Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Antrag der THW Helfervereine der Ortsverbände Miltenberg und Obernburg auf Unterstützung

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.12.2018   KA/005/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Landkreis Miltenberg beschließt eine jährliche Zuweisung in Höhe von jeweils 5000,- € an die THW-Helfervereinigung des THW Miltenberg e.V. sowie an die THW-Helfervereinigung des THW Obernburg e.V. für die Aufwendungen, welche ihnen aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Katastrophenschutz entstehen, und die nicht von Dritten übernommen werden. Die Regelung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 

Die Auszahlung der Mittel des Landkreises erfolgt nach Vorlage und Anerkennung entsprechender Belege. Bei geringeren Ausgaben wird die Zuweisung entsprechend reduziert. Diese Leistung erfolgt freiwillig, aus ihr kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.


Sachverhalt:

 

Wegen Zeitmangels verzichten die Herren des THW auf die Darstellung ihrer Präsentation, da dem Kreisausschuss die Beschlussvorlage bereits bekannt ist.

 

Sachverhalt:

Der Brand- und Katastrophenschutz ist eine Aufgabe des Landkreises Miltenberg. Hierbei hilft eine Vielzahl von Organisationen mit, um den Landkreis Miltenberg bestmöglich vor Gefahren aus Katastrophen und sonstigen Schadensereignissen zu schützen. Neben der Feuerwehr und dem BRK leisten hier die beiden Ortsverbände des THW einen wichtigen Beitrag. Die Feuerwehren werden durch die Gemeinden und überörtlich durch den Landkreis aufgrund direkter gesetzlicher Grundlage unterhalten und unterstützt. Das BRK bekommt bereits seit den 1980er Jahren einen jährlichen Zuschuss, der zuletzt mit Kreisausschussbeschluss vom 18.07.2016 auf 20.000 € erhöht wurde.

 

Das THW wird vom Bund getragen (§ 1 THW-Gesetz). Allerdings sind beide THWs im Landkreis, insbesondere über ihre Helfervereine, schon immer bestrebt, sich sehr aktiv in die örtliche Gefahrenabwehr im Landkreis einzubringen. Dieses Engagement haben die Ortsverbände auch immer in unregelmäßigen Abständen im Kreisausschuss vorgestellt. Wir möchten dem THW daher an dieser Stelle erneut die Möglichkeit geben, ihre aktuellen Aktivitäten vorzustellen.

 

Aufgrund dieses Engagements, welches in finanzieller Hinsicht auch von den Helfervereinen getragen wird, hält es die Verwaltung auf Bitte der THW Helfervereine in einem Gespräch am 06.03.2018 hin für angemessen, dem THW entsprechend dem BRK eine jährliche  Zuwendung zu geben. In dem Gespräch berichteten die Helfervereine, dass ihnen für die Pflege und Instandsetzung des vorgehaltenen Geräts jährliche Kosten von ungefähr 7500,- € je Ortsverband entstehen würden. Diese hohe Belastung ließe es kaum zu, in neues Gerät oder Verbesserungen der Unterkunft zu investieren.

 

Aufgrund dieser Sachlage erscheint es angemessen, je Helferverein einen Betrag von 5000,- € pro Jahr zu gewähren. Die Auszahlung der Mittel des Landkreises erfolgt nach Vorlage und Anerkennung entsprechender Belege. Sollte die Zuweisungssumme nicht erreicht werden, wird der Betrag entsprechend gekürzt. Diese Leistung erfolgt freiwillig, aus ihr kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

 

Eine Präsentation liegt anbei.

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