Weinrecht
Im Vollzug des Weinrechts überwacht das Landratsamt die Verwendung von Weinen, die bei der Qualitätsweinprüfung abgelehnt wurden. Darüber hinaus stellt es in Zusammenarbeit mit dem Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sicher, dass die Kennzeichnung von Weinen auf den Etiketten den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Kontaktinformationen:
Die Zuständigkeiten der Lebensmittelüberwachung (LMÜ) sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:
>> Ansprechpersonen der LMÜInformationen des BayernPortals: