Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege - Beschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.11.2017   JHA/003/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Ab dem 01.07.2018 werden die Elternbeiträge im Landkreis Miltenberg für die Kindertagespflege nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gemäß der untenstehenden Tabelle festgelegt.


Herr Leiblein erklärt, dass die Elternbeiträge in der Kindertagespflege nach Nutzungszeiten gestaffelt sind. Der Basiswert, der vom BayStMAS bekannt gegeben wird und aktuell auf 1.071,15 € angehoben worden ist (siehe TOP 7 „Festsetzung der Entgelte für die Kindertagespflege“), ist pro Jahr bezogen und auf ein sog. Regelkind (Kind im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt) angelegt. Dieser Betrag ist mit dem Gewichtungsfaktor 1,3 zu multiplizieren (Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG) und auf den Zeitfaktor für Buchungen von sieben bis acht Stunden zu beziehen. Der so erzielte Wert ist anschließend durch 12 zu dividieren. Daraus ergeben sich die untenstehenden Monatsbeiträge der staatlichen Förderung.

 

Die Elternbeteiligung ist gem. Art. 20 BayKiBiG auf maximal die 1,5-fache Höhe des staatlichen Anteils der kinderbezogenen Förderung nach Art. 21 BayKiBiG begrenzt. Die Elternbeiträge sind entsprechend der Buchungszeiten zu staffeln.

 

Aus pädagogischer Sicht ist es sinnvoll, Kinder nicht nur kurzfristig 1 - 2 Stunden, sondern möglichst über eine längere Dauer in der Tagespflege unterzubringen, um die Ziele des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans umsetzen zu können. Aufgrund dessen wird bei längerer Nutzungszeit der jeweiligen Einrichtung durch das Kind die gesetzlich zulässige maximale Obergrenze der Elternbeiträge nicht ausgeschöpft, sondern ein niedrigerer Beitrag festgesetzt. Die nachfolgende Tabelle wird auch für die niedrigschwellige Kindertagespflege angewandt.

 

Im Ergebnis ergibt sich damit folgende Erhöhung des Elternbeitrages:

 

 

 

staatl. Förderung

max. Elternbeitrag

Elternbeitrag

Nutzungszeit

Zeitfaktor

Monat

1,5-facher Elternbeitrag

bisher

neu

>1 h – 2 h

0,50

58,25 €

87,38 €

79,00 €

85,00 €

>2 h – 3 h

0,75

87,38 €

131,07 €

90,00 €

105,00 €

>3 h – 4 h

1,00

116,50 €

174,75 €

105,00 €

120,00 €

>4 h – 5 h

1,25

145,63 €

218,45 €

120,00 €

135,00 €

>5 h – 6 h

1,50

174,75 €

262,13 €

140,00 €

155,00 €

>6 h – 7 h

1,75

203,88 €

305,82 €

160,00 €

175,00 €

>7 h – 8 h

2,00

233,00 €

349,50 €

180,00 €

195,00 €

 

 

Bei Erhöhung der Nutzungszeit je weitere Stunde wird der mtl. Elternbeitrag um 20,-- € angehoben.

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