Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Individualbeförderung an den beiden Förderschulen des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.12.2018   KA/005/2018 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag

 

Einstimmig:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Individualbeförderung notwendigen Schritte durchzuführen und Entscheidungen als laufende Verwaltung zu treffen.

 

Der Kreisausschuss wird über die Vergabeentscheidung im Nachgang informiert.


Frau Wagner, SB 122 – Ausbildungsförderung, Schulwesen, berichtet, dass bereits seit dem Schuljahr 1994/1995 eine individuelle Beförderung von Förderschülern der ersten beiden Klassen der Janusz-Korczak-Schule Elsenfeld sowie der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg erfolgt.

 

Die Kinder der schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) sowie der Klassen 1 und 2 werden alters- und entwicklungsbedingt mit (größtenteils) Kleinbussen befördert. Die Schulen sollen frühzeitig und fortlaufend versuchen, die Schülerinnen und Schüler auf eine Beförderung mit dem ÖPNV vorzubereiten und umzustellen. Ab der Klasse 3 sollten alle Kinder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Nur in Ausnahmefällen wird darüber hinaus weiter mit den Individuallinien befördert (auf schriftlichen Antrag mit ausführlicher Begründung, Stellungnahme der Schule und ggfls. Begutachtung durch das Gesundheitsamt).

 

Folgende Kosten sind in den letzten drei Jahren angefallen:

 

Schuljahr 2015/2016               rund 295.000 Euro

Schuljahr 2016/2017               rund 226.000 Euro

Schuljahr 2017/2018               rund 273.000 Euro

 

Dem gegenüber stehen die Kosten, die bei Bereitstellung von Schülernetzkarten für diese Schülerinnen und Schüler angefallen wären:

 

Schuljahr 2015/2016               ca. 117 Schüler/innen             87.796,80 Euro

Schuljahr 2016/2017               ca. 115 Schüler/innen             88.492,50 Euro

Schuljahr 2017/2018               ca. 117 Schüler/innen             92.857,05 Euro

 

Die Verträge sind von beiden Seiten kündbar zum 30.06. eines Jahres. Die Planung der Routen fällt auch aufgrund der Anmeldungen in den Schulen letztlich in den Sommer, so dass Ausschreibung generell zeitlich sehr knapp verlaufen.

 

Aufgrund der im Vergaberecht geänderten Schwellenwerte und des zeitlich knappen Ablaufs ist es eventuell sinnvoll, diese Leistungen zum Schuljahr 2019/2020 europaweit und für vier Jahre auszuschreiben. Für eine längere Vertragsdauer sprechen auch die bisherigen Signale der Unternehmer, bei einem länger andauernden Vertragsverhältnis günstigere Preise kalkulieren zu können. Aufgrund der Komplexität würden wir bei einer europaweiten Ausschreibung ein externes Büro zur Beratung und Durchführung hinzuzuziehen.

 

Die Verwaltung bittet daher um eine Ermächtigung der Kreisgremien als Grundlage, alle notwendigen Schritte und Entscheidungen für die Individualbeförderung durchführen zu dürfen.

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