Wohnraumanpassung für Menschen mit Behinderung
Was wird gefördert?
Die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Darunter fallen insbesondere:
- Der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen wie eine bodengleiche Dusche, ein Badewannenlifter, Haltegriffe in der Dusche etc.
- Der Einbau eines Aufzugs, Treppenlifts oder einer Rampe
- Die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung wie der Umbau des Eingangsbereichs, das Anbringen von Handläufen an den Treppengeländern etc.
Maßnahmen mit Gesamtkosten von unter 1.000 € können nicht gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Menschen mit einer Behinderung (nachgewiesen durch einen Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Attest), die die Einkommensgrenze nach Art. 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz nicht überschreiten.
Einkommensgrenzen:
Ein-Personen-Haushalt | 28.300 € |
Zwei-Personen-Haushalt | 43.200 € |
zzgl. für jede haushaltsangehörige Person | 10.700 € |
zzgl. für jedes haushaltsangehörige Kind | 3.200 € |
Betrachtet wird das Einkommen des Förderempfängers sowie der Personen, die mit dem Förderempfänger in einem Haushalt leben.
Wie wird gefördert?
Durch die Gewährung eines leistungsfreien Darlehens von bis zu 10.000 € abzüglich eines einmaligen Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 1 % der Darlehenssumme.
Der Darlehenshöchstbetrag von 10.000 € kann nur einmal je Wohneinheit gewährt werden.
Nach Ablauf der Belegungsbindung von 5 Jahren und Bestätigung der bestimmungsgemäßen Belegung durch die Bewilligungsstelle wandelt sich das Darlehen in einen Zuschuss um.
Wo kann der Antrag auf Förderung gestellt werden? Die Antragsunterlagen können Sie nach einer persönlichen oder telefonischen Beratung im Landratsamt Miltenberg erhalten.
Bitte beachten Sie: Bereits durchgeführte Anpassungsmaßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn der Antrag auf Förderung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme gestellt wird.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Herr Kuhn Sachbearbeiter | 09371 501-376 | 09371 50179-376 | |
Kontaktinformationen:
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!Notwendige Unterlagen:
Die Antragsunterlagen erhalten Sie nach einer persönlichen oder telefonischen Beratung im Landratsamt Miltenberg.Merkblätter:
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