Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Land
Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem Land der EU gekauft und möchten dieses in unserem Landkreis zulassen.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Zulassungsstelle Miltenberg Infotelefon | 09371 501-154 bis -158 | 09371 501-79153 |  |
Zulassungsstelle Obernburg Infotelefon | 06022 6200-602 bis -606 | 06022 6200-79602 |  |
Notwendige Unterlagen:
- Einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass Ihrer Wohnsitzgemeinde. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
- Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
- Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
- eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Eigentumsnachweis (Original-Kaufvertrag beziehungsweise Original-Rechnung)
- Umsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten, wenn das Fahrzeug ab Tag der ersten Zulassung nicht älter als sechs Monate ist beziehungsweise wenn das Fahrzeug nicht mehr als 6000 Kilometer gefahren wurde
- Original Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- Original EG-Typgenehmigung
- Können die Daten nicht aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden, technisches Datenblatt vom TÜV
- Kann keine EG-Typgenehmigung vorgelegt werden, technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO
- ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Bei privatem Import, Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Ansonsten Händlerbestätigung.
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung, falls eine solche fällig ist
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer [Formular - Siehe unten]
- gegebenenfalls Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].
Informationen des BayernPortals: