Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Aktuelles aus dem ÖPNV – Sachstand VAB und Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.01.2018 KA/001/2018 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Landrat Scherf begrüßt Herrn Betz, der momentan in jeder
Kreisausschusssitzung über den ÖPNV berichte, was zeige, wie groß die Bedeutung
des Themas ÖPNV sei.
Es habe sich in der Zwischenzeit einiges getan. Als Grundlage nimmt
Landrat Scherf das Positionspapier des Kreistages vom 24. Juli 2017 bezüglich
Weichenstellung 2017.
Zum einen habe ihn in Form einer Pressemitteilung der Staatsregierung die
sehr frohe Kunde aus München am 23.01.2018 erreicht, dass am 23. Januar 2018
die Bayerische Staatsregierung ein Konzept für mehr Elektromobilität auf der
Schiene in Bayern vorgelegt habe. Sie nenne das „Bayerische
Elektromobilitäts-Strategie Schiene zur Reduzierung des Dieselverkehrs im
Bahnnetz in Bayern“, abgekürzt „BESS“. Der Landkreis Miltenberg sei bei den
sieben identifizierten Bahnstrecken in Bayern, die für eine Elektrifizierung
vorgesehen seien, dabei und stehe an Nummer 1. Die Bahnstrecke Aschaffenburg –
Miltenberg inklusive der Hafenbahn mit einem Streckenumfang von 43 km solle
prioritär angepackt werden. Das sei für die Region ein sehr wichtiger Schritt, um
zu erreichen, umsteigefrei aus dem Landkreis Miltenberg mit dem Zug ins
Rhein-Main-Gebiet fahren zu können. Dafür habe sich der Kreistag Miltenberg mit
seinem Positionspapier eingesetzt.
Ein anderer Schwerpunkt im Positionspapier des Kreistages sei die
Verbesserung des Fahrplanangebotes, vor allem mit folgenden zwei Optionen: die
einstündige Regionalbahn am Wochenende und der Halb-Stunden-Takt unter der
Woche durch eine einstündige Ausdehnung des Regionalexpress.
Hierzu liege ihm ein aktuelles Schreiben des Staatssekretärs, Herrn
Gerhard Eck, an den Landtagsabgeordneten Peter Winter vor, mit der Bitte um Weiterleitung
an Landrat Scherf. Es sei eine Entscheidung über die Angebotsausweitung erst
dann möglich, wenn das Einnahmeaufteilungsverfahren bei der VAB
abgeschlossen Im Sinne des Landkreises
Miltenberg werde er an diesem Thema dranbleiben.
Beim VAB sei die Schnittstelle zum RMV sehr interessant. Man habe auf
hessischer Seite mit dem RMV einen großen Tarifpartner und hier den bayerischen
Verbund VAB. Herr Betz werde jetzt die Zusammenarbeit zwischen VAB und RMV
beurteilen.
Herr Betz, Nahverkehrsbeauftragter, berichtet dazu:
RMV Beitritt oder nur Übergangstarif
Ausgangslage
Die VAB
Die
Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) wurde am 1. November 1995
als Kooperation der Stadtwerke Aschaffenburg, der Verkehrsgesellschaft mbH
Untermain (VU) und der Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH (KVG) gegründet. Mit
Unterzeichnung des Kooperationsvertrages begann für die Region ein neues
Nahverkehrszeitalter. Es war der Start für ein einheitliches Tarifsystem und
einen abgestimmten Fahrplan im gesamten Buslinienverkehr. Seit dem August 2000
ist die Deutsche Bahn AG als vierter Partner integriert.
Das Tarifgebiet
der VAB umfasst Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie den Landkreis
Miltenberg. Mit 70 Linien erreicht die VAB rund 380.000 Bewohner in 65 Städten
und Gemeinden. Die Bürger am Untermain können mit einer Fahrkarte kreuz und
quer durch 1.477 Quadratkilometer fahren und an ungefähr 1900 Haltepunkten ein-
und aussteigen.
Seit 2004 besteht
für den gesamten Raum der VAB ein Übergangstarif zum Rhein-Main-Verkehrsverbund.
Der "VAB-RMV-Übergangstarif" ist nach dem Muster des RMV aufgebaut
und erlaubt durchgehende Reiserouten von jedem Ort in der VAB zu den relevanten
Zielen im Rhein-Main-Gebiet unter Nutzung aller Verkehrsmittel, also auch der
S- und U-Bahn oder der Straßenbahn in Frankfurt.
Vor dem
Hintergrund der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz sowie eines
zeitgemäßen Einnahme-Aufteilungsverfahrens (EAV), bestand die Notwendigkeit die
bisherigen vertraglichen Regelungen der VAB neu zu organisieren. Der
Anpassungsprozess wurde am 21.Dezember 2016 mit der „Neugründung“ der VAB in
Rechtsform einer GmbH abgeschlossen.
Der RMV
Der
Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist einer der größten deutschen
Verkehrsverbünde. Er koordiniert und organisiert den regionalen Bus- und
Bahnverkehr auf rund 14.000 Quadratkilometern. Das sind rund zwei Drittel der
Fläche des Bundeslandes Hessen.
Der Tarifraum des
Rhein-Main-Verkehrsverbundes deckt von seiner räumlichen Ausdehnung Südhessen
ab. In diesem Gebiet wird ein gemeinsamer Tarif angeboten und entsprechend
vermarktet.
Struktur des RMV
Der 1995 gegründete Rhein-Main-Verkehrsverbund ist ein Zusammenschluss
von 15 Landkreisen, 4 kreisfreien Städten und 7 Städten mit Sonderstatus (mehr
als 50.000 Einwohner). Ihm wurde per Gesetz die Verantwortung für den
Schienennahverkehr und den Busverkehr im Verbundgebiet übertragen. Zur
Wahrnehmung der regionalen Aufgaben haben die Mitglieder die
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH gegründet. Gemeinsam mit dem Land Hessen sind
sie die Gesellschafter der GmbH.
Das Hessische
ÖPNV-Gesetz sieht die Trennung von politischen Vorgaben, Planungen und
Leistungsbestellungen einerseits und der Durchführung der Verkehrsleistungen
andererseits vor. Dieser gesetzliche Rahmen begründet die Rolle des RMV als
Leistungsbesteller und Moderator zwischen der politischen Ebene und den
Leistungserbringern.
Die RMV
Gesellschaft nimmt wesentliche Aufgaben wie Verkehrsplanung, Tarif, Marketing,
Öffentlichkeitsarbeit, Fahrgastinformation, Vertriebskonzeption und
Einnahmeaufteilung wahr.
Der Aufsichtsrat
Alle wichtigen politischen und strategischen Entscheidungen trifft der
Aufsichtsrat der RMV GmbH. Er entscheidet zum Beispiel über das
Leistungsangebot oder das Tarifsystem. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden
von den Gesellschaftern des RMV entsandt. Alle
Gesellschafter haben dabei eine Stimme, was eine ausreichende Repräsentation
der unterschiedlichen Ideen und Bedürfnisse der einzelnen Regionen im
Verbundgebiet ermöglicht. Den Aufsichtsratsvorsitz hat Peter Feldmann,
Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, inne.
Der
Zusammenschluss:
Name |
Verwaltungsform |
Bad Homburg v.d.H. |
Stadt mit
Sonderstatus |
Darmstadt |
Kreisfreie Stadt |
Darmstadt-Dieburg |
Landkreis |
Frankfurt am
Main |
Kreisfreie Stadt |
Fulda |
Stadt mit
Sonderstatus |
Fulda |
Landkreis |
Gießen |
Stadt mit
Sonderstatus |
Gießen |
Landkreis |
Groß-Gerau |
Landkreis |
Hanau |
Stadt mit
Sonderstatus |
Hochtaunus |
Landkreis |
Lahn-Dill |
Landkreis |
Limburg-Weilburg |
Landkreis |
Main-Kinzig |
Landkreis |
Main-Taunus |
Landkreis |
Marburg |
Stadt mit
Sonderstatus |
Marburg-Biedenkopf |
Landkreis |
Odenwald |
Landkreis |
Offenbach am
Main |
Kreisfreie Stadt |
Offenbach |
Landkreis |
Rheingau-Taunus |
Landkreis |
Rüsselsheim |
Stadt mit
Sonderstatus |
Vogelsberg |
Landkreis |
Wetterau |
Landkreis |
Wetzlar |
Stadt mit
Sonderstatus |
Wiesbaden |
Kreisfreie Stadt |
Hessen |
Land |
Aufgabenverteilung
im RMV
Der Nahverkehr in Hessen wird von drei Säulen getragen: Der
Politik-Ebene, der Regie-Ebene, auf der die hessischen Verkehrsverbünde tätig
sind und der Unternehmens-Ebene, auf der die Verkehrsleistungen im Auftrag der
Verkehrsverbünde erbracht werden.
Der
Rhein-Main-Verkehrsverbund fungiert als regionaler Leistungsbesteller auf der
Regie-Ebene. Er hat außerdem eine vermittelnde Funktion zwischen der
Politik-Ebene und den Verkehrsunternehmen. Der RMV arbeitet partnerschaftlich
mit den Lokalen Regie-Organisationen (Lokale Nahverkehrsorganisationen, LNO)
zusammen.
Die Einbindung des
RMV in die Organisationsstruktur des Nahverkehrs verdeutlicht das
Drei-Ebenen-Modell:
Die wesentlichen
Vorgaben, wie Entscheidungen über das Leistungsangebot oder das Tarifsystem,
werden auf der politischen Ebene getroffen. Die Regie-Ebene (RMV GmbH und LNO)
setzt die politischen Vorgaben um.
Die
Verkehrsbetriebe, beispielsweise ein im Busverkehr tätiges Unternehmen ist als
Leistungsersteller auf der Unternehmensebene über einen Verkehrsvertrag mit dem
RMV oder den LNO verbunden.
Lokale
Nahverkehrsorganisationen
Die Lokalen
Nahverkehrsorganisationen, kurz LNO, sind die wichtigen Partner des RMV vor
Ort. Sie sind verantwortlich für die lokalen Verkehre in den Landkreisen,
kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten (das sind Städte mit mehr als
50.000 Einwohnern). Dort planen sie die Linienwege und finanzieren und
bestellen Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen.
Aufgaben der RMV
GmbH
Im RMV-Gebiet sind
mehr als 160 Verkehrsunternehmen im Einsatz. Gemeinsam mit den lokalen Partnern
sorgt die RMV GmbH für die Koordination der Verkehre, sie finanziert die
Verkehre, bestellt die benötigten Leistungen und organisiert das Marketing.
Folgende
Geschäftsbereiche umfassen die Tätigkeiten der RMV GmbH:
Fahrplan
Liniennetz und
Fahrplan werden im gesamten RMV-Gebiet aufeinander abgestimmt, sodass alle
Städte und Regionen sinnvoll miteinander verknüpft werden. Zuständig dafür ist
der Geschäftsbereich Verkehrs- und Mobilitätsplanung. Er schreibt jährlich
die Fahrpläne von Bussen und Bahnen fort und entwickelt sie in Zusammenarbeit
mit den Lokalen Nahverkehrs Organisationen (LNO) weiter.
Eine weitere
zentrale Aufgabe ist die Entwicklung des Verbundweiten Nahverkehrsplans.
Verkehrsplanung
und Infrastruktur
Als Aufgabenträger
sind die Aktivitäten des RMV breit gefächert:
Schienenverkehr
· beim Neu- und Ausbau von Strecken,
· beim Ausbau von Knotenbahnhöfen und neuer Sicherungstechnik, damit der Integrale Taktfahrplan mit seinem 15-30-60-Minuten-Angebot optimiert wird,
· bei der Modernisierung von Stationen, insbesondere zugunsten der Barrierefreiheit, der subjektiven Sicherheit und der besseren Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln und
· beim Neubau von Stationen,
· beim Einsatz moderner, durchgängiger Fahrzeuge.
Busverkehr
- Buslinien effizient auf den
Schienenverkehr abstimmen zu können,
- Liniennetze zu verbessern,
- ein Gestaltungskonzept für die Haltestellen
umzusetzen und
- für den Einsatz modernster,
umweltfreundlicher und barrierefreier Fahrzeuge zu sorgen.
Stationsmodernisierungen
- beteiligt sich an den Planungskosten,
- strebt an, weitest gehende
Barrierefreiheit herzustellen,
- möchte die Aufenthaltsqualität
verbessern und
- den Fahrgästen die Information und
Orientierung erleichtern.
Weiterentwicklung
des Verkehrsangebotes
Um eine neue
regionale Schienen- oder Busverbindung zu installieren, führt der RMV eine
Bedarfsanalyse durch, stellt eine Kosten-/Nutzenrechnung auf und trifft bei
positivem Ergebnis zusammen mit allen beteiligten Partnern
Finanzierungsvereinbarungen. Danach beginnt die wettbewerbliche Ausschreibung
der neuen Verkehrsleistung.
Wettbewerb im RMV
Der RMV ist gemäß
des Hessischen ÖPNV-Gesetzes für die Auftragsvergabe beziehungsweise Bestellung
der regionalen Verkehrsdienstleistungen zuständig. Im Rahmen des „Hessischen
Wegs in den Wettbewerb“ wurden seit 2003 alle Linien im Bus- und
Schienenpersonennahverkehr durch europaweite Ausschreibungsverfahren an die
Verkehrsunternehmen vergeben.
Der RMV definiert
in den Vergabeunterlagen unter anderem das Betriebsprogramm, die
Fahrzeuganforderungen sowie tarifliche und vertriebliche Anforderungen. Nach
Prüfung und Wertung der Angebote wird das Vergabeverfahren durch Erteilung des
Zuschlages auf das qualitativ beste und wirtschaftlichste Angebot erfolgreich
beendet. Mit dem Gewinner der Ausschreibung schließt der RMV einen über mehrere
Jahre laufenden Verkehrs-Service-Vertrag ab.
Beförderungs-Tarife
gestalten
Der
Rhein-Main-Verkehrsverbund organisiert gemeinsam mit den Partnern die
Bestellung der benötigten Bus- und Bahnfahrten. Dabei trägt der
Geschäftsbereich Verkehrs- und Finanzwirtschaft die Verantwortung dafür, dass
die bestellten Leistungen auch bezahlt werden können (nicht jede gewünschte
Leistung kann auch finanziert werden).
Die zweite
Einnahmequelle neben den öffentlichen Zuschüssen aus Steuergeldern sind die
Fahrgelderlöse.
Preisbildung
Der
Fahrkartenpreis bildet sich aus der Zahl der durchfahrenen Tarifgebiete. In der
höchsten Preisstufe gilt das Ticket für das gesamte Verbundgebiet.
- Fahrkartensortiment
Das Fahrkartenangebot des RMV wird gemäß den Kundenwünschen fortlaufend angepasst und erweitert. - Übergangstarife
Durch Kooperationsvereinbarungen bietet der RMV die Möglichkeit, mit einer RMV-Fahrkarte zum Übergangstarif bis weit in die Nachbarverbünde zu fahren.
RMV Beitritt
Bereits in der
Vergangenheit wurde mehrfach über eine Vollintegration des Gebietes der VAB in
den RMV diskutiert. Um die generelle Möglichkeit bzw. die Auswirkungen einer
länderübergreifenden Integration auf die Fahrgäste beurteilen zu können, haben
die Stadtwerke Aschaffenburg einen Termin beim RMV wahrgenommen.
Vertragliche/Rechtliche Regelungen
Der RMV ist auf
Basis eines Verbundvertragswerkes geregelt, welches verschiedene Verträge
enthält. Dies wären der Grundvertrag, der Gesellschaftsvertrag, der
öffentlich-rechtliche Vertrag und die Vereinbarung über die Einnahmeaufteilung.
Eine genauere
juristische Prüfung dieser Vertragswerke ist an dieser Stelle noch nicht
erfolgt. Vorab lassen sich jedoch folgende Aussagen treffen:
- Der RMV erhebt einen Jahresbeitrag von 2,5% der kassentechnischen Einnahmen. Im Fall einer Integration der VAB ca. 700.000 €, wovon ca. 156.000 € Jahresbeitrag für die Stadtwerke Aschaffenburg anfallen würde.
- Der RMV ist auf die gesetzlichen Grundlagen des Landes Hessen ausgerichtet. Hier gibt es zu den bayerischen Landesgesetzen zum Teil erhebliche Abweichungen.
- Bezüglich der Integration von Gebietskörperschaften außerhalb Hessens bestehen keine Erfahrungen.
- Der Einfluss der Stadt Aschaffenburg auf den RMV begrenzt sich auf die Wahrnehmung des Stimmrechts im Aufsichtsrat. Die Beschlüsse werden mit Mehrheit, in besonderen Fällen mit 2/3 oder gar 3/4 –Mehrheit gefällt.
- Der RMV wendet verschiedene neue technische Lösungen im Vertrieb wie E-Ticketing oder Handyticket an, welche im Falle eines Beitritts zum RMV umzusetzen wären.
- Bei den Ausgleichszahlungen nach dem PBefG § 45 a gibt es länderspezifische Regelungen. Während im RMV die 45a-Mittel über den RMV aufgeteilt und an die Unternehmen durchgereicht werden, erfolgt auf bayerischer Seite die Berechnung nach den Vorgaben der Regierung von Unterfranken, wobei bis heute jedes Unternehmen einen eigenen Antrag stellen muss.
- Der Aufsichtsrat der RMV-GmbH beschließt u. A. über die Anpassung der Tarife und die Einführung neuer Angebote.
- Ein Netzkartenangebot (AboAktiv, AboPlus, TicketEasy) wie in der VAB sieht der RMV – bis auf den Ausbildungsverkehr - nicht vor.
- Welche rechtlichen Grundlagen im Falle eines Beitritts zum RMV zur Anwendung kommen, müsste geprüft werden. Hierbei geht es insbesondere um die ÖPNV-Gesetze, die Förderrichtlinien (z.B. GVFG/FAG/RZÖPNV) sowie eine Klärung welche länderspezifischen Regelungen dann gelten.
Auswirkungen auf die Fahrgäste
Im RMV werden
größere Städte (> 50.000 Einwohner) als sogenannte „Sonderstatusstädte“
betrachtet. D.h. hier gelten in der Regel abweichend zur RMV- Preisstufe 1
höhere lokale Stadtpreisstufen. Dies gilt beispielsweise für Darmstadt, Hanau,
Offenbach, Frankfurt usw..
Für Fahrgäste
innerhalb der Stadt Aschaffenburg würde eine Tarifierung nach der
RMV-Preisstufe 1 „Sonderstatusstadt“ eine gemittelte Verteuerung der Fahrpreise
um ca. 17 % bedeuten.
Einzel- und Tageskarten
In der
RMV-Stadt-Preisstufe 1 sind im Vergleich zum VAB-Tarif insbesondere die
Tageskarten mit 4,20 € zu 3,40 € und die Einzelfahrten mit 2,15 € zu 1,80 €
wesentlich teurer.
Zeitkarten Erwachsene
Monatskarten für
Erwachsene kosten in der Preisstufe 1 im RMV 45,00 €, im VAB-Tarif 39,70 €.
Entsprechend höher sind auch die Preise für Jahreskarten, da nach beiden
Tarifmodellen der 10fache Monatskartenpreis in etwa die Preisbasis für die
Jahreskarte darstellt. In der VAB erfolgen 12 Abbuchungen, im RMV wird der
Preis der Jahreskarte auf zehn monatliche Abbuchungen umgelegt, entsprechend
erfolgt für die beiden letzten Gültigkeitsmonate keine Abbuchung.
Zeitkarten Kulturpass
Die Zeitkarten
Kulturpass würden einen höheren Auffüllbetrag erfordern. Bei einer Berechnung
gemäß der bisherigen Preisbildungslogik (½ Preis der Monatskarte = 19,85€) für
die Kulturpasskarten würde ein Mehraufwand für das Amt für soziale Leistungen
von 16.500 €/Jahr entstehen.
GrüneNeun-Zeitkarten
In Aschaffenburg
sind GrüneNeun-Zeitkarten, welche erst ab 09:00 Uhr gelten populär. Diese
würden bei einer Umwandlung in sogenannte 9-Uhr-Karten des RMV um etwa 44 %
(26,80€ zu 38,50€) teurer werden. Ein Angebot wie die Wochenkarte GrüneNeun
wird im RMV nicht angeboten.
Monatskarten Ausbildungsverkehr – Selbstzahler
Stadtgebiet
Die Monatskarten
für Schüler bewegen sich mit 35,10 € (Sonderstatusstadt-Preisstufe 1) zu 33,60
€ im Wesentlichen auf einem vergleichbaren Niveau.
Schülerticket Hessen
Das Land Hessen
stellt in einer dreijährigen Pilotphase zur Einführung des „Schülertickets
Hessen“ rund 20 Millionen Euro pro Schuljahr zur Verfügung, um damit die
Einnahmeausfälle aufgrund der gesenkten Ticketpreise auszugleichen. Völlig
offen ist, ob im Falle eines Beitritts zum RMV auch für den dann bayerischen
Teil des RMV, das Land Hessen einen Ausgleich für Einnahmeausfälle zur Verfügung
stellt. Ebenfalls vollkommen unklar ist die Handhabung nach Beendigung der
Pilotphase, wenn sich das Land aus der Finanzierung zurückzieht.
Vorausgesetzt das
Schülerticket Hessen findet im Tarifraum der VAB Anerkennung, dann hätte dieses
einen starken Einfluss auf die Finanzierung der Karten für die
Schulwegekostenfreiheit.
Zeitkarten Auszubildende – Selbstzahler VAB-Tarif
Die
Gesamteinnahmen der VAB aus Zeitkarten Azubi – Selbstkäufer liegen aktuell bei
ca. 3,96 Mio. €/Jahr. Eine Vollintegration mit inkludiertem Schülerticket
Hessen bedeutet zunächst ein Einnahmerisiko von ca. 1,9 Mio. €/Jahr.
Zeitkarten Auszubildende – Kostenfreiheit Schulweg
Die
Gesamteinnahmen der VAB aus der Kostenfreiheit Schulweg belaufen sich auf ca.
11,9 Mio. €/Jahr. Bei einer Anerkennung des Schülertickets Hessen im Rahmen
einer Vollintegration würden diese zunächst auf 6,3 Mio. € pro Jahr sinken. Das
Einnahmenrisiko bzw. die Höhe der Gegenfinanzierung liegt demnach bei
mindestens 5,6 Mio. €/Jahr.
Auswirkungen auf das VAB Wabensystem
Der RMV bezieht
sich in seiner Tarifierung auf die Grenzen der jeweiligen
Gebietskörperschaften. Nach dieser Logik würde für die direkt an Aschaffenburg
angrenzenden Gemeinden die Preisstufe 2 gelten. Da die Preisstufe 2 im RMV über
alle Fahrscheinarten hinweg um ca. 9,3% teurer ist, würden sich die Fahrpreise
von z.B. Aschaffenburg zu den Nachbarorten (Mainaschaff, Goldbach, Glattbach,
Haibach mit Dörrmorsbach) entsprechend verteuern.
Für Großostheim,
Stockstadt und Sulzbach hätte dies eine absenkende Wirkung, da heute die
VAB-Preisstufe 3 zur Anwendung kommt.
Im Falle Hösbachs
würde aufgrund der strikten Einteilung nach Gebietskörperschaften statt der
VAB-Preisstufe 2 die RMV-Preisstufe 3 Anwendung finden. Dies wäre eine teils
drastische Verteuerung (z.B. Tageskarten von 4,50 € auf 6,15 € oder
Monatskarten von 60,50 € auf 87,90 €).
Netzkartenangebot
Im Rahmen einer
Vollintegration mit Anwendung des RMV-Tarifes würde es das Netzkartenangebot
der VAB nicht mehr geben. In diesem Fall würden sich die Beförderungstarife wie
folgt verändern:
Produkt VAB |
Preis VAB/Monat |
Produkt RMV |
Preis PS 6
RMV/"Monat"* |
Abo Plus (Netz) |
72,50 € |
Jahreskarte
Erwachsene |
187,50 € |
Grüne Neun
(Netz) |
52,50 € |
Jahreskarte 9
Uhr |
140,67 € |
TicketEasy
(Netz) |
60,70 € |
Schülerticket
Hessen |
30,42 € |
AboAktivPlus |
33,00 € |
65-Plus-Jahreskarte |
112,13 € |
AboAktivPlus
Partnerkarte |
20,00 € |
65-Plus-Jahreskarte |
112,13 € |
AboAktiv ab
09:00 Uhr |
33,00 € |
65-Plus-Jahreskarte |
112,13 € |
*Preisstufe für
einen vergleichbaren räumlichen Geltungsbereich.
Mit Ausnahme des
Ausbildungsverkehrs würden sich alle Kundengruppen deutlich schlechter stellen.
Nutzer des RMV-VAB-Übergangstarifes
Nachdem für den
RMV-VAB-Übergangstarif die Tarifbildungsregeln wie für den RMV-Binnentarif
angewendet werden, ergeben sich für die Nutzer der grenzüberschreitenden
Fahrtverbindungen keinerlei Änderungen.
Zeitkarten Auszubildende – heutige Nutzer des
RMV-VAB-Übergangstarifes.
Diese Kundengruppe
würde durch eine Vollintegration erheblich profitieren. Dieses stellt im
Umkehrschluss ein erhebliches Einnahmerisiko dar, welche zu etwa 60 % die DB
über ihren Anteil in der Einnahmeaufteilung treffen würde. Das Einnahmerisiko
der VAB liegt gerechnet am Mengengerüst RMV-VAB-Übergangstarif bei ca. 710.000
€.
RMV- Semesterticket,
RMV- Jobticket, RMV- Kombiticket
Diese Angebote
gelten heute im Gebiet des RMV und sind jeweils gesondert kalkuliert. Hierbei
hat das Semesterticket eine netzweite Gültigkeit im RMV. Eine Erweiterung der
örtlichen Gültigkeit erfordert eine Neukalkulation sowie eine Anpassung
sämtlicher Verträge zwischen dem RMV und den Hochschulen.
Ähnlich würde es
sich für die Jobticket-Vereinbarungen und die Kombiticket-Regelungen
(Veranstaltungstickets) verhalten.
Die Ergebnisse der
Vertragsverhandlungen sowie die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die
Fahrgäste sind aktuell nicht abschätzbar.
Bereits heute gibt
es mit dem VAB-RMV-Übergangstarif eine einheitliche Tarifierung für
Fahrtverbindungen von Bayern nach Hessen. Seit Dezember 2003 sind somit alle
Fahrten in die angrenzenden Gebiete in Hessen durch den Übergangstarif
abgedeckt und problemlos zu erreichen. Der Übergangstarif bietet für den
größten Teil der Fahrgäste eine akzeptierte und anerkannte Lösung.
Für
Zeitkartennutzer VAB oder RMV besteht zudem die Möglichkeit der Weiterfahrt
über die Landesgrenze im Rahmen der bestehenden Anschlussregelung.
Fazit
Ein Beitritt zum
RMV kann aus der räumlichen Betrachtung und den verkehrlichen Verflechtungen
durchaus als sinnvoll erachtet werden. Fahrgäste mit länderübergreifenden
Fahrtbeziehungen würden hiervon profitieren, da der VAB-RMV-ÜT nicht das ganze
Fahrkartenangebot umfasst. Der
überwiegende Anteil der VAB-Fahrgäste würde durch die Preisgestaltung des RMV
und fehlende Angebote des RMV deutlich mehr belastet werden.
Offen bleibt die
rechtliche Prüfung der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Diese umfangreiche
Aufgabenstellung kann von den Stadtwerken nicht rechtsicher aufgearbeitet
werden. Hierfür müssten Mittel für eine externe Unterstützung bereitgestellt
werden.
Sinnvoller
erscheint es, weitere Verbesserungen im VAB-RMV-ÜT anzustreben!
Landrat Scherf
erklärt, dass Herr Betz der Bitte von Dr. Reuter und ihm gefolgt sei, dieses
Thema noch einmal zu aktualisieren.
Er fasst zusammen,
dass eine Mitgliedschaft beim RMV unter anderem 700.000,00 Euro Kosten für die
gesamte Region Bayerischer Untermain bedeute, alleine nur für die
Verwaltungsarbeit. Man hätte eine gravierende Verteuerung bei den Netzkarten,
die zugeschnitten seien auf die Bedürfnisse der Menschen am Bayerischen
Untermain. Diese Netzkarten seien die Stärke des Tarifverbundes der VAB hier,
die in dieser Flexibilität und in dieser Preislage der RMV nicht bieten könne.
Und das Ganze noch unter dem Aspekt, dass 80% der Kundinnen und Kunden
innerhalb des VAB führen.
Die Aufgabe sei
es, an der Schnittstelle Verbesserungen zu ermöglichen.
Kreisrat Dr.
Linduschka findet die Ausführungen sehr überzeugend. Er kritisiert, dass dieses
Thema nicht in der ARGE ÖPNV mit den drei Gebietskörperschaften besprochen
worden sei, denn dieses Thema betreffe alle drei Gebietskörperschaften
intensiv.
Landrat Scherf
antwortet, dass dieses Thema erst für das Frühjahr geplant gewesen sei, man
jetzt aber schneller gewesen sei. Herr Betz werde dieses Thema in die nächste
Sitzung mit zu den Fachleuten in die ARGE ÖPNV nehmen.
Kreisrat Reinhard
sagt, dass man mit der VAB und dem RMV zwei gewachsene unterschiedliche Systeme
hätte, deswegen sei es schwer, diese zusammenzubringen. Er möchte wissen, ob
und wer aktiv an Verbesserungen an den Schnittstellen arbeite.
Herr Betz
antwortet, dass es nur zusammen mit den Verkehrsunternehmen gehe, denn diese
müssten es letztendlich umsetzen.
Vor kurzem sei bei
der Tarifrunde der VAB darüber berichtet worden, dass es derzeit Gespräche
zwischen der Hochschule Aschaffenburg und der VAB zur Schaffung eines eigenen
Semestertickets für die eigenen Hochschüler*innen gebe. Die Hochschule selbst
habe es als Standortnachteil erkannt, dass es kein Semesterticket gebe. In dem
Zusammenhang sei eine Befragung der Student*innen durchgeführt worden, woher
und mit welchen Verkehrsmitteln sie kämen. Das positiv überraschende Ergebnis
hat gezeigt, dass von 3.000 Studenten etwa 27% mit öffentlichen Verkehrsmitteln
zur Hochschule kämen. Dies sei ein enorm hoher Wert.
Die zweite größere
Gruppe, die zur Hochschule in Aschaffenburg komme, seien die Hochschüler*innen
aus Hessen. Der RMV biete ein Semesterticket an. Der Gedankenansatz sei, dass man im Bereich Semesterticket erst eine
eigene Lösung schaffe, um dann mit den Hochschulen auf der hessischen Seite
drüber zu sprechen, ob es nicht eine Kombilösung für beide Seiten geben könne.
Schwieriger werde
es bei dem Thema Jobticket. Auf mehrere Nachfragen erhalte man vom RMV keine
Stückzahlen, so dass man das Thema nicht bewerten könne.
Kreisrat Reinhard
fragt, ob sich die Expressbuslinie, die in Aschaffenburg bereits probeweise
laufe, bewährt habe, so dass man diese vielleicht auf den Landkreis Miltenberg
übertragen könnte. Den politischen Rückhalt und Unterstützung für dieses Thema
werde er von der CSU erhalten.
Landrat Scherf
erinnert daran, dass Herr Betz bereits im Kreisausschuss im Juli 2017 das
politische Mandat erhalten habe, gemeinsam mit den Partnern eine
länderübergreifende Lösung zu entwickeln.
Herr Betz erklärt,
dass die nächstgelegene Zugangsmöglichkeit zum S-Bahn-System im RMV im Bereich
Rödermark und Rodgau wäre. Man müsse sich die räumliche Umgebung anschauen, wo
genug Platz vorhanden sei. Über welchen Weg der Expressbus von der bayerischen
Seite aus geführt werde, müsse man noch sehen. Es solle ein möglichst zügiger
Weg sein, damit die Leute die Buslinie als attraktives Angebot annähmen. Der
Vorteil bei der Zuführung auf die S-Bahn sei, dass die Ankunftszeit egal sei,
da es nie einen Anschlussverlust gebe, sondern maximal eine Verzögerung, denn
die S-Bahn fahre jede Viertelstunde.
Landrat Scherf
erklärt, dass Herr Betz die volle politische Unterstützung habe, eine
„Miltenberger Variante“ zu planen und zum Erfolg zu bringen.
Herr Betz erklärt
zur Linie 977, dass es einigen Unmut über die Veränderung der Abfahrtszeiten in
Miltenberg gegeben habe. Dazu müsse man sagen, dass die Federführung der
gesamten Planung dieses Linienbündels bei dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)
als Dienstleister für den Main-Tauber-Kreis gelegen habe. Die VAB sei nur mit
einem Leistungsanteil von 5% an der gesamten Achse beteiligt gewesen.
Main-Tauber sei es wichtig gewesen, vor allem in Wertheim die Zuganschlüsse
über Eck entsprechend herstellen zu können, damit jemand aus dem Bereich
Tauberbischofsheim über Eck Richtung Würzburg fahren könne. Dies habe dazu
geführt, dass die Abfahrtszeiten von Minute 0 auf Minute 44/45 in Miltenberg vorgezogen
werden musste. Diese Verschiebung habe zu Klagen geführt, weil Schüler*innen
beispielsweise von der Madonnenlandbahn den Bus nicht mehr erreichen konnten
und längere Wartezeiten in Kauf nehmen haben müssen.
Herr Betz habe mit
dem Verkehrsunternehmen, der Fa. Ehrlich, gesprochen und einige Vorschläge
gemacht. Er habe die Meldung bekommen, dass für die Strecke Bürgstadt –
Eichenbühl eine Lösung gefunden worden sei, die relativ zeitnah umgesetzt
werden könne. Der Vorschlag, den er für den Bereich Mönchberg, Schmachtenberg
gemacht habe, sei von der Fa. Ehrlich abgelehnt worden, da dieser betrieblich
zu schwierig werde. Hierfür werde auch noch eine Lösung gefunden.
In dem
Zusammenhang weist er darauf hin, dass die BEG Herrn Betz informiert habe, was
im Laufe des Jahres vorbereitet werde für den Start im Dezember 2018. Die Hessische
Landesbahn werde von Frankfurt bis nach Aschaffenburg die Regionalbahn von der
DB übernehmen, heißt, der Betreiber wechsle von der DB auf die Hessische
Landesbahn. Die BEG werde dann bereits die Zeitlage für die Regionalbahn
Aschaffenburg-Miltenberg auf das Zielkonzept der Vergabe umstellen, und zwar
ein Jahr vor der eigentlichen Betriebsaufnahme. Der Grund sei, dass man mit
dieser Regionalbahn eine Zeit lang einen perfekten Anschluss direkt an die
Hessische Landesbahn bekomme, von und nach Frankfurt (wenn die Elektrifizierung
abgeschlossen sei, könne dieser Zug gleich durchfahren von Frankfurt bis nach
Miltenberg). Dies sei der Hintergrund, dass man diese Kette schon
hintereinander hänge, dann wäre es nämlich so, dass der Regionalexpress von
Aschaffenburg nach Miltenberg am Regionalexpress
Frankfurt-Aschaffenburg-Würzburg hänge, und die Regionalbahn von Aschaffenburg
nach Miltenberg hänge unmittelbar an der Regionalbahn von Frankfurt nach
Aschaffenburg. Diese Züge würden dann zur Minute 40 in Miltenberg ankommen, die
wiederum dann passe zur Abfahrtszeit, auch des VRN, in Minute 45 Richtung
Wertheim-Würzburg.
Landrat Scherf
sagt, man benötige dann noch die deutliche Sichtbarkeit, weil auf den Bussen
und den Fahrplänen immer Wertheim stehe.
Es sei sehr
beruhigend, dass in der Fahrplankonzeption bereits jetzt daran gearbeitet
werde, dass am Ende die Flügelung mit den elektrischen Fahrzeugen tatsächlich
möglich sei.
Kreisrat Weber
weist darauf hin, dass der elektronische Fahrplan nicht mit der gedruckten Form
übereinstimme.
Er möchte wissen,
ob man auf dem Fahrplan erkennbar mit abdrucken könne, dass z.B. in
Stadtprozelten der Bus bis nach Würzburg weiterfahre.
Herr Betz
antwortet, dass es bei der Fahrplanauskunft eine erhebliche Panne gegeben
hätte. Der Altbetreiber habe seine Daten nicht vom Server gelöscht. Das
Ergebnis sei gewesen, dass sowohl die neuen als auch die Daten auf dem Server
gewesen seien, wodurch völliges Chaos entstanden sei. Mittlerweile seien die
Altdaten gelöscht und es werde daran gearbeitet, dass es die Auskunft richtig
verarbeiten könne.
Auf dem
Papierfahrplan müsste es schon sein, weil die Linie bereits bis Würzburg
durchlaufe.
Landrat Scherf
sagt, dass bei der Linie am Main entlang noch Wertheim als Zielbahnhof bei
allen Bussen angeschrieben sei. Der Morgenbus 977 um 5:55 Uhr sei in der
Bahn-App auch noch mit Umsteigen in Wertheim angegeben, obwohl er als 977
weiterfahre.
Kreisrat Oettinger
fragt, ob es ein Zeitfenster für die Elektrifizierung gebe.
Im nächsten
Jahrzehnt werde es elektrisch, so Landrat Scherf. Bis die Finanzierung und die
Planung stehe, werde es noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Kreisrat Dr. Fahn
hatte ein Gespräch mit dem Fahrgastbereit, worin es um die Bürgerbeteiligung
bei der Fahrplanerstellung gegangen sei. Es gebe zwei Bundesländer, in denen
der Fahrplanentwurf im Mai ins Netz gestellt werde, wo Bürger*innen dann
Anregungen geben könnten für bestimmte Linien. Danach entstünde dann der
endgültige Fahrplan. Der Fahrgastbeirat habe gemeint, dass dieses Vorgehen
sinnvoll sei, weil man vorher schon handeln könne. Er möchte wissen, ob solche
Vorschläge auch an Herrn Betz herangetragen worden seien. Bei der Gelegenheit
merkt er an, dass der frühere Wirtschaftsminister Zeil von der FDP in Bayern
dies schon einmal zugesagt habe, aber dieses Thema dann untergegangen sei.
Landrat Scherf
sagt, dass es ab Dezember 2018 ein funktionierendes Bahnfahrplankonzept gebe.
Generell sei es
so, dass er immer wieder Vorschläge von Bürger*innen erhalte, so Betz, die in
die Planungen mit einfließen. Momentan und auch in den nächsten Jahren müsse
man bei Planungen sehr aufpassen, da unglaublich viele Straßenausbaumaßnahmen
nur noch mit Vollsperrung laufen. Aus seiner Erfahrung hätten viele Konzepte
wieder verworfen werden müssen, weil die Busse wegen der Vollsperrungen
komplett anders fahren müssten. Dies koste sehr viel Zeit und sehr viel Geld.
Für diese baustellenbedingten Mehraufwendungen bekäme die VU keinerlei
staatlichen Ausgleich.
Landrat Scherf
sagt, dass die Bürgeranregungen für Herrn Betz immer gut und wertvoll seien,
aber die Zwänge bei der Fahrplangestaltung sehr umfangreich seien.
Kreisrat Stich
weist auf die Bedürfnisse der weiterführenden Schulen hin. Eltern würden ihre Kinder an Schulen anmelden
und sich auf bestehende Verbindungen verlassen. Man müsse darauf achten, dass
sich nicht zwischendurch massive Verschlechterungen bei Busverbindungen
ergeben.
Kreisrat Dr.
Linduschka sagt, dass man nach außen deutlich machen müsse, dass die
Empfehlungen des Fahrgastbeirates ernst genommen und auch umgesetzt würden. Es
sollte klar werden, wie die Wege seien und wie sie wahrgenommen würden.
Landrat Scherf
stimmt dem zu, aber man müsse auch sagen, dass sich der Fahrgastbeirat um die
Eisenbahnstrecke kümmere, die Fahrpläne aber in München bei der Bayerischen
Eisenbahngesellschaft gemacht würden.
Es sei wichtig,
dass der Kreisausschuss als Vertretung für den Landkreis Miltenberg bestärkend
zur Kenntnis nehme, dass sogar das Fahrplankonzept für die erfolgte
Elektrifizierung schon ausgearbeitet sei und umgesetzt werde.