Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Erweiterung der Kreismülldeponie Guggenberg um die Bauabschnitte IVa und Va: Vorstellung der Genehmigungsplanung incl. Kostenberechnung und Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.09.2017   ENU/003/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag einstimmig,

 

die Erweiterung der Kreismülldeponie Guggenberg –DK-II-Deponie- um die Bauabschnitte IVa und Va auf Grundlage der vorliegenden Genehmigungsplanung mit berechneten Kosten von 6 Mio Euro brutto zu beschließen und die Landkreisverwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung der öffentlichen Ausschreibung zu beauftragen.

 

Weiter empfiehlt der Ausschuss dem Kreistag, dem Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz einstimmig

 

die weitere Behandlung der Deponieerweiterung um die Bauabschnitte IVa und Va inklusive Auftragsvergabe zuzuweisen.

 

 


Frau Heim berichtet, dass In der Sitzung am 17.07.2017 im Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz die Planung für die Erweiterung der Kreismülldeponie Guggenberg um die Bauabschnitte IVa und Va vorgestellt wurde. Auf Grundlage dieser Ausführungsplanung beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, die Genehmigungsunterlagen zu erstellten und bei der Regierung von Unterfranken die Genehmigung für die notwendige Erweiterung der DK-II-Deponie zu beantragen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen.

 

In der Juli-Sitzung konnten allerdings noch keine Kosten benannt werden. Diese hat das Ingenieurbüro Ibu inzwischen auf Grundlage aktueller Marktpreise und unter Beachtung der gestiegenen Anforderungen an die Qualitätssicherung berechnet. Danach werden die Kosten für die Erweiterung der Kreismülldeponie Guggenberg um die Bauabschnitte IVa und Va voraussichtlich 6 Mio Euro brutto betragen.

Hauptkostenfaktoren sind dabei (netto):

Geländeprofilierung mit Erdarbeiten                                          ca. 1.216.500,00 €

Geologische Barriere                                                                 ca.    912.100,00 €

Basisabdichtung (mineralisch und Kunststoff)                          ca. 1.120.775,00 €

Sickerwassererfassung und –ableitung                                     ca.    458.285,00 €

Baunebenkosten (z.B. Ingenieurhonorare, Fremdprüfung,

geotechnische Begleitung)                                                         ca.    550.000,00 €

 

Die berechneten Kosten in Höhe von 6 Mio. € brutto liegen über den Baukosten für den letzten Bauabschnitt IIIa im Jahr 2008/2009. Zurückzuführen ist dies neben der guten konjunkturellen Lage auf die gestiegenen Anforderungen an die Qualitätssicherung im Bereich eingesetzte Baustoffe und Einbau (BQS).

 

Die Bauabschnitte IVa und Va haben, wie schon früher dargelegt, ein geschätztes Volumen von ca. 154.000 m³. Hinzu kommt ein durch die aktuelle Deponieerweiterung nutzbares Volumen aus BA IIIa. Damit wird durch die geplante Deponieerweiterung deutlich mehr Ablagerungsvolumen erschlossen als bei BA IIIa. Das führt dazu, dass sich trotz der voraussichtlich höheren absoluten Baukosten, die voraussichtlichen Baukosten inkl. Baunebenkosten bezogen auf den Tonnenpreis im Bereich des Deponieausbaus um den BA IIIa bewegen.

 

Herr Faulhaber vom Ingenieurbüro ibu Tauberbischofsheim erläutert die Baumaßnahme anhand einer Präsentation.

 

Kreisrat Winkler fragt, wer über die Wirtschaftlichkeit entscheidet.

 

Landrat Scherf bittet Herrn Faulhaber, dies zu beantworten. Herr Faulhaber führt aus, dass eine Bewertungsmatrix vorgegeben wird. Ein Ansatz könnte sein die Verknüpfung von Abtransport mit Anlieferung sein. Er führt aus, dass die Anlieferung und Abfuhr von Materialien zeitlich nicht zusammenpassen.

 

Landrat Scherf stellt fest, dass dieses Thema noch einmal zu erörtern sei. Frau Heim wirft ein, keine unhaltbaren Versprechungen zu machen. Es sei ein straffer Zeitplan vorgegeben, die Regierung habe innerhalb drei Monaten eine Genehmigung in Aussicht gestellt. Der Bau müsste spätestens im März/April 2018 beginnen. Dies bedeutet, dass in der Zeit von Januar bis Ende Februar, spätestens Mitte März die Ausschreibung und die Vergabe erfolgen müssen. Frau Heim weist darauf hin, dass in einer öffentlichen Ausschreibung nur gewisse Punkte vorgegeben werden dürfen.

 

Der Landrat fasst zusammen, dass der Ausschuss den Auftrag an die Verwaltung erteilt, dies so in die Ausschreibung zu integrieren, dass vertretbar sei.

 

Kreisrat Ulmer bittet um kurzen Bericht, ob die Erde (13.000 m³) bereits abgetragen wurde. Frau Heim berichtet, dass der Abtransport zu 2/3 abgeschlossen sei.

 

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