Bedarfsgegenständerecht
Bedarfsgegenstände sind Gegenstände mit Lebensmittel- oder Hautkontakt, wie beispielsweise Küchenutensilien, Bekleidung, Spielzeug und Schmuck.
Kontaktinformationen:
Die Zuständigkeiten der Lebensmittelüberwachung (LMÜ) sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:
>> Ansprechpersonen der LMÜ