AufgabeWohnraumanpassung für Menschen mit Behinderung

Was wird gefördert?
Die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.

Darunter fallen insbesondere:

  • Der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen wie eine bodengleiche Dusche, ein Badewannenlifter, Haltegriffe in der Dusche etc.
  • Der Einbau eines Aufzugs, Treppenlifts oder einer Rampe
  • Die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung wie der Umbau des Eingangsbereichs, das Anbringen von Handläufen an den Treppengeländern etc.

Maßnahmen mit Gesamtkosten von unter 1.000 € können nicht gefördert werden.

Wer wird gefördert?
Menschen mit einer Behinderung (nachgewiesen durch einen Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Attest), die die Einkommensgrenze nach Art. 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz nicht überschreiten.

Einkommensgrenzen:


 Ein-Personen-Haushalt28.300 €
 Zwei-Personen-Haushalt 43.200 €
 zzgl. für jede haushaltsangehörige Person  10.700 €
 zzgl. für jedes haushaltsangehörige Kind 3.200 €


Betrachtet wird das Einkommen des Förderempfängers sowie der Personen, die mit dem Förderempfänger in einem Haushalt leben.

Wie wird gefördert?
Durch die Gewährung eines leistungsfreien Darlehens von bis zu 10.000 € abzüglich eines einmaligen Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 1 % der Darlehenssumme.
Der Darlehenshöchstbetrag von 10.000 € kann nur einmal je Wohneinheit gewährt werden.
Nach Ablauf der Belegungsbindung von 5 Jahren und Bestätigung der bestimmungsgemäßen Belegung durch die Bewilligungsstelle wandelt sich das Darlehen in einen Zuschuss um.

Wo kann der Antrag auf Förderung gestellt werden?
Die Antragsunterlagen können Sie nach einer persönlichen oder telefonischen Beratung im Landratsamt Miltenberg erhalten.
Bitte beachten Sie: Bereits durchgeführte Anpassungsmaßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn der Antrag auf Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme gestellt wird.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Herr Kuhn
Sachbearbeiter
09371 501-37609371 50179-376E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Notwendige Unterlagen:

Die Antragsunterlagen erhalten Sie nach einer persönlichen oder telefonischen Beratung im Landratsamt Miltenberg.

Merkblätter:

Rechtsvorschriften:

Informationen zum Herunterladen:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

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