Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Individualbeförderung an den beiden Förderschulen des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.12.2018 KT/005/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreistag fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Individualbeförderung notwendigen Schritte durchzuführen und Entscheidungen als laufende Verwaltung zu treffen.
Frau Wagner, SB 112 – Ausbildungsförderung,
Schulwesen, trägt vor, dass bereits seit dem Schuljahr 1994/1995 eine
individuelle Beförderung von Förderschülern der ersten beiden Klassen der
Janusz-Korczak-Schule Elsenfeld sowie der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule
Miltenberg erfolgt.
Die Kinder der schulvorbereitenden
Einrichtung (SVE) sowie der Klassen 1 und 2 werden alters- und
entwicklungsbedingt mit (größtenteils) Kleinbussen befördert. Die Schulen
sollen frühzeitig und fortlaufend versuchen, die Schülerinnen und Schüler auf
eine Beförderung mit dem ÖPNV vorzubereiten und umzustellen. Ab der Klasse 3
sollten alle Kinder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Nur in Ausnahmefällen
wird darüber hinaus weiter mit den Individuallinien befördert (auf schriftlichen
Antrag mit ausführlicher Begründung, Stellungnahme der Schule und ggfls.
Begutachtung durch das Gesundheitsamt).
Folgende Kosten sind in den letzten drei
Jahren angefallen:
Schuljahr 2015/2016 rund 295.000 Euro
Schuljahr 2016/2017 rund 226.000 Euro
Schuljahr 2017/2018 rund 273.000 Euro
Dem gegenüber stehen die Kosten, die bei
Bereitstellung von Schülernetzkarten für diese Schülerinnen und Schüler
angefallen wären:
Schuljahr 2015/2016 ca. 117 Schüler/innen 87.796,80
Euro
Schuljahr 2016/2017 ca. 115 Schüler/innen 88.492,50
Euro
Schuljahr 2017/2018 ca. 117 Schüler/innen 92.857,05
Euro
Die Verträge sind von beiden Seiten kündbar
zum 30.06. eines Jahres. Die Planung der Routen fällt auch aufgrund der
Anmeldungen in den Schulen letztlich in den Sommer, so dass Ausschreibung
generell zeitlich sehr knapp verlaufen.
Aufgrund der im Vergaberecht geänderten
Schwellenwerte und des zeitlich knappen Ablaufs ist es eventuell sinnvoll,
diese Leistungen zum Schuljahr 2019/2020 europaweit und für vier Jahre auszuschreiben.
Für eine längere Vertragsdauer sprechen auch die bisherigen Signale der
Unternehmer, bei einem länger andauernden Vertragsverhältnis günstigere Preise
kalkulieren zu können. Aufgrund der Komplexität würden wir bei einer
europaweiten Ausschreibung ein externes Büro zur Beratung und Durchführung
hinzuzuziehen.
Die Verwaltung
bittet daher um eine Ermächtigung der Kreisgremien als Grundlage, alle
notwendigen Schritte und Entscheidungen für die Individualbeförderung
durchführen zu dürfen.
Der Kreisausschuss
hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 03.12.2018 einstimmig empfohlen, dem
Beschluss zuzustimmen.
Kreisrätin Frey
fragt, ab welchem Betrag eine europaweite Ausschreibung nötig sei.
Eine
Individualbeförderung finde sie im Sinne der Inklusion eher negativ. Daher
möchte sie wissen, ob nicht andere Wege denkbar seien wie z.B. bei den Eltern
anzuregen, ihre Kindern eine Weile im öffentlichen Verkehr zu begleiten.
Frau Wagner
antwortet, dass der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung seit
Anfang des Jahres 2018 bei 221.000 Euro liege.
Zum Hintergrund
erklärt Frau Wagner, dass es hierbei um die jüngsten Schüler gehe, die in den
Zuständigkeitsbereich der Schülerbeförderung fallen. Anfang der 1990er Jahre
sei festgelegt worden, dass diese Kinder aufgrund ihrer Entwicklung individuell
befördert würden. Es hätten sich damals sehr viele Eltern und Elternbeiräte
zusammengeschlossen, um genau das durchzusetzen. Trotzdem sei es so, dass die
Schulen immer darauf hinwirkten, dass die Kinder so früh wie möglich
selbständig und spätestens ab der 3. Klasse öffentlich fahren. Außerdem werde
immer die Einschätzung der Schule immer zu Hilfe genommen.
Wenn es für ein
Kind einen Schulbegleiter gebe, könne man diesen auf den Schulweg ausweiten.
Die von Kreisrätin
Frey angesprochene Begleitung sei in den wenigsten Fällen möglich. Diese
Problematik habe man insbesondere im Bereich der SVE-Kinder, die morgens in die
Schule gingen und mittags noch einmal in den Kindergarten. Es tauche immer
wieder das Problem, wie die Kinder nach der Schule an den Kindergarten bzw.
nach Hause kommen.
Kreisrat Dr.
Linduschka findet die Anregung von Kreisrätin Frey sehr sinnvoll. Er fragt nach
der Möglichkeit, in Einzelfällen solche Individuallösungen zu finden, wenn vor
Ort die Möglichkeit und der Wunsch bestünde.
Selbstverständlich
und jederzeit, so Frau Wagner. Diese Möglichkeit werde immer angeboten und in
einigen Fällen auch genutzt.
Kreisrätin Wolf-Pleßmann möchte eine Lanze für die Kinder brechen, die auf diesen Kleinbus angewiesen seien. Es gehöre auch zur Teilhabe und zur Inklusion, dass die Kinder ordentlich befördert würden.