Wohnraumförderung
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms sowie des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms den Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung) sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen.
Der Freistaat Bayern fördert zudem die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Aufgaben / Dienstleistungen
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