Umschreibung eines Dienstführerscheines (Bundeswehr, Polizei)
Bei der Bundeswehr oder Polizei erworbene Dienstführerscheine können unter bestimmten Voraussetzungen in eine zivile Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Führerscheinstelle Miltenberg Infotelefon | 09371 501-174 bis -175 und -149 | 09371 501-79174 |  |
Führerscheinstelle Obernburg Infotelefon | 06022 6200-616 und -617 sowie -625 bis -627 | 06022 6200-79617 |  |
Notwendige Unterlagen:
Voraussetzung: Hauptwohnsitz liegt im Landkreis Miltenberg
Antragsformulare erhalten Sie bei den Führerscheinstellen Miltenberg und Obernburg. Falls sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sind, ist das Antragsformular der Wohnsitzgemeinde (Einwohnermeldeamt) vorzulegen, ansonsten kann der Antrag unmittelbar der Führerscheinstelle vorgelegt werden.
Bei Vorlage des Antrages bei der Führerscheinstelle ist ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Eine Vertretung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein auch Ihre Unterschrift beinhaltet, die persönlich geleistet werden muss.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Reisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches Passfoto ohne Kopfbedeckung, Größe 35 x 45 Millimeter (keine abgerundete Ecken)
- Führerschein (allgemeine Fahrerlaubnis, falls vorhanden)
- Dienstführerschein. Falls Sie bereits aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind, ist eine Bescheinigung des Dienstherrn über die erteilte Fahrerlaubnis und Angabe des Zeitpunktes der Beendigung des Kraftfahrdienstes erforderlich.
Entstehende Kosten:
Gebühr für die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis: 37,50 EuroInformationen des BayernPortals: