Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den bisherigen Halter
Sie möchten ihr stillgelegtes Fahrzeug erneut auf Ihren Namen zulassen.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Zulassungsstelle Miltenberg Infotelefon | 09371 501-154 bis -158 | 09371 501-79153 |  |
Zulassungsstelle Obernburg Infotelefon | 06022 6200-602 bis -606 | 06022 6200-79602 |  |
Notwendige Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
Formulare:
Links:
- Online-Zulassungsbehörde
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Informationen des BayernPortals: