Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Zuschuss des Landkreises für die Erweiterung des stationären Hospizes Alzenau
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.12.2018 KA/005/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Landkreis Miltenberg gewährt für die
Erweiterung des stationären Hospizes Alzenau von 8 auf 10 Plätze mit Schaffung
eines Mehrzweckraums auf der Grundlage veranschlagter Baukosten von ca. 800.000
€ einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 15.000 €.
Die Auszahlung erfolgt in zwei gleichen Raten
von 7.500 € jeweils
·
nach Baubeginn sowie
· nach Baufertigstellung und Vorlage eines vereinfachten Verwendungsnachweises.
Landrat Scherf
erläutert, dass stationäre Hospize neben der ambulanten Hospiz- und
Palliativversorgung ein wichtiger Baustein im
Hospiz-Palliativ-Versorgungsnetzwerk sind.
Die Kosten für die
kostenintensive stationäre Hospizversorgung (Tagessatz im Hospiz Alzenau
derzeit 417,37 €) tragen zu 95 % die Krankenkassen, lediglich 5 % muss der
Hospizträger - in der Regel über Spenden - selbst aufbringen.
Über die
Bedarfsplanung für stationäre Hospizplätze entscheidet in Bayern die
Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Kranken- und Pflegekassen. Ausgehend von
zurzeit noch ca. einem Platz je 60.000 Einwohner gibt es in Bayern derzeit 18
stationäre Hospize für Erwachsene mit insgesamt 186 Plätzen. In Unterfranken
(1,3 Mio. EW) gibt es zwei stationäre Hospize mit bislang insgesamt 18 Plätzen,
davon 8 in Alzenau und 10 in Würzburg. Für diese beiden Hospize wurde nun eine
Erhöhung um jeweils zwei Plätze zugelassen. Die Erhöhung erschien dringend
notwendig. In den letzten Jahren mussten in Alzenau jährlich bei etwa 100
möglichen Aufnahmen 150 bis 250 Aufnahmeanfragen aus Platzgründen abgelehnt
werden, hiervon (Durchschnitt 2013 - 2017) jährlich 22 allein aus dem Landkreis
Miltenberg und 26 aus dem Bereich der Stadt Aschaffenburg. Nachdem dies
allenthalben der Fall ist, hat sich die Bayerische Staatsregierung zum Ziel
gesetzt, das Versorgungsangebot zu verdoppeln.
Der staatliche
Zuschuss für die Errichtung von bedarfsnotwendigen stationären Hospizen durch
den Freistaat Bayern beträgt 10.000 € je Platz. Darüber hinaus sind die
anfallenden Kosten vom Hospizträger selbst aufzubringen, sofern nicht die
Finanzierung durch Spenden möglich ist. Eine Förderverpflichtung für die
Landkreise und kreisfreien Städte besteht nicht. Ein Zuschuss unsererseits ist
daher eine freiwillige Leistung.
Für die
Erweiterung des stationären Hospizes Alzenau von 8 auf 10 Plätze mit Schaffung
eines Mehrzweckraums sind nach der bisherigen Baukostenplanung rund 770.000 €
vorgesehen, wobei bereits mit einer Erhöhung von 50.000 € bis 60.000 €
gerechnet wird.
Hiervon sind
bereits 550.000 € durch Zuschusszusagen gedeckt, davon 350.000 € seitens des
Hospizfördervereins Alzenau e.V., 70.000 € seitens des Landkreises
Aschaffenburg und 30.000 € seitens verschiedener Gemeinden. Die Stadt
Aschaffenburg hat über den dort ebenfalls vorliegenden Zuschussantrag bislang
noch nicht entschieden. Mithin verbleibt aktuell eine Finanzierungslücke von
ca. 250.000 €.
Eine noch
bestehende Rücklage des Hospizes von 200.000 € müsse weitgehend für notwendige
Instandhaltungen der kommenden Jahre zurückbehalten werden. Daneben muss
ständig der 5%ige Trägereigenanteil finanziert werden, der sich bislang bei 8
Plätzen bei einer durchschnittlichen Belegung von 93,8 % auf 57.162 € belief,
bei künftig 10 Plätzen auf 71.452 €. Ggf. ist ergänzend noch eine
Kreditfinanzierung durch die Sozialservice-Gesellschaft des BRK als Trägerin
des Hospizes notwendig.
Das Hospiz Alzenau
wandte sich mit seiner Spendenbitte nach eigenem Bekunden „an alle umliegenden
Städte (und Gemeinden) sowie die Landkreise“. Angeschrieben wurden jedenfalls
auch mehrere Kommunen im Landkreis Miltenberg. Mindestens die Gemeinde
Großwallstadt hatte bereits eine Spende von 1.000 € überwiesen, als die
Kommunen im Landkreis mit Schreiben des Landratsamtes vom 25.09.2018 darüber
informiert wurden, dass ein Antrag auch beim Landkreis Miltenberg vorliegt und
wohlwollend geprüft werde. Zwischenzeitlich ist bekannt, dass auch die
Gemeinden Sulzbach und Kleinwallstadt eine Spende überwiesen haben.
Angesichts der
zunehmenden Bedeutung der Hospizarbeit und -versorgung sollte jedenfalls auch
die bedarfsgerechte Schaffung stationärer Hospizplätze für Fälle, in denen eine
häusliche Betreuung nicht (mehr) ausreicht oder nicht (mehr) möglich ist,
unterstützt und angemessen gefördert werden.
Zur Höhe der
Förderung kann im angemessenen Verhältnis eine gewisse Orientierung am
Förderbetrag des Landkreises Aschaffenburg erfolgen.
Die Belegung des
Hospizes Alzenau in den Jahren 2013 - 2017 stellte sich wie folgt dar:
Jahr |
Lkr
MIL |
Stadt
AB |
Lkr
AB |
Sonstige |
Gesamt |
2013 |
2 |
7 |
38 |
42 |
89 |
2014 |
11 |
16 |
31 |
50 |
108 |
2015 |
6 |
9 |
44 |
63 |
122 |
2016 |
9 |
14 |
42 |
51 |
116 |
2017 |
10 |
10 |
26 |
28 |
74 |
Su.
2013-2017 |
38 |
56 |
181 |
234 |
509 |
7,47% |
11,00% |
35,56% |
45,97% |
100,00% |
Ursache dieser im
Verhältnis deutlich geringeren Belegung durch Patient*innen aus dem Landkreis
Miltenberg ist neben der größeren räumlichen Entfernung sicherlich auch der
Aspekt, dass für die Bewohner des südlichen Landkreises die Option einer
Betreuung in dem seit 2014 bestehenden Odenwald-Hospiz in Walldürn besteht.
Eine Selektion der
anfragenden Patienten nach Herkunft erfolgt bei stationären Hospizeinrichtungen
üblicherweise nicht. Allein ausschlaggebend ist im Zweifelsfall vielmehr die
Dringlichkeit der Situation im Einzelfall. Aus dieser Praxis resultiert auch
der hohe Belegungsanteil von Patient*innen außerhalb des Bayerischen
Untermains.
Eine Hochrechnung
der Bezuschussung des Landkreises Aschaffenburg von 70.000 € im Verhältnis der Einwohnerzahlen
(70.000 € / 173.969 EW x 128.484 EW = 51.698,18 €) wäre angesichts dieser
Belegungszahlen sicher nicht sachgerecht.
Sachgerecht und
angemessen erscheint dagegen eine Hochrechnung im Verhältnis der
Belegungszahlen der Vorjahre: 70.000 € / 181 x 38 = 14.696,13 €.
Wie Landrat Scherf hält es auch der
Kreisvorsitzende des Gemeindetags, Günther Oettinger, für sinnvoll, die
Angelegenheit kreisweit zu regeln.