Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Jugendsozialarbeit an Schulen: Bedarfsgerechte Ausstattung - Beschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.11.2017   JHA/003/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

       Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass JaS-förderfähige Schulen mit

 

Ø mehr als 250 Schüler*innen und

Ø einem belegten Mehrbedarf

 

auf Antrag des Sachaufwandsträgers mit bis zu einer Vollzeitstelle „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ ausgestattet werden  können.

 

       Die Kostenaufteilung erfolgt analog der „Grundausstattung“

 

       Der Mehrbedarf muss im Einzelfall durch die Schule belegt und durch den JHA bestätigt und beschlossen werden.


Herr Adams legt dar, dass in den Jugendhilfeausschussbeschlüssen zur Jugendsozialarbeit an Mittelschulen (2012) und an Grundschulen (2013) die Ausstattung der förderfähigen Schulen mit Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) als „Grundausstattung“ mit 19,5 Stunden pro Woche und je Stelle festgelegt wurde.

 

In der Praxis vor Ort hat sich zwischenzeitlich gezeigt, dass diese Grundausstattung in den meisten Fällen auch ausreichend ist. An einigen Schulen wurde aber ein Mehrbedarf deutlich:

 

An Schulen mit vielen Schüler/innen haben durchschnittlich mehr Schüler/innen und Familien Unterstützungsbedarf durch JaS. Außerdem gibt es an einigen Schulen Mehrbedarfe, die durch soziokulturelle Faktoren entstehen. In der praktischen Arbeit wirkt sich das so aus, dass die Fülle der Anfragen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu bewältigen ist und deshalb Hilfen für Hilfesuchende nicht angeboten werden kann.

 

Eine Priorisierung der Arbeit hat zur Folge, dass sich die JaS- Fachkräfte vorrangig um zeitintensive Fälle kümmern, dass Projektarbeit in Kleingruppen oder Klassen kaum möglich ist und viele Anfragen von Lehrerkräften, Eltern und Schüler/innen nicht bearbeitet werden können. Angefallene Mehrstunden können auch in den Ferien nicht vollständig abgebaut werden und führen zu weiteren Einschränkungen in der Arbeit.

 

Das staatliche Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ definiert eine Vollzeitstelle als Regelbedarf (!).

 

Eine Erhöhung der Stundenzahlen hat auch eine Erhöhung der staatlichen Förderung zur Folge.

Die staatliche Festbetragsförderung beträgt: 16.360,- € (Vollzeit), 12.270,- € (75%-Stelle) und 8.180,- € (50%-Stelle).

Aktuelle und weiterhin geplante Kostenverteilung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden: Gesamtkosten minus staatliche Förderung geteilt durch 2.

 

Im aktuellen Schuljahr gibt es im Landkreis vier Schulen, die dieser Beschluss betreffen würde.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Landkreis können durch diesen Beschluss Mehrkosten in Höhe von max. 10.000,- Euro je Schule / Stelle und Haushaltsjahr, aktuell insgesamt also max. 40.000,- im Haushaltsjahr entstehen.

Jeder Mehrbedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss allerdings gesondert zu beraten und zu beschließen.

 

 

Kreisrat Dr. Fahn fragt nach, welche vier Schulen konkret betroffen seien.

Außerdem möchte er wissen, wer die im Beschluss genannte Schülerzahl von 250+ festgelegt habe. Es könnten in der Warteschleife noch viele andere Schulen betroffen sein, die knapp darunter lägen.

 

Herr Adams antwortet, dass dieser Beschluss die Grundschule Elsenfeld, die Grundschule Erlenbach, die Grundschule Miltenberg und die Mittelschule Elsenfeld betreffe.

Die Zahl hat der JaS-Beirat beschlossen auf Vorschlag von ihm, weil er gemerkt habe, dass genau an den vier Schulen diese Problematik vorherrsche, die die höchsten Schülerzahlen hätten.Natürlich könne man mit der Zahl heruntergehen. Die nächsten Schulen wären im 200-er Bereich. An diesen Schulen habe er allerdings nicht den Bedarf gesehen.

 

Kreisrat Dr. Hermann fragt nach, ob man heute beschließe, dass zukünftig beschlossen werden könne, dass so ein Bedarf möglich und machbar sei.

Es sei Kreisrat Dr. Hermann neu, dass an Grundschulen bis zum 4. Schuljahr schon solche Probleme auftreten können. Er fragt, ob der Bedarf wirklich gegeben sei.

 

Landrat Scherf antwortet Kreisrat Dr. Hermann mit einem deutlichen „ja“. Vor allem habe man dort eine viel aussichtsreichere Einwirkungsmöglichkeit. Die Kleinen von der 1. bis zur 4. Klasse leiden an bestimmten Dingen sehr, so dass man nicht bis zur 5. Klasse warten könne, bis ein Sozialarbeiter sich darum kümmere, dauerhaft prägende Problematiken zu vermeiden. Es sei die große Überraschung von allen gewesen, als man 2013 mit der Jugendsozialarbeit zunächst an den Mittelschulen eingestiegen sei, dass man -aufgrund der engen Verflechtung im Landkreis Miltenberg- sehr bald gemerkt habe, dass man in Grundschulen bereits helfen müsse.

 

Herr Keller, evang. Diakonie Würzburg, bestärkt die Erläuterungen von Herrn Adams. Der Fachbeirat bekäme von den Schulleitern und von den Praktikern vor Ort die Eindrücke geschildert, die bereits im Grundschulbereich auftreten. Der Beirat bekomme auch immer Evaluationen und Auswertungen, woran man erkennen könne, dass die Probleme auf der Hand lägen.

Ein Argument, das noch hinzukomme sei, dass man die Schulen habe, die sich zunehmend zu Ganztagsschulen, und zwar flächendeckend, entwickeln würden. Es wäre ein Rückschritt zu sagen, man schicke den Jugendsozialarbeiter nach Hause, wenn man die Kinder den ganzen Tag an der Schule habe.

 

Kreisrätin Passow sagt zur Erweiterung der Jugendsozialarbeit an Schulen, dass ihr die Begründung viel zu nebulös sei. Man habe noch kein konkretes Beispiel gehört, was an Sozialarbeit gemacht werde. Sie würde sich wünschen, dass die Begründung etwas konkreter gemacht werde. Sie möchte wissen, welche Fragestellungen es gibt, wie z.B. ob es ein Problem mit dem Schulweg gehe oder ob es ein Problem innerhalb der Familie gebe, weil kein Geld da sei. Es würde reichen, wenn aus verschiedenen Bereichen einige Beispiele genannt werden würden. Es soll keine Kontrolle sein, es gehe ihr einfach nur um die Transparenz. Sie werde dem Antrag zustimmen, es sei allerdings von Interesse, was genau gemacht werde.

 

Landrat Scherf antwortet, dass bei jedem einzelnen Bedarf bei jeder einzelnen Schule jede einzelne JaS-Maßnahme durch dieses Gremium beschlossen werde. Man habe in den letzten drei Jahren in jeder Jugendhilfeausschusssitzung die Bedarfsmeldung einer Schule vorgestellt. Diese Transparenz schaffe die Verwaltung bei jeder einzelnen Schule. Zum Antrag einer jeden einzelnen Schule gehöre dazu, genau zu erläutern, warum man den Bedarf nach Jugendsozialarbeit habe. Die Maßnahmen von Jugendsozialarbeit an Schule habe man hier im Gremium beschlossen. Man könne dies gerne wieder einmal in einer Ausschusssitzung vorstellen.

Landrat Scherf betont, dass durch diesen Beschluss keine Mehrausgabe folge. Man beschließe heute nur die grundsätzliche Möglichkeit, dass eine Schule einen zusätzlichen Antrag auf Erweiterung stellen könne. Danach müsse diese Schule darlegen, warum sie den Bedarf habe.

Landrat Scherf hält fest, dass in 2018 ein Infopunkt auf die Tagesordnung komme, um diese Transparenz zu verdeutlichen.

 

Kreisrat Dr. Fahn widerspricht Kreisrätin Passow, dass die Begründung nebulös sei, weil man noch keine konkreten Beispiele habe. Es sei auch in der Vorlage deutlich gemacht, dass jeder Bedarf einzeln belegt werden müsse. Dies sage aus, dass man dann diese Daten im Einzelfall bekomme, die Kreisrätin Passow jetzt angemahnt habe. Gegen eine grundsätzliche Möglichkeit, einen Bedarf anzumelden, könne man nicht sein. Beim Einzelfall sehe man dann konkret, wo die Probleme liegen. Dann könne man immer noch dafür oder dagegen stimmen.

 

Kreisrätin Passow sagt, dass sie im Schulverband in Kleinheubach sei. Dort werde immer berichtet. Hier sei jetzt nicht gesagt worden, worum es konkret in Einzelfällen gehe. Was genau bisher angefallen sei, dass sich der Bedarf erhöhe, sei nicht erwähnt worden.

 

Herr Adams erklärt, dass die Rückmeldung aus dem Beirat immer wieder gewesen sei, dass sich der hohe Bedarf an großen Schulen darin äußert, dass man mit Kindern und Familien nicht arbeiten kann, weil die Arbeitszeit der Jugendsozialarbeiter ausgereizt ist. Man habe zwei Hauptpunkte, nämlich die Einzelfallarbeit, heißt, die Arbeit mit dem Kind bei sozial-emotionalem Förderbedarf, bei Krisen, bei Schwierigkeiten in der Persönlichkeit oder im familiären Umfeld, wenn man bemerke, dass Kinder Symptome hätten, die auf Erziehungsschwierigkeiten zurückgehen würden. Die Arbeit mit den Eltern, die Arbeit mit Lehrern, zu unterstützen und zu schauen, wer bei welcher Problemlage unterstützen und weiterhelfen könne, Ämter mit einzuschalten, andere Hilfestellungen einzuschalten.

Das andere seien Projekte mit Schulklassen, was eher in den präventiven Bereich falle. Dort schaue man, wie man Kinder stärken könne. Wenn eine Schieflage entstehe, dass man wegen der fehlenden Arbeitszeit die Projekte so herunterfahren müsse, dass man sie fast gar nicht mehr machen könne, weil die Einzelfallarbeit so binde und man sogar so weit gehen müsse, dass ein Jugendsozialarbeiter nicht mehr alles annehmen könne, sondern er priorisieren müsse, dann sei das sehr schlimm. Dies sei der Grund gewesen, warum der Beirat gesagt habe, dass man bei großen Schulen einen zusätzlichen Bedarf habe.

 

Herr Keller ergänzt aus dem Beirat, dass es kein gutes Signal wäre, wenn man es wie in manchen Beratungsstellen habe, dass es Wartelisten gebe. Es sei wichtig, den Einzelfall zu betrachten.

 

Landrat Scherf fasst zusammen, dass dieser Beschluss vorsehe, dass die Richtlinie des Landkreises Miltenberg verändert werde, um die grundsätzliche Möglichkeit zu schaffen. Dies sei noch nicht der Beschluss zur einzelnen Schule. Ergänzend dazu werde in der Frühjahrssitzung detaillierter in einem eigenen Tagesordnungspunkt über die Arbeit der Jugendsozialarbeit an den Schulen berichtet und genau veranschaulicht, was an den Schulen gearbeitet werde. Wenn eine Schule dann wirklich den Antrag stellen sollte, dass sie eine ganze Stelle JaS benötige, werde ganz ausführlich und konkret dargelegt, was der Bedarf sei. Dies müsse dann durch das Gremium noch einmal beschlossen werden.

 

Kreisrätin Passow hält noch einmal fest, dass es interessant sei zu sehen, was aktuell an den Schulen gemacht werde. Es gehe weniger um Kontrolle, sondern nur darum, welche Fälle bearbeitet würden.

 

Landrat Scherf hält fest, dass in der Frühjahrssitzung über die Arbeitsweise bzw. Wirkungsweise der Jugendsozialarbeit grundsätzlich berichtet werde. Weiterhin müsse jede einzelne Schule bei Antrag auf Aufstockung darlegen, was bislang getan worden sei, welche Fälle es bislang gewesen seien und warum die Arbeitszeit der JaS nicht ausreiche.

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