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Gutachterausschuss
Kaufpreissammlung
Die Führung der Kaufpreissammlung ist eine der zentralen Aufgaben der Gutachterausschüsse. Als Grundlage hierfür dienen die von den Notaren an die Geschäftsstelle übersandten Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum (in der Regel gegen Entgelt) auf einen anderen zu übertragen. Diese – in der Mehrzahl Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke, aber auch über Eigentumswohnungen und gewerbliches Teileigentum – werden von der Geschäftsstelle unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sachgerecht ausgewertet und die Ergebnisse in die Kaufpreissammlung übernommen. Auf der Grundlage der in der Kaufpreissammlung vorhandenen Daten werden insbesondere auch die Bodenrichtwerte festgestellt.
Ansprechpersonen:
Name
Telefon
Telefax
Zimmer Nr.
E-Mail
Jonas
Bischoff
Geschäftsstellenleiter
09371 501-173
09371 50179-119
265
Patrick
Fuller
Sachbearbeiter
09371 501-163
265
Silvia
Pirrone
Sachbearbeiterin
09371 501-119
09371 50179-119
259
Weitere Informationen:
Nach § 195 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 11 der Gutachterausschussverordnung ist die Kaufpreissammlung einschließlich aller übersandten Unterlagen geheim zu halten. Auskünfte dürfen lediglich erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Berechtigtes Interesse liegt nur dann vor, wenn eine mit der Wertermittlung von Grundstücken befasste Behörde oder ein solcher öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger die Auskunft für eine Wertermittlung beantragt. Name und Anschrift der Eigentümer sowie sonstiger Personen dürfen allerdings nicht mitgeteilt werden.
Rechtsvorschriften:
§§ 192 - 199 Baugesetzbuch (BauGB) - Wertermittlung
Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV)
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