Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Zuschuss des Landkreises für die Erweiterung des stationären Hospizes Alzenau

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Sitzung:03.12.2018   KA/005/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Landkreis Miltenberg gewährt für die Erweiterung des stationären Hospizes Alzenau von 8 auf 10 Plätze mit Schaffung eines Mehrzweckraums auf der Grundlage veranschlagter Baukosten von ca. 800.000 € einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 15.000 €.

Die Auszahlung erfolgt in zwei gleichen Raten von 7.500 € jeweils

·         nach Baubeginn sowie

·         nach Baufertigstellung und Vorlage eines vereinfachten Verwendungsnachweises.


Landrat Scherf erläutert, dass stationäre Hospize neben der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung ein wichtiger Baustein im Hospiz-Palliativ-Versorgungsnetzwerk sind.

Die Kosten für die kostenintensive stationäre Hospizversorgung (Tagessatz im Hospiz Alzenau derzeit 417,37 €) tragen zu 95 % die Krankenkassen, lediglich 5 % muss der Hospizträger - in der Regel über Spenden - selbst aufbringen.

Über die Bedarfsplanung für stationäre Hospizplätze entscheidet in Bayern die Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Kranken- und Pflegekassen. Ausgehend von zurzeit noch ca. einem Platz je 60.000 Einwohner gibt es in Bayern derzeit 18 stationäre Hospize für Erwachsene mit insgesamt 186 Plätzen. In Unterfranken (1,3 Mio. EW) gibt es zwei stationäre Hospize mit bislang insgesamt 18 Plätzen, davon 8 in Alzenau und 10 in Würzburg. Für diese beiden Hospize wurde nun eine Erhöhung um jeweils zwei Plätze zugelassen. Die Erhöhung erschien dringend notwendig. In den letzten Jahren mussten in Alzenau jährlich bei etwa 100 möglichen Aufnahmen 150 bis 250 Aufnahmeanfragen aus Platzgründen abgelehnt werden, hiervon (Durchschnitt 2013 - 2017) jährlich 22 allein aus dem Landkreis Miltenberg und 26 aus dem Bereich der Stadt Aschaffenburg. Nachdem dies allenthalben der Fall ist, hat sich die Bayerische Staatsregierung zum Ziel gesetzt, das Versorgungsangebot zu verdoppeln.

Der staatliche Zuschuss für die Errichtung von bedarfsnotwendigen stationären Hospizen durch den Freistaat Bayern beträgt 10.000 € je Platz. Darüber hinaus sind die anfallenden Kosten vom Hospizträger selbst aufzubringen, sofern nicht die Finanzierung durch Spenden möglich ist. Eine Förderverpflichtung für die Landkreise und kreisfreien Städte besteht nicht. Ein Zuschuss unsererseits ist daher eine freiwillige Leistung.

Für die Erweiterung des stationären Hospizes Alzenau von 8 auf 10 Plätze mit Schaffung eines Mehrzweckraums sind nach der bisherigen Baukostenplanung rund 770.000 € vorgesehen, wobei bereits mit einer Erhöhung von 50.000 € bis 60.000 € gerechnet wird.

Hiervon sind bereits 550.000 € durch Zuschusszusagen gedeckt, davon 350.000 € seitens des Hospizfördervereins Alzenau e.V., 70.000 € seitens des Landkreises Aschaffenburg und 30.000 € seitens verschiedener Gemeinden. Die Stadt Aschaffenburg hat über den dort ebenfalls vorliegenden Zuschussantrag bislang noch nicht entschieden. Mithin verbleibt aktuell eine Finanzierungslücke von ca. 250.000 €.

Eine noch bestehende Rücklage des Hospizes von 200.000 € müsse weitgehend für notwendige Instandhaltungen der kommenden Jahre zurückbehalten werden. Daneben muss ständig der 5%ige Trägereigenanteil finanziert werden, der sich bislang bei 8 Plätzen bei einer durchschnittlichen Belegung von 93,8 % auf 57.162 € belief, bei künftig 10 Plätzen auf 71.452 €. Ggf. ist ergänzend noch eine Kreditfinanzierung durch die Sozialservice-Gesellschaft des BRK als Trägerin des Hospizes notwendig.

Das Hospiz Alzenau wandte sich mit seiner Spendenbitte nach eigenem Bekunden „an alle umliegenden Städte (und Gemeinden) sowie die Landkreise“. Angeschrieben wurden jedenfalls auch mehrere Kommunen im Landkreis Miltenberg. Mindestens die Gemeinde Großwallstadt hatte bereits eine Spende von 1.000 € überwiesen, als die Kommunen im Landkreis mit Schreiben des Landratsamtes vom 25.09.2018 darüber informiert wurden, dass ein Antrag auch beim Landkreis Miltenberg vorliegt und wohlwollend geprüft werde. Zwischenzeitlich ist bekannt, dass auch die Gemeinden Sulzbach und Kleinwallstadt eine Spende überwiesen haben.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Hospizarbeit und -versorgung sollte jedenfalls auch die bedarfsgerechte Schaffung stationärer Hospizplätze für Fälle, in denen eine häusliche Betreuung nicht (mehr) ausreicht oder nicht (mehr) möglich ist, unterstützt und angemessen gefördert werden.

Zur Höhe der Förderung kann im angemessenen Verhältnis eine gewisse Orientierung am Förderbetrag des Landkreises Aschaffenburg erfolgen.

Die Belegung des Hospizes Alzenau in den Jahren 2013 - 2017 stellte sich wie folgt dar:

Jahr

Lkr MIL

Stadt AB

Lkr AB

Sonstige

Gesamt

2013

2

7

38

42

89

2014

11

16

31

50

108

2015

6

9

44

63

122

2016

9

14

42

51

116

2017

10

10

26

28

74

Su. 2013-2017

38

56

181

234

509

7,47%

11,00%

35,56%

45,97%

100,00%

Ursache dieser im Verhältnis deutlich geringeren Belegung durch Patient*innen aus dem Landkreis Miltenberg ist neben der größeren räumlichen Entfernung sicherlich auch der Aspekt, dass für die Bewohner des südlichen Landkreises die Option einer Betreuung in dem seit 2014 bestehenden Odenwald-Hospiz in Walldürn besteht.

Eine Selektion der anfragenden Patienten nach Herkunft erfolgt bei stationären Hospizeinrichtungen üblicherweise nicht. Allein ausschlaggebend ist im Zweifelsfall vielmehr die Dringlichkeit der Situation im Einzelfall. Aus dieser Praxis resultiert auch der hohe Belegungsanteil von Patient*innen außerhalb des Bayerischen Untermains.

Eine Hochrechnung der Bezuschussung des Landkreises Aschaffenburg von 70.000 € im Verhältnis der Einwohnerzahlen (70.000 € / 173.969 EW x 128.484 EW = 51.698,18 €) wäre angesichts dieser Belegungszahlen sicher nicht sachgerecht.

Sachgerecht und angemessen erscheint dagegen eine Hochrechnung im Verhältnis der Belegungszahlen der Vorjahre: 70.000 € / 181 x 38 = 14.696,13 €.

 

Wie Landrat Scherf hält es auch der Kreisvorsitzende des Gemeindetags, Günther Oettinger, für sinnvoll, die Angelegenheit kreisweit zu regeln.

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