Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Jugendsozialarbeit an Schulen: Bedarfsgerechte Ausstattung - Beschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.11.2017 JHA/003/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
•
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass JaS-förderfähige Schulen mit
Ø
mehr als 250 Schüler*innen und
Ø
einem belegten Mehrbedarf
auf Antrag des
Sachaufwandsträgers mit bis zu einer Vollzeitstelle „Jugendsozialarbeit an
Schulen (JaS)“ ausgestattet werden
können.
•
Die
Kostenaufteilung erfolgt analog der „Grundausstattung“
• Der Mehrbedarf muss im Einzelfall durch die Schule belegt und durch den JHA bestätigt und beschlossen werden.
Herr Adams legt dar, dass in
den Jugendhilfeausschussbeschlüssen zur Jugendsozialarbeit an Mittelschulen
(2012) und an Grundschulen (2013) die Ausstattung der förderfähigen Schulen mit
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) als „Grundausstattung“ mit 19,5 Stunden pro
Woche und je Stelle festgelegt wurde.
In der Praxis vor Ort hat sich
zwischenzeitlich gezeigt, dass diese Grundausstattung in den meisten Fällen
auch ausreichend ist. An einigen Schulen wurde aber ein Mehrbedarf deutlich:
An Schulen mit vielen
Schüler/innen haben durchschnittlich mehr Schüler/innen und Familien
Unterstützungsbedarf durch JaS. Außerdem gibt es an einigen Schulen
Mehrbedarfe, die durch soziokulturelle Faktoren entstehen. In der praktischen
Arbeit wirkt sich das so aus, dass die Fülle der Anfragen in der zur Verfügung
stehenden Zeit nicht zu bewältigen ist und deshalb Hilfen für Hilfesuchende
nicht angeboten werden kann.
Eine Priorisierung der Arbeit
hat zur Folge, dass sich die JaS- Fachkräfte vorrangig um zeitintensive Fälle kümmern,
dass Projektarbeit in Kleingruppen oder Klassen kaum möglich ist und viele
Anfragen von Lehrerkräften, Eltern und Schüler/innen nicht bearbeitet werden
können. Angefallene Mehrstunden können auch in den Ferien nicht vollständig
abgebaut werden und führen zu weiteren Einschränkungen in der Arbeit.
Das staatliche Förderprogramm
„Jugendsozialarbeit an Schulen“ definiert eine Vollzeitstelle als Regelbedarf
(!).
Eine Erhöhung der
Stundenzahlen hat auch eine Erhöhung der staatlichen Förderung zur Folge.
Die staatliche
Festbetragsförderung beträgt: 16.360,- € (Vollzeit), 12.270,- € (75%-Stelle)
und 8.180,- € (50%-Stelle).
Aktuelle und weiterhin
geplante Kostenverteilung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden:
Gesamtkosten minus staatliche Förderung geteilt durch 2.
Im aktuellen Schuljahr gibt es
im Landkreis vier Schulen, die dieser Beschluss betreffen würde.
Finanzielle
Auswirkungen:
Für den Landkreis können durch diesen
Beschluss Mehrkosten in Höhe von max. 10.000,- Euro je Schule / Stelle und
Haushaltsjahr, aktuell insgesamt also max. 40.000,- im Haushaltsjahr entstehen.
Jeder Mehrbedarf ist durch den
Jugendhilfeausschuss allerdings gesondert zu beraten und zu beschließen.
Kreisrat Dr. Fahn fragt nach, welche vier
Schulen konkret betroffen seien.
Außerdem möchte er wissen, wer die im
Beschluss genannte Schülerzahl von 250+ festgelegt habe. Es könnten in der
Warteschleife noch viele andere Schulen betroffen sein, die knapp darunter
lägen.
Herr Adams antwortet, dass dieser Beschluss
die Grundschule Elsenfeld, die Grundschule Erlenbach, die Grundschule
Miltenberg und die Mittelschule Elsenfeld betreffe.
Die Zahl hat der
JaS-Beirat beschlossen auf Vorschlag von ihm, weil er gemerkt habe, dass genau
an den vier Schulen diese Problematik vorherrsche, die die höchsten
Schülerzahlen hätten.Natürlich könne man mit der Zahl heruntergehen. Die
nächsten Schulen wären im 200-er Bereich. An diesen Schulen habe er allerdings
nicht den Bedarf gesehen.
Kreisrat Dr.
Hermann fragt nach, ob man heute beschließe, dass zukünftig beschlossen werden
könne, dass so ein Bedarf möglich und machbar sei.
Es sei Kreisrat
Dr. Hermann neu, dass an Grundschulen bis zum 4. Schuljahr schon solche
Probleme auftreten können. Er fragt, ob der Bedarf wirklich gegeben sei.
Landrat Scherf
antwortet Kreisrat Dr. Hermann mit einem deutlichen „ja“. Vor allem habe man
dort eine viel aussichtsreichere Einwirkungsmöglichkeit. Die Kleinen von der 1.
bis zur 4. Klasse leiden an bestimmten Dingen sehr, so dass man nicht bis zur
5. Klasse warten könne, bis ein Sozialarbeiter sich darum kümmere, dauerhaft
prägende Problematiken zu vermeiden. Es sei die große Überraschung von allen
gewesen, als man 2013 mit der Jugendsozialarbeit zunächst an den Mittelschulen
eingestiegen sei, dass man -aufgrund der engen Verflechtung im Landkreis
Miltenberg- sehr bald gemerkt habe, dass man in Grundschulen bereits helfen
müsse.
Herr Keller,
evang. Diakonie Würzburg, bestärkt die Erläuterungen von Herrn Adams. Der
Fachbeirat bekäme von den Schulleitern und von den Praktikern vor Ort die
Eindrücke geschildert, die bereits im Grundschulbereich auftreten. Der Beirat
bekomme auch immer Evaluationen und Auswertungen, woran man erkennen könne,
dass die Probleme auf der Hand lägen.
Ein Argument, das
noch hinzukomme sei, dass man die Schulen habe, die sich zunehmend zu
Ganztagsschulen, und zwar flächendeckend, entwickeln würden. Es wäre ein
Rückschritt zu sagen, man schicke den Jugendsozialarbeiter nach Hause, wenn man
die Kinder den ganzen Tag an der Schule habe.
Kreisrätin Passow
sagt zur Erweiterung der Jugendsozialarbeit an Schulen, dass ihr die Begründung
viel zu nebulös sei. Man habe noch kein konkretes Beispiel gehört, was an
Sozialarbeit gemacht werde. Sie würde sich wünschen, dass die Begründung etwas
konkreter gemacht werde. Sie möchte wissen, welche Fragestellungen es gibt, wie
z.B. ob es ein Problem mit dem Schulweg gehe oder ob es ein Problem innerhalb
der Familie gebe, weil kein Geld da sei. Es würde reichen, wenn aus
verschiedenen Bereichen einige Beispiele genannt werden würden. Es soll keine
Kontrolle sein, es gehe ihr einfach nur um die Transparenz. Sie werde dem
Antrag zustimmen, es sei allerdings von Interesse, was genau gemacht werde.
Landrat Scherf
antwortet, dass bei jedem einzelnen Bedarf bei jeder einzelnen Schule jede
einzelne JaS-Maßnahme durch dieses Gremium beschlossen werde. Man habe in den
letzten drei Jahren in jeder Jugendhilfeausschusssitzung die Bedarfsmeldung
einer Schule vorgestellt. Diese Transparenz schaffe die Verwaltung bei jeder einzelnen
Schule. Zum Antrag einer jeden einzelnen Schule gehöre dazu, genau zu
erläutern, warum man den Bedarf nach Jugendsozialarbeit habe. Die Maßnahmen von
Jugendsozialarbeit an Schule habe man hier im Gremium beschlossen. Man könne
dies gerne wieder einmal in einer Ausschusssitzung vorstellen.
Landrat Scherf
betont, dass durch diesen Beschluss keine Mehrausgabe folge. Man beschließe
heute nur die grundsätzliche Möglichkeit, dass eine Schule einen zusätzlichen
Antrag auf Erweiterung stellen könne. Danach müsse diese Schule darlegen, warum
sie den Bedarf habe.
Landrat Scherf
hält fest, dass in 2018 ein Infopunkt auf die Tagesordnung komme, um diese
Transparenz zu verdeutlichen.
Kreisrat Dr. Fahn
widerspricht Kreisrätin Passow, dass die Begründung nebulös sei, weil man noch
keine konkreten Beispiele habe. Es sei auch in der Vorlage deutlich gemacht,
dass jeder Bedarf einzeln belegt werden müsse. Dies sage aus, dass man dann
diese Daten im Einzelfall bekomme, die Kreisrätin Passow jetzt angemahnt habe.
Gegen eine grundsätzliche Möglichkeit, einen Bedarf anzumelden, könne man nicht
sein. Beim Einzelfall sehe man dann konkret, wo die Probleme liegen. Dann könne
man immer noch dafür oder dagegen stimmen.
Kreisrätin Passow
sagt, dass sie im Schulverband in Kleinheubach sei. Dort werde immer berichtet.
Hier sei jetzt nicht gesagt worden, worum es konkret in Einzelfällen gehe. Was
genau bisher angefallen sei, dass sich der Bedarf erhöhe, sei nicht erwähnt
worden.
Herr Adams
erklärt, dass die Rückmeldung aus dem Beirat immer wieder gewesen sei, dass
sich der hohe Bedarf an großen Schulen darin äußert, dass man mit Kindern und
Familien nicht arbeiten kann, weil die Arbeitszeit der Jugendsozialarbeiter
ausgereizt ist. Man habe zwei Hauptpunkte, nämlich die Einzelfallarbeit, heißt,
die Arbeit mit dem Kind bei sozial-emotionalem Förderbedarf, bei Krisen, bei
Schwierigkeiten in der Persönlichkeit oder im familiären Umfeld, wenn man
bemerke, dass Kinder Symptome hätten, die auf Erziehungsschwierigkeiten
zurückgehen würden. Die Arbeit mit den Eltern, die Arbeit mit Lehrern, zu
unterstützen und zu schauen, wer bei welcher Problemlage unterstützen und
weiterhelfen könne, Ämter mit einzuschalten, andere Hilfestellungen
einzuschalten.
Das andere seien
Projekte mit Schulklassen, was eher in den präventiven Bereich falle. Dort
schaue man, wie man Kinder stärken könne. Wenn eine Schieflage entstehe, dass
man wegen der fehlenden Arbeitszeit die Projekte so herunterfahren müsse, dass
man sie fast gar nicht mehr machen könne, weil die Einzelfallarbeit so binde
und man sogar so weit gehen müsse, dass ein Jugendsozialarbeiter nicht mehr
alles annehmen könne, sondern er priorisieren müsse, dann sei das sehr schlimm.
Dies sei der Grund gewesen, warum der Beirat gesagt habe, dass man bei großen
Schulen einen zusätzlichen Bedarf habe.
Herr Keller
ergänzt aus dem Beirat, dass es kein gutes Signal wäre, wenn man es wie in
manchen Beratungsstellen habe, dass es Wartelisten gebe. Es sei wichtig, den
Einzelfall zu betrachten.
Landrat Scherf fasst
zusammen, dass dieser Beschluss vorsehe, dass die Richtlinie des Landkreises
Miltenberg verändert werde, um die grundsätzliche Möglichkeit zu schaffen. Dies
sei noch nicht der Beschluss zur einzelnen Schule. Ergänzend dazu werde in der
Frühjahrssitzung detaillierter in einem eigenen Tagesordnungspunkt über die
Arbeit der Jugendsozialarbeit an den Schulen berichtet und genau
veranschaulicht, was an den Schulen gearbeitet werde. Wenn eine Schule dann
wirklich den Antrag stellen sollte, dass sie eine ganze Stelle JaS benötige,
werde ganz ausführlich und konkret dargelegt, was der Bedarf sei. Dies müsse
dann durch das Gremium noch einmal beschlossen werden.
Kreisrätin Passow
hält noch einmal fest, dass es interessant sei zu sehen, was aktuell an den
Schulen gemacht werde. Es gehe weniger um Kontrolle, sondern nur darum, welche
Fälle bearbeitet würden.
Landrat Scherf hält fest, dass in der Frühjahrssitzung über die Arbeitsweise bzw. Wirkungsweise der Jugendsozialarbeit grundsätzlich berichtet werde. Weiterhin müsse jede einzelne Schule bei Antrag auf Aufstockung darlegen, was bislang getan worden sei, welche Fälle es bislang gewesen seien und warum die Arbeitszeit der JaS nicht ausreiche.