Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege - Beschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.11.2017 JHA/003/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Ab dem 01.07.2018 werden die Elternbeiträge im Landkreis Miltenberg für die Kindertagespflege nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gemäß der untenstehenden Tabelle festgelegt.
Herr Leiblein erklärt, dass die
Elternbeiträge in der Kindertagespflege nach Nutzungszeiten gestaffelt sind.
Der Basiswert, der vom BayStMAS bekannt gegeben wird und aktuell auf 1.071,15 €
angehoben worden ist (siehe TOP 7 „Festsetzung der Entgelte für die
Kindertagespflege“), ist pro Jahr bezogen und auf ein sog. Regelkind (Kind im
Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt) angelegt. Dieser Betrag ist mit
dem Gewichtungsfaktor 1,3 zu multiplizieren (Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG) und auf
den Zeitfaktor für Buchungen von sieben bis acht Stunden zu beziehen. Der so
erzielte Wert ist anschließend durch 12 zu dividieren. Daraus ergeben sich die
untenstehenden Monatsbeiträge der staatlichen Förderung.
Die Elternbeteiligung ist gem. Art. 20
BayKiBiG auf maximal die 1,5-fache Höhe des staatlichen Anteils der
kinderbezogenen Förderung nach Art. 21 BayKiBiG begrenzt. Die Elternbeiträge
sind entsprechend der Buchungszeiten zu staffeln.
Aus pädagogischer Sicht ist es sinnvoll,
Kinder nicht nur kurzfristig 1 - 2 Stunden, sondern möglichst über eine längere
Dauer in der Tagespflege unterzubringen, um die Ziele des Bayerischen Bildungs-
und Erziehungsplans umsetzen zu können. Aufgrund dessen wird bei längerer
Nutzungszeit der jeweiligen Einrichtung durch das Kind die gesetzlich zulässige
maximale Obergrenze der Elternbeiträge nicht ausgeschöpft, sondern ein
niedrigerer Beitrag festgesetzt. Die nachfolgende Tabelle wird auch für die
niedrigschwellige Kindertagespflege angewandt.
Im Ergebnis ergibt sich damit folgende
Erhöhung des Elternbeitrages:
|
|
staatl. Förderung |
max. Elternbeitrag |
Elternbeitrag |
|
Nutzungszeit |
Zeitfaktor |
Monat |
1,5-facher Elternbeitrag |
bisher |
neu |
>1 h – 2 h |
0,50 |
58,25 € |
87,38 € |
79,00 € |
85,00 € |
>2 h – 3 h |
0,75 |
87,38 € |
131,07 € |
90,00 € |
105,00 € |
>3 h – 4 h |
1,00 |
116,50 € |
174,75 € |
105,00 € |
120,00 € |
>4 h – 5 h |
1,25 |
145,63 € |
218,45 € |
120,00 € |
135,00 € |
>5 h – 6 h |
1,50 |
174,75 € |
262,13 € |
140,00 € |
155,00 € |
>6 h – 7 h |
1,75 |
203,88 € |
305,82 € |
160,00 € |
175,00 € |
>7 h – 8 h |
2,00 |
233,00 € |
349,50 € |
180,00 € |
195,00 € |
Bei Erhöhung der Nutzungszeit je weitere Stunde wird der mtl. Elternbeitrag um 20,-- € angehoben.