Umtausch des alten grauen oder rosa Führerscheins in einen Scheckkartenführerschein.
Weitere Informationen:
Brauche ich einen Scheckkartenführerschein, wenn ich eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse erwerbe, meinen geänderten Namen im Führerschein eingetragen haben will, der Führerschein abgenutzt, verlorengegangen ist oder entwendet wurde?
Seit dem 1.1.1999 wird ein Scheckkartenführerschein ausgestellt:
- wenn eine Klasse neu erworben wird
- eine Neuausstellung aufgrund einer Änderung in den persönlichen Verhältnissen wie einer Namensänderung gewünscht wird (eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht)
- der alte Führerschein abgenutzt ist, verloren geht oder entwendet wurde
Wann ist die Ausstellung eines Scheckkartenführerscheines notwendig?
Inhaber von Fahrerlaubnissen
- der Klasse 2 oder
- der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu drei Achsen und bis zu 18,5 Tonnen führen, verlieren durch das neue Recht am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung
Betroffene müssen dann ihre gesundheitliche Eignung durch eine Bestätigung eines Arztes ihrer Wahl und ihr Sehvermögen durch ein augenfachärztliches Gutachten nachweisen.
Dies gilt auch für Busfahrer, die die Fahrerlaubnis der Klasse 2 benötigen. Auch für diesen Personenkreis erlischt ab dem 50. Geburtstag die Fahrerlaubnis der Klasse 2. Zusätzlich wird die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit einem Bus zum gleichen Zeitpunkt ungültig, selbst wenn diese Erlaubnis nach altem Recht über das 50. Lebensjahr hinaus erteilt worden ist. Die gesundheitliche Eignung zum Führen von Bussen muss durch ein arbeits- beziehungsweise betriebsmedizinisches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle belegt werden.
Bei Verlängerung einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Bus, Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen ist die Ausstellung eines Scheckkartenführerscheines vorgeschrieben.
Sofern die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines beantragt wird, ist gleichzeitig die Ausstellung eines Scheckkartenführerscheines erforderlich.
Auch bei der Beantragung einer Fahrerkarte für das digitale Kontrollgerät in einem Lkw ist zuvor der Umtausch in einen Scheckkartenführerschein erforderlich.
Wie funktioniert der Umtausch?
Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Eine Vertretung ist nicht möglich, da der Karten-Führerschein auch Ihre Unterschrift beinhaltet, welche persönlich bei der Führerscheinstelle geleistet werden muss!
Hierbei sind mitzubringen:
- bisheriger Führerschein
- ein biometrisches Passfoto ohne Kopfbedeckung, Größe 35 x 45 Millimeter (keine abgerundete Ecken)
- Reisepass oder Personalausweis
Gebühr 25,30 € - bei Inhabern der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu drei Achsen und bis zu 18,5 Tonnen führen möchten, die das 50. Lebensjahr schon vollendet haben, ist beim notwendigen Umtausch zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten notwendig, sofern diese Klassen erhalten werden sollen. Wird auf diese Klassen verzichtet, entfallen ärztliche und augenärztliche Untersuchung.
Wie wird der Scheckkartenführerschein hergestellt und wie lange dauert die Ausstellung?
Wie Pässe und Personalausweise wird der Scheckkartenführerschein zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung dauert je nach Antragsanfall ca. vier Wochen.
Wie erhält man den Scheckkartenführerschein?
Wenn der Scheckkartenführerschein der Führerscheinstelle vorliegt, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung durch die Führerscheinstelle. Abgeholt werden kann der Scheckkartenführerschein auch mit schriftlicher Vollmacht, einem Ausweis der Person, die den Führerschein beantragt hat, und einem Ausweis der bevollmächtigten Person, sowie dem bisherigen Führerschein. Bei Abholung des neuen Führerscheines wird der bisherige Führerschein auf Wunsch (nach Entwertung) zurückgegeben.