen zurück bis 1973, seien aber damals nicht zu Ende geführt worden oder gescheitert. Der mehrmalige Versuch damals, für das KEG höhere finanzielle Unterstützung der Gastschulbeiträge, auch für die Amorbacher Schüler, zu bekommen, die 2004 gekürzt worden seien, hätten von dem Landkreis nicht genehmigt werden können mit dem Hinweis, dass es freiwillige Leistungen seien.
Im vergangenen Jahr habe er mit Landrat Scherf verschiedene Gesprächen hinsichtlich Kooperationsmodellen geführt und einige Vorschläge unterbreitet. Seitens der Kreisverwaltung sei mitgeteilt worden, dass als mögliche Alternative letztendlich der erwähnte Art. 52 BaySchFG gesehen werden könnte. Auf dieser Grundlage seien die bereits von Herrn Krämer genannten Gespräche fortgeführt worden. Allen Beteiligten sei bei der Gesprächsrunde am 20.12.2018 klar gewesen, dass es oberste Prämisse sein müsse, dass man mit den drei Standorten der Kreisgymnasien auch den Gymnasiumstandort Amorbach sowohl in seiner Gänze als auch für die zukünftige Weiterentwicklung des Landkreises gesichert werden müsse.
Man dürfe sich im Landkreis Miltenberg in der Bildungsregion auch glücklich schätzen, dass es die Joachim & Susanne Schulz Stiftung gebe, die in Amorbach ihren Sitz habe. Mit dem dortigen „expirius“-Projekt und dem jetzigen Bau eines Schülerforschungszentrums werde der Landkreis Miltenberg zwischen den beiden Metropolregionen RheinMain und RheinNeckar zum MINT-Bildungszentrum ausgebaut. Man vernetze damit in der Bildungsregion weitere wertvolle Angebote und könnten somit von diesen Einrichtungen gemeinsam profitieren. Nicht in seiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Amorbach, sondern als Kreisrat bittet er darum, den begonnenen Dialog zwischen Landkreisverwaltung, Stadt Amorbach und Schulleitung fortführen zu dürfen und, wie im Beschlussvorschlag formuliert, die Verwaltung zu ermächtigen, in Verhandlungen offen einzusteigen in der Hoffnung, ein Einvernehmen im Sinne des Art. 52 BaySchFG zu erzielen.
Die Fraktionen erklären ihre Zustimmung und bekennen sich eindeutig zum Gymnasiumstandort Amorbach.