Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Solare Potentiale der kreiseigenen Liegenschaften - Empfehlungsbeschluss zur Aufstellung eines Ausbauprogramms
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.03.2018 BAUV/001/2018 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem
Kreistag einstimmig,
die Aufstellung eines Ausbauprogramms für die Installation von Photovoltaik-Dachanlagen auf den kreiseigenen Liegenschaften mit einer jährlichen Investitionssumme von 190.000 € zu beschließen.
Durch die in
den letzten Jahr stark gesunkenen Kosten für Photovoltaik (PV)-Module ist die
Installation von PV-Dachanlagen zum Eigenverbrauch in vielen Fällen ökonomisch
sinnvoll. Aus diesem Grund wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht,
welche Landkreisliegenschaften sich besonders für eine Installation einer
PV-Dachanlage zum Eigenverbrauch eignen würden. Dabei wurden die Stromkosten
der letzten drei Jahre betrachtet, wie auch die Voraussetzungen an den Gebäuden
in Bezug auf den Zustand der Dachflächen und die Leitungsführung sowie
hinsichtlich der Installation eines Wechselrichters und der Anbringung eines
Zählerpunktes. Auf Basis der potentiellen Anlagengrößen sowie Erfahrungswerten
wurden die vermiedenen Stromkosten sowie die Erträge aus der Stromeinspeisung
abgeschätzt. Daraus, sowie aus den Investitionskosten wurde dann grob die
Amortisationszeit für die PV-Dachanlagen berechnet. Anhand der verschiedenen
Indikatoren wurde schließlich eine Priorisierung der Liegenschaften vorgenommen.
Im Ergebnis
zeigt sich, dass sich die Installation von PV-Dachanlagen auf einer Vielzahl
der Landkreisliegenschaften lohnen würde. Ein Gesamtpotential von 1.160 kWp
wurde festgestellt, wobei die Eigenverbrauchsquote zwischen 40 % und
80 % liegt. Die Amortisationszeiten schwanken zwischen 10,3 und 11,5
Jahren bei einer prognostizierten Gesamtinvestitionssumme von
1.907.000,00 €. Die aktuellen Gegebenheiten werden insbesondere am
Landratsamt in Miltenberg (Nordflügel), an der Main-Limes-Realschule in
Obernburg und an der Janusz-Korczak-Schule in Elsenfeld für eine baldige
Umsetzung als günstig bewertet.
Auf dem
Hauptgebäude des Landratsamtes in Miltenberg, auf der
Johannes-Hartung-Realschule und der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule in
Miltenberg sowie auf der Lehrwerkstätte der Berufsschule in Obernburg befinden
sich bereits PV-Dachanlagen. Dabei wurden entweder die Dachflächen vermietet
oder die Anlagen werden zur Stromeinspeisung durch den Landkreis selbst
genutzt. Hinzu kommen weitere, kleine Versuchsanlagen auf einigen Schuldächern.
Im Haushalt
2018 wurde bereits eine geringe Summe von 25.000 € zur Solarenergienutzung
im Bauunterhalt eingestellt. Dies reicht jedoch nicht für die Installation
einer einzelnen Anlage aus. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass der Landkreis
ein Ausbauprogramm beschließt, das mit einer jährlichen Investitionssumme von
190.000 € ausgestattet ist. Auf diese Weise könnten die
Photovoltaik-Maßnahmen auf den Dächern der kreiseigenen Liegenschaften
innerhalb der nächsten zehn Jahre umgesetzt werden.
Förderungsmöglichkeiten
für die Installation von PV-Dachanlagen wurden geprüft. Über die Vergütung der
Stromeinspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz hinaus sind inzwischen
aber für Kommunen keine Förderungen mehr verfügbar. Lediglich die
Visualisierung des Ertrags der Anlagen wird über das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle gefördert.
Die
Aufstellung eines Ausbauprogramms für PV-Dachanlagen auf Kreisliegenschaften
würde nicht nur dem Integrierten Energie- und Klimakonzept (IEKK) für die
Region Bayerischer Untermain aus dem Jahr 2011 gerecht, sondern durch die
Absenkung der Stromkosten infolge des Eigenverbrauchs und durch die
Einspeisevergütungen auch wirtschaftlich Sinn machen. Dies ist besonders aufgrund
steigender Stromverbräuche an den Liegenschaften in den letzten Jahren zu
betrachten, infolge der steigenden Zahl an Elektrogeräten oder neuen
Verbrauchsarten wie der Elektromobilität beim Landratsamt.
Das IEKK hatte bereits das erhebliche Potential für
den weiteren Ausbau der PV aufgezeigt und den Ausbau der PV daher als Ziel
definiert. Mit der solaren Nutzung der kommunalen Liegenschaften würde der
Landkreis daher ein eindeutiges Signal an die Öffentlichkeit setzen und als
Beispiel vorangehen.
Herr Paulus, Energieagentur Unterfranken, stellt die Machbarkeitsstudie für die Installation von PV-Dachanlagen anhand beiliegender Präsentation vor.
Kreisrätin Dolzer-Lausberger erkundigt sich nach der Lebensdauer der Module und möchte wissen, wie die Förderung der Visualisierung konkret aussehe.
Herr Wosnik antwortet, dass die Aufstellung eines Displays an zentralen Punkten monetär gefördert werde. Versuchen möchte man, die Daten auf die Internetseite des Landkreises zu stellen. Inwieweit dies förderfähig sei, müsse noch geklärt werden.
Die Lebensdauer einer Photovoltaikanlage sei deutlich über dem Amortisationszeitraum. Allerdings müsse man berücksichtigen, dass die Module irgendwann in der Stromproduktion etwas zurückgingen.
Herr Paulus ergänzt zur Visualisierung, dass im Normalfall standardmäßig die Ertragsdaten abgespeichert würden und man darauf verlinken und die Daten abrufen könne, sei es über einen Bildschirm oder über das Internet.
Man habe 30 Jahre alte Versuchsanlagen, bei denen die Leistung von 100 auf ca. 90% zurückgegangen seien, bei 10-15 Jahre alten Anlagen habe man einen Rückgang von ca. 5% der Leistung und sehr wenige Reparaturen. Der Austausch der Wechselrichter, elektronische Bauteile, müsste alle zehn Jahre bei der Kostenkalkulation eingeplant werden.
Kreisrat Lieb regt an, das Programm schneller umzusetzen.
Kreisrat Scholtka findet die Investitionskosten von 1.500,00 €/kWp recht hoch und möchte wissen, wie die Zahl zustande gekommen sei. Weiterhin bittet er um eine nähere Erläuterung des Eigenverbrauchs bzgl. Lastgängen.
Die Investitionssumme sei dieses Jahr nicht im Haushalt enthalten. Deshalb ist er der Ansicht, das Ganze, vom Zeitablauf her, vernünftig zu planen.
Herr Wosnik antwortet, dass das UB 5 die Zahl für realistisch halte, deshalb sei sie vielleicht etwas höher angesetzt.
Die tatsächlichen Lastgänge der Schulen seien beim Eigenverbrauch zugrunde gelegt worden.
Das Geld sei im Moment zwar nicht im Haushalt eingestellt, da zum Zeitpunkt der Erstellung die Untersuchung noch nicht vorgelegen habe. Deshalb schlage er vor, im Rahmen der Anpassung des Haushalts, die im Sommer vorgenommen werde, mögliche Potentiale für die Photovoltaikanlagen zu nutzen. Ansonsten werde das UB 5 die Kosten beim nächsten regulären Haushalt mit einplanen.
Kreisrat Zöller fragt, ob es eine Möglichkeit der Bürgerbeteiligung gebe.
Herr Paulus antwortet, dass bei einem bestehenden Gebäude mit Aufgaben wie Brandschutz, Kabel verziehen, Schaltschrank, Gründach belegen usw. schnell 1.500,00 €/kWp erreicht werde.
Wenn man die Dächer vermiete, müsse man von demjenigen, der die Anlage auf das Dach baut, dann den Strom abkaufen. Bei dem Verkäufer werde die volle EEG-Umlage nach jetzigem EEG fällig, das koste dann wieder 2 Cent mehr. Dies seien Punkte, die mit zu berücksichtigen seien. Wenn der Verkäufer dann noch Geld verdienen wolle, müsse man noch einen oder zwei Cent mit dazurechnen, dann werde es irgendwann uninteressant für die Kommune, einzusteigen.
Kreisrat Wolz erkundigt sich nach der derzeitigen Garantieleistung von Anbietern der Module. Das Ausbauprogramm sei eine gute Sache, aber nicht um jeden Preis. Die Amortisation sollte nicht länger als 12 Jahre dauern.
Herr Wosnik sagt, dass keine spezielle Regelung zur Garantieleistung getroffen worden sei. Im Schnitt betrage die Garantie vier Jahre, könne aber verhandelt werden.
Herr Paulus ergänzt, dass von Photovoltaik-Modulherstellern bis zu 20 Jahren Leistungsgarantie gegeben werde. Im Kleingedruckten stehe meistens, dass der Käufer den Nachweis erbringen müsse, dass die Leistung, die das Modul erbringe, nicht mehr 100%ig sei. Dies sei sehr schwierig. Die Erfahrung zeige, dass ein Modul mit einem technischen Fehler meistens in den ersten zwei bis drei Jahre auffalle.
Kreisrat Lieb möchte wissen, aus was die Module bestünden und wie die Entsorgung wäre.
Herr Paulus erklärt, dass die Module aus Glas, Aluminium und Sand bestünden, so dass diese Wertstoffe getrennt entsorgt werden könnten. Ein Datenblatt dazu ist als Anlage beigefügt.
Landrat Scherf erklärt abschließend, dass bei einem positiven Grundsatzbeschluss durch den Kreistag die zeitliche Umsetzung im Rahmen der Haushaltsberatungen über die jährliche Investitionssumme gesteuert werde.