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KFZ-Zulassungen
Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)
Sie beabsichtigen ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland zu verbringen und benötigen die entsprechenden Kennzeichen für die Ausfuhr.
Ansprechpersonen:
Name
Telefon
Telefax
Zimmer Nr.
E-Mail
Zulassungsstelle
Miltenberg
09371 501-154 bis -158
09371 501-79153
E 72
Zulassungsstelle
Obernburg
06022 6200-602 bis -606
06022 6200-79602
E 02
Notwendige Unterlagen:
einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Ausländische Ausweise nur im Original
Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
Bei ausländischen Firmen beglaubigter Firmennachweis von einer deutschen Botschaft/Konsulat im jeweiligen Land.
Seit dem 1.7.2010 müssen auch Ausfuhrkennzeichen versteuert werden. Der Mindestzeitraum beträgt einen Monat. Hierzu ist vom Halter/Halterin oder einem Dritten eine schriftliche Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer abzugeben. Antragsteller, die keine Bankverbindung nachweisen können, bekommen von der Zulassungsbehörde einen vorläufigen Steuerbescheid ausgehändigt. Die fällige Kfz-Steuer kann dann in der Kreiskasse eingezahlt werden.
Ausgefüllte Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
EG-Übereinstimungsbescheinigung /COC-Papier oder
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
Betriebserlaubnis
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
gültige Hauptuntersuchung
Bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichen
gegebenenfalls Vollmacht für Beauftragten. Der/Die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
Formulare:
Kraftfahrzeugzulassungen - Vollmacht
Vollmacht für eine/n Beauftragte/n zur Zulassung von Kraftfahrzeugen
Informationen des BayernPortals:
Kraftfahrzeugkennzeichen; Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle
Radverkehrskonzept
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