Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Antrag der THW Helfervereine der Ortsverbände Miltenberg und Obernburg auf Unterstützung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.12.2018 KA/005/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Landkreis Miltenberg
beschließt eine jährliche Zuweisung in Höhe von jeweils 5000,- € an die
THW-Helfervereinigung des THW Miltenberg e.V. sowie an die
THW-Helfervereinigung des THW Obernburg e.V. für die Aufwendungen, welche ihnen
aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Katastrophenschutz entstehen, und die
nicht von Dritten übernommen werden. Die Regelung tritt zum 01.01.2019 in
Kraft.
Die Auszahlung der
Mittel des Landkreises erfolgt nach Vorlage und Anerkennung entsprechender
Belege. Bei geringeren Ausgaben wird die Zuweisung entsprechend reduziert.
Diese Leistung erfolgt freiwillig, aus ihr kann kein Rechtsanspruch abgeleitet
werden.
Sachverhalt:
Wegen Zeitmangels verzichten die Herren des
THW auf die Darstellung ihrer Präsentation, da dem Kreisausschuss die
Beschlussvorlage bereits bekannt ist.
Sachverhalt:
Der Brand- und Katastrophenschutz ist eine
Aufgabe des Landkreises Miltenberg. Hierbei hilft eine Vielzahl von
Organisationen mit, um den Landkreis Miltenberg bestmöglich vor Gefahren aus
Katastrophen und sonstigen Schadensereignissen zu schützen. Neben der Feuerwehr
und dem BRK leisten hier die beiden Ortsverbände des THW einen wichtigen
Beitrag. Die Feuerwehren werden durch die Gemeinden und überörtlich durch den
Landkreis aufgrund direkter gesetzlicher Grundlage unterhalten und unterstützt.
Das BRK bekommt bereits seit den 1980er Jahren einen jährlichen Zuschuss, der
zuletzt mit Kreisausschussbeschluss vom 18.07.2016 auf 20.000 € erhöht wurde.
Das THW wird vom Bund getragen (§ 1
THW-Gesetz). Allerdings sind beide THWs im Landkreis, insbesondere über ihre
Helfervereine, schon immer bestrebt, sich sehr aktiv in die örtliche
Gefahrenabwehr im Landkreis einzubringen. Dieses Engagement haben die
Ortsverbände auch immer in unregelmäßigen Abständen im Kreisausschuss
vorgestellt. Wir möchten dem THW daher an dieser Stelle erneut die Möglichkeit
geben, ihre aktuellen Aktivitäten vorzustellen.
Aufgrund dieses Engagements, welches in
finanzieller Hinsicht auch von den Helfervereinen getragen wird, hält es die
Verwaltung auf Bitte der THW Helfervereine in einem Gespräch am 06.03.2018 hin
für angemessen, dem THW entsprechend dem BRK eine jährliche Zuwendung zu geben. In dem Gespräch
berichteten die Helfervereine, dass ihnen für die Pflege und Instandsetzung des
vorgehaltenen Geräts jährliche Kosten von ungefähr 7500,- € je Ortsverband
entstehen würden. Diese hohe Belastung ließe es kaum zu, in neues Gerät oder
Verbesserungen der Unterkunft zu investieren.
Aufgrund dieser Sachlage erscheint es
angemessen, je Helferverein einen Betrag von 5000,- € pro Jahr zu gewähren. Die
Auszahlung der Mittel des Landkreises erfolgt nach Vorlage und Anerkennung
entsprechender Belege. Sollte die Zuweisungssumme nicht erreicht werden, wird
der Betrag entsprechend gekürzt. Diese Leistung erfolgt freiwillig, aus ihr
kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Eine Präsentation liegt anbei.