Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Antrag TuS Röllbach wegen Nutzung JBG-Sportgelände - Beschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.09.2017 BKS/004/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der TuS Röllbach erhält die Genehmigung,
während der
Sanierung der Rasenspielfläche auf der Sportanlage des TuS Röllbach
in der Zeit vom 10.03. bis 30.06.2018 die Sportanlage inkl. der Kabinen und
Duschmöglichkeiten am Johannes-Butzbach Gymnasium im Schul- und Sportzentrum
Miltenberg-Nord zu den vorgeschlagenen Konditionen zu nutzen.
Sollte die Sportanlage inkl. Kabinen und Duschen nicht sauber/besenrein verlassen werden, ist die Genehmigung hinfällig.
Landrat Scherf trägt vor, dass Herr Reinhold Zimlich
(1. Vorsitzender des TuS Röllbach) sich mit folgender
Bitte an die Landkreisverwaltung gewandt hat:
Die Sportanlage des TuS ist in einem schlechten Zustand und muss
dringend saniert werden. Diese Sanierung wird im Frühjahr 2018 (voraussichtlich
Mitte März bis Mitte/Ende Juni) durchgeführt.
Der TuS Röllbach spielt mit seiner 1.
Fußball-Herrenmannschaft in der Landesliga Nordwest. Der Nebenplatz des TuS entspricht allerdings nicht
den Vorgaben des Bayerischen Fußballverbandes (BFV). Daher hat der TuS beim BFV
beantragt, dass in diesen Zeitraum möglichst wenige Heimspiele fallen und beim
Landkreis angefragt, ob der Fußballplatz im Miltenberger Schul- und
Sportzentrum-Nord ausnahmsweise in diesem Zeitraum für die Heim-Pflichtspiele
(3 Punkt- und ggfs. Relegationsspiele) der 1. Herren-Fußballmannschaft, inkl.
der Dusch- und Umkleidemöglichkeiten, zur Verfügung steht. Alternativ wurde
auch der Sportplatz am HSG angefragt. Ein normaler Vereinssportplatz steht wg.
dem Rundenspielbetrieb der Fußballvereine nicht zur Verfügung.
Der TuS Röllbach spielt in der 6. Liga, d.h. Röllbach ist die am zweithöchsten spielende Mannschaft aus
dem Landkreis Miltenberg. Der TuS repräsentiert den Landkreis in ganz Franken
hochklassig, weiterhin ist der TuS eine große Stütze bei der Planung und
Durchführung des Fußball-Landkreispokals.
Der Rundenspielbetrieb muss aufrecht erhalten bleiben und aufgrund der
kurzen Sommerpausen in höheren Spielklassen (Landesliga Nordwest) inkl.
Relegation (z.B. 2017 Sommerpause von 1.6. bis 13.7.) ist es dort auch nicht
umsetzbar.
Deswegen befürwortet die Verwaltung die Ausnahmegenehmigung.
Vorschlag für die festzulegenden Nutzungskosten: 50,-- € pro Spiel zzgl.
MwSt. werden vom TuS übernommen und die Sportanlage besenrein verlassen.
Kreisrätin Passow fragt, ob am JBG-Sportgelände deshalb extra etwas hergerichtet werden müsse.
Das Sportgelände entspreche den Vorgaben, somit müsse nichts geändert werden, so Landrat Scherf.