Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)
Sie beabsichtigen ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland zu verbringen und benötigen die entsprechenden Kennzeichen für die Ausfuhr.
Notwendige Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- Ausländische Ausweise nur im Original
- Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
- Bei ausländischen Firmen beglaubigter Firmennachweis von einer deutschen Botschaft/Konsulat im jeweiligen Land.
- Seit dem 1.7.2010 müssen auch Ausfuhrkennzeichen versteuert werden. Der Mindestzeitraum beträgt einen Monat. Hierzu ist vom Halter/Halterin oder einem Dritten eine schriftliche Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer abzugeben.
- Ausgefüllte Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- EG-Übereinstimungsbescheinigung /COC-Papier oder
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
- Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- gültige Hauptuntersuchung
- Bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichen
- gegebenenfalls Vollmacht für Beauftragten. Der/Die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
Informationen des BayernPortals: