Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Individualbeförderung an den beiden Förderschulen des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.12.2018   KT/005/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Individualbeförderung notwendigen Schritte durchzuführen und Entscheidungen als laufende Verwaltung zu treffen.


Frau Wagner, SB 112 – Ausbildungsförderung, Schulwesen, trägt vor, dass bereits seit dem Schuljahr 1994/1995 eine individuelle Beförderung von Förderschülern der ersten beiden Klassen der Janusz-Korczak-Schule Elsenfeld sowie der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg erfolgt.

 

Die Kinder der schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) sowie der Klassen 1 und 2 werden alters- und entwicklungsbedingt mit (größtenteils) Kleinbussen befördert. Die Schulen sollen frühzeitig und fortlaufend versuchen, die Schülerinnen und Schüler auf eine Beförderung mit dem ÖPNV vorzubereiten und umzustellen. Ab der Klasse 3 sollten alle Kinder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Nur in Ausnahmefällen wird darüber hinaus weiter mit den Individuallinien befördert (auf schriftlichen Antrag mit ausführlicher Begründung, Stellungnahme der Schule und ggfls. Begutachtung durch das Gesundheitsamt).

 

Folgende Kosten sind in den letzten drei Jahren angefallen:

 

Schuljahr 2015/2016               rund 295.000 Euro

Schuljahr 2016/2017               rund 226.000 Euro

Schuljahr 2017/2018               rund 273.000 Euro

 

Dem gegenüber stehen die Kosten, die bei Bereitstellung von Schülernetzkarten für diese Schülerinnen und Schüler angefallen wären:

 

Schuljahr 2015/2016               ca. 117 Schüler/innen             87.796,80 Euro

Schuljahr 2016/2017               ca. 115 Schüler/innen             88.492,50 Euro

Schuljahr 2017/2018               ca. 117 Schüler/innen             92.857,05 Euro

 

Die Verträge sind von beiden Seiten kündbar zum 30.06. eines Jahres. Die Planung der Routen fällt auch aufgrund der Anmeldungen in den Schulen letztlich in den Sommer, so dass Ausschreibung generell zeitlich sehr knapp verlaufen.

 

Aufgrund der im Vergaberecht geänderten Schwellenwerte und des zeitlich knappen Ablaufs ist es eventuell sinnvoll, diese Leistungen zum Schuljahr 2019/2020 europaweit und für vier Jahre auszuschreiben. Für eine längere Vertragsdauer sprechen auch die bisherigen Signale der Unternehmer, bei einem länger andauernden Vertragsverhältnis günstigere Preise kalkulieren zu können. Aufgrund der Komplexität würden wir bei einer europaweiten Ausschreibung ein externes Büro zur Beratung und Durchführung hinzuzuziehen.

 

Die Verwaltung bittet daher um eine Ermächtigung der Kreisgremien als Grundlage, alle notwendigen Schritte und Entscheidungen für die Individualbeförderung durchführen zu dürfen.

 

Der Kreisausschuss hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 03.12.2018 einstimmig empfohlen, dem Beschluss zuzustimmen.

 

 

Kreisrätin Frey fragt, ab welchem Betrag eine europaweite Ausschreibung nötig sei.

Eine Individualbeförderung finde sie im Sinne der Inklusion eher negativ. Daher möchte sie wissen, ob nicht andere Wege denkbar seien wie z.B. bei den Eltern anzuregen, ihre Kindern eine Weile im öffentlichen Verkehr zu begleiten.

 

Frau Wagner antwortet, dass der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung seit Anfang des Jahres 2018 bei 221.000 Euro liege.

Zum Hintergrund erklärt Frau Wagner, dass es hierbei um die jüngsten Schüler gehe, die in den Zuständigkeitsbereich der Schülerbeförderung fallen. Anfang der 1990er Jahre sei festgelegt worden, dass diese Kinder aufgrund ihrer Entwicklung individuell befördert würden. Es hätten sich damals sehr viele Eltern und Elternbeiräte zusammengeschlossen, um genau das durchzusetzen. Trotzdem sei es so, dass die Schulen immer darauf hinwirkten, dass die Kinder so früh wie möglich selbständig und spätestens ab der 3. Klasse öffentlich fahren. Außerdem werde immer die Einschätzung der Schule immer zu Hilfe genommen.

Wenn es für ein Kind einen Schulbegleiter gebe, könne man diesen auf den Schulweg ausweiten.

Die von Kreisrätin Frey angesprochene Begleitung sei in den wenigsten Fällen möglich. Diese Problematik habe man insbesondere im Bereich der SVE-Kinder, die morgens in die Schule gingen und mittags noch einmal in den Kindergarten. Es tauche immer wieder das Problem, wie die Kinder nach der Schule an den Kindergarten bzw. nach Hause kommen.

 

Kreisrat Dr. Linduschka findet die Anregung von Kreisrätin Frey sehr sinnvoll. Er fragt nach der Möglichkeit, in Einzelfällen solche Individuallösungen zu finden, wenn vor Ort die Möglichkeit und der Wunsch bestünde.

 

Selbstverständlich und jederzeit, so Frau Wagner. Diese Möglichkeit werde immer angeboten und in einigen Fällen auch genutzt.

 

Kreisrätin Wolf-Pleßmann möchte eine Lanze für die Kinder brechen, die auf diesen Kleinbus angewiesen seien. Es gehöre auch zur Teilhabe und zur Inklusion, dass die Kinder ordentlich befördert würden.

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