Großraum- und Schwertransporte
Werden Fahrzeuge mit überhöhten Gewichten im Straßenverkehr bewegt oder wird Ladung mit überhöhten Abmessungen oder Gewichten transportiert (so genannte Großraum- und Schwertransporte) ist eine Erlaubnis beziehungsweise eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Andreas Hofmann Sachbearbeiter | 09371 501-160 | 09371 50179-161 |  |
Christa Mengler Mitarbeiterin | 09371 501-161 | 09371 50179-161 |  |
Gesetzliche Grundlagen:
Das Landratsamt Miltenberg ist zuständig für die Erteilung der entsprechenden Genehmigung, wenn
- das Transportunternehmen seinen Sitz im Landkreis Miltenberg hat, oder
- der Abgangsort des Transportes sich im Landkreis Miltenberg befindet.
Es werden in der Regel Einzelerlaubnisse erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch streckengebundene oder flächendeckende Dauererlaubnisse erteilt werden.
Die Bearbeitungsdauer eines Antrages für eine Einzelerlaubnis kann, abhängig von den Abmessungen beziehungsweise dem Gewicht des Fahrzeuges und der Fahrtstrecke, zwischen einem Tag und etwa zwei Wochen betragen. Bei einer Dauererlaubnis beträgt die Bearbeitungsdauer zwei bis vier Wochen.
Die Antragstellung kann sowohl mit dem amtlichen Antragsformular als auch über das Internet erfolgen. Sofern regelmäßig entsprechende Genehmigungen benötigt werden, empfehlen wir die Antragstellung über VEMAGS.
VEMAGS ist das internetbasierte Online-Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte der 16 Bundesländer und des Bundes. Nach einer einmaligen kostenlosen Anmeldung ist ein papierloses Antragverfahren möglich. Dabei haben Sie jederzeit einen Überblick über den Status ihres laufenden Genehmigungsverfahrens.
Formulare:
Links:
- VEMAGS
Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte
Informationen des BayernPortals: