Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Individualbeförderung an den beiden Förderschulen des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.12.2018 KA/005/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
Einstimmig:
Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Individualbeförderung
notwendigen Schritte durchzuführen und Entscheidungen als laufende Verwaltung zu
treffen.
Der Kreisausschuss wird über die Vergabeentscheidung im Nachgang informiert.
Frau Wagner, SB 122 – Ausbildungsförderung,
Schulwesen, berichtet, dass bereits seit dem Schuljahr 1994/1995 eine
individuelle Beförderung von Förderschülern der ersten beiden Klassen der
Janusz-Korczak-Schule Elsenfeld sowie der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule
Miltenberg erfolgt.
Die Kinder der schulvorbereitenden
Einrichtung (SVE) sowie der Klassen 1 und 2 werden alters- und
entwicklungsbedingt mit (größtenteils) Kleinbussen befördert. Die Schulen
sollen frühzeitig und fortlaufend versuchen, die Schülerinnen und Schüler auf
eine Beförderung mit dem ÖPNV vorzubereiten und umzustellen. Ab der Klasse 3
sollten alle Kinder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Nur in Ausnahmefällen
wird darüber hinaus weiter mit den Individuallinien befördert (auf schriftlichen
Antrag mit ausführlicher Begründung, Stellungnahme der Schule und ggfls.
Begutachtung durch das Gesundheitsamt).
Folgende Kosten sind in den letzten drei
Jahren angefallen:
Schuljahr 2015/2016 rund 295.000 Euro
Schuljahr 2016/2017 rund 226.000 Euro
Schuljahr 2017/2018 rund 273.000 Euro
Dem gegenüber stehen die Kosten, die bei
Bereitstellung von Schülernetzkarten für diese Schülerinnen und Schüler
angefallen wären:
Schuljahr 2015/2016 ca. 117 Schüler/innen 87.796,80
Euro
Schuljahr 2016/2017 ca. 115 Schüler/innen 88.492,50
Euro
Schuljahr 2017/2018 ca. 117 Schüler/innen 92.857,05
Euro
Die Verträge sind von beiden Seiten kündbar
zum 30.06. eines Jahres. Die Planung der Routen fällt auch aufgrund der
Anmeldungen in den Schulen letztlich in den Sommer, so dass Ausschreibung
generell zeitlich sehr knapp verlaufen.
Aufgrund der im Vergaberecht geänderten
Schwellenwerte und des zeitlich knappen Ablaufs ist es eventuell sinnvoll,
diese Leistungen zum Schuljahr 2019/2020 europaweit und für vier Jahre auszuschreiben.
Für eine längere Vertragsdauer sprechen auch die bisherigen Signale der
Unternehmer, bei einem länger andauernden Vertragsverhältnis günstigere Preise
kalkulieren zu können. Aufgrund der Komplexität würden wir bei einer
europaweiten Ausschreibung ein externes Büro zur Beratung und Durchführung
hinzuzuziehen.
Die Verwaltung
bittet daher um eine Ermächtigung der Kreisgremien als Grundlage, alle
notwendigen Schritte und Entscheidungen für die Individualbeförderung
durchführen zu dürfen.